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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt Bitterfeld Auswahlverfahren Wirtschaftlichkeitslücke 2024

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O/VgV/07/9-24/weveröffentlicht 02.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 922 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.11.2024 – 31.12.2026
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Technisches Konzept: Qualität Backboneanbindung10 %
  • Technisches Konzept: Service-Konzept u. Entstörungszeiten10 %
  • Technisches Konzept: Zeitl.Verfügb. symm.Mindestüb.1000 Mbit/s5 %
  • Technisches Konzept: Upgradefähigkeit u. Zukunftssicherheit5 %
  • Höhe Endkundenpreise20 %
  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ausbau und Betrieb eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) im Sinne von N. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Zerbst/Anhalt: 265 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–
2
Stadt Zerbst/Anhalt: 607 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.etz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–
3
Stadt Aken (Elbe): 147 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Stadt Aken (Elbe) (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 3 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Stadt Aken (Elbe) für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–
4
Gemeinde Osternienburger Land: 307 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Gemeinde Osternienburger Land (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 4 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–
5
Gemeinde Osternienburger Land: 511 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Gemeinde Osternienburger Land (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 5 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–
6
Stadt Sandersdorf-Brehna: 289 unterversorgte Adressen

Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Stadt Sandersdorf-Brehna (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 5 ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Stadt Sandersdorf-Brehna für solche Adressen abzugeben, die derzeit über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

26 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Technisches Konzept: Qualität Backboneanbindung10 %
Technisches Konzept: Service-Konzept u. Entstörungszeiten10 %
Technisches Konzept: Zeitl.Verfügb. symm.Mindestüb.1000 Mbit/s5 %
Technisches Konzept: Upgradefähigkeit u. Zukunftssicherheit5 %
Höhe Endkundenpreise20 %
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %
Qualität
Technisches Konzept: Qualität Backboneanbindung
Qualität
Technisches Konzept: Service-Konzept u. Entstörungszeiten
Qualität
Technisches Konzept: Zeitl.Verfügb. symm.Mindestüb.1000 Mbit/s
Qualität
Technisches Konzept: Upgradefähigkeit u. Zukunftssicherheit
Qualität
Höhe Endkundenpreise
Kosten
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Nachweis Zulassung als Netzbetreiber gem. § 5 Telekomm.gesetz (TKG) 2. Gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist 3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Kriterium
1. Vorlage Kopie d. aktuellen Versicherungsvertrages Betriebshaftpflichtversicherung o. Erklärung Versicherer, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird - mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2. Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium
1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung v.Tariftreue, Sozialstandards u. Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz LSA vom 7.12.2022) 2. Erklärung zur Bereitschaft Erbringung einer Gewährleistungsbürgscha … ganz lesen1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung v.Tariftreue, Sozialstandards u. Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz LSA vom 7.12.2022) 2. Erklärung zur Bereitschaft Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 3. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft einzureichen 4 Verpflichtung zur Herstellung eines offenen u. diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) u. Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor bei Bedarf den Vertragzeitraum zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 5 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB greift. Hinweis: In diesem Verhandlungsverf … ganz lesenDer Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 5 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB greift. Hinweis: In diesem Verhandlungsverfahren ist gleichzeitig mit der Bewerbung ein indikatives Angebot einzureichen. DerAuftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Angabe der Überprüfungsstelle erfolgt vorsorglich bzw. stellen diese Felder Pflichtangaben dar. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen a) Im Gegensatz zu "Verfahrensart (BT-105)" dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zuzüglich eines ersten indikativen Angebotes durchgeführt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt daher, mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage 8 der Ausschreibungsunterlagen); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; Im Übrigen müssen alle nach Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen" dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.04.2024
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8fb4f79b-91e3-4906-8484-6b85f510afd1.