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Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F, HOAI Lph. 1-3 (Opt. 4-9)

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin

Aktenzeichen INF1-0120-2023veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,86 Mio. €
Laufzeit
66 Monate01.07.2023 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 40 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Projektes ist die Ausschreibung der Generalplaner-Leistung zur Grundinstandsetzung (GI) und Weiterentwicklung des Gebäudes F auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße (BFI). Die Weiterentwicklung beinhaltet hierbei die Umrüstung der bestehenden Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung von Elektrobussen (Elektromobilität).\n\nDie Angebotsabfrage beinhaltet die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9. Die Abrufung und Beauftragung für die GI Gebäude F wird in Stufen erfolgen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.\n\nUmfasst sind insbesondere Leistungen nach Folgenden Leistungsbildern iSd. HOAI, die in der Leistungsbeschreibung näher bestimmt werden: \n\n- Objektplanung Gebäude und Innenräume \n- Tragwerksplanung \n- alle erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung\n- Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik )\n\nDie Kosten des Projekts sollen eine Obergrenze von 27 Mio. EUR netto nicht überschreiten.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2023
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
Die Leistungsphasen 4 bis 9 i.S.d. HOAI sind optional.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB \n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. \n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor … ganz lesen§ 160 GWB \n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. \n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über\neine Vergabemanagement-Software sowie über eine\nVergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine\nRegistrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.\n2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden\nInteres … ganz lesen1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über\neine Vergabemanagement-Software sowie über eine\nVergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine\nRegistrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.\n2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden\nInteressenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei\nund ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)\nangegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind\nausschließlich zu verwenden.\n3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die\nspätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/\nAngebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden\nallen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich\nelektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene\nVergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der\nFrist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der\nBewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf\nüber die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte\noder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante\nInformationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den\nAuftraggeber erfolgt nicht.\n4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum\n09.03.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer\nI.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.\n5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich\nelektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene\nVergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit\n(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die\nEinreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,\nper E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion\ndes Bietercockpits ist unzulässig.\n6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen\nan den Vergabeunterlagen einschließlich der\nVerfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den\nVertragsbestimmungen vor.\n7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden\nVerhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die\nBVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage\nder Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den\nBietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.\n8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die\nKapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/\nNachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),\nmuss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen\nund angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).\nEntsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,\nwie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der\nBewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung\n"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm\ndie für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur\nVerfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf\nNachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit\noder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber\ndie Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2\nSektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die\nLeistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt\nwerden;\n9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu\nbehandeln und dürfen nur im Rahmen dieses\nVergabeverfahrens verwendet werden;\n10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im\nRahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei\nden Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund\nVergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen\nAngeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die\nAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen\nUmlageverfahren zur Sicherung der beruflic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
spiekermann ingenieure gmbh, Düsseldorf4

Auftraggeber

Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se3@bvg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

557vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (521 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5610389e-336e-4a71-a744-cdcbf213dab2.