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Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art

Landeshauptstadt München , Referat für Bildung und Sport, GL 2.3 - Vergabestelle 10 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt10-2025-0049veröffentlicht 07.07.2025erstmals 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 456 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate16.09.2025 – 30.07.2027
Lose
21Angebot auf bis zu 21, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (146 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2027
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose21 Lose · Angebot auf bis zu 21 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Städt. Anne-Frank-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
2
Städt. Anne-Frank-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
3
Städt. Anne-Frank-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
4
Städt. Artur-Kutscher-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
5
Städt. Adalbert-Stifter-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
6
Städt. Balthasar-Neumann-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
7
Städt. Balthasar-Neumann-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–
8
Städt. Carl-von-Linde-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–
9
Städt. Carl-von-Linde-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–
10
Städt. Carl-Spitzweg-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
11
Städt. Fridtjof-Nansen-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
12
Städt. Maria-Probst-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
13
Städt. Maria-Probst-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
14
Städt. Maria-Probst-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
15
Städt. Wilhelm-Röntgen-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–
16
Städt. Wilhelm-Röntgen-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–
17
Städt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
18
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
19
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
20
Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

22 Monate–
21
Städt. Wilhelm-Röntgen-Realschule

Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots

10 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17, 18, 19, 20

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, S … ganz lesenBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2025
Vertragsende
30.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
08.08.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Lose 15, 16, 21

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, S … ganz lesenBei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport darf Personal, welches nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzt, nur dann eingesetzt werden, wenn dieses über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügt, mit der es zumindest fachlich in der Lage ist, Sport zu vermitteln. Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom-Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht für das Bildungsangebot eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Personen, bei denen sich aus dem erweiterten Führungszeugnis sonstige Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie nicht die erforderliche Gewähr für einen angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen bieten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2025
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit für des Vertrags verlängert sich um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die automatische Vertragsverlängerung gilt für höchstens eine Verlängerung, so dass die maximale Gesamtlaufzeit 2 Schuljahre (76 Schulwochen) beträgt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
08.08.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Bildungsleistungen im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.08.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

89vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (354 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 08.08.2025
  3. BekanntmachungFrist 08.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53dc0dba-2b0c-4d20-96be-59a2b91321fc.