Betriebsunterstützung "Graue Zone"
Universitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 2024012veröffentlicht 25.07.2024erstmals 25.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 817 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 817 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60590, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monatenan Universitätsklinikum Frankfurt
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 25 Monaten28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Haupteinsatzzweck der grauen Zone ist die Ermöglichung und Bereitstellung der Kommunikation des Krisenstabs und aller notwendigen Personalressourcen als Sofortmaßnahme. Dafür wurden im ersten Schritt cleane Notebooks aufgesetzt („grüne Notebooks“) und in eine neu bereitgestellte Domäne „UKFFM.de“ bereitgestellt. Als vorwiegender Einsatzzweck dient die Plattform daher für folgende Basisthemen: 1.) Internetzugang über bereitgestellten Browser (Edge, Chrome). Einsatzzweck: Internetrecherche, Bearbeitung von Formularen im Internet. Zugriff auf Portaldienste z.B. um Einsicht auf Studien oder (med.) Informationssysteme zu erhalten. 2.) Mailkommunikation zu externen Teilnehmern wie Dienstleistern, Lieferanten oder Fachschaft. 3.) Bearbeitung, Teilen und Versenden von Office Dokumenten. 4.) Kommunikation und Kollaboration mit Microsoft Teams, speziell Audio und Videotelefonie sowie Planen und Durchführenden von Konferenzen. Die gesamte Plattform inkl. der bereitgestellten Dienste ist ausschließlich als „Notfall“- bzw. Übergangsplattform konzipiert. Es wurde und ist nicht angestrebt, diese über die bestehende Krisensituation hinaus zu betreiben. Die Bereitstellung endet somit automatisch, sobald die neue Zielumgebung vollständig bereitgestellt ist, alle notwendigen Daten und Inhalte migriert sind und der gesicherte Betrieb erfolgreich überführt ist und in den neuen Regelbetrieb übergeht. Dies gilt sowohl für die bereit gestellte Mail Adresse *@ukffm.de als auch für die Kommunikations- und Kollaborationsdienste.
Gegenstand nach CPV
- 72600000Computerunterstützung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
- Website
- unimedizin-ffm.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
ukffm.de - Auskünfte
- Universitätsklinikum Frankfurtvergabeabteilung@
ukffm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 27.08.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 27.08.2024 auf 04.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6531394a-7db9-4370-ada9-be1168cc5399.