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Betriebsunterstützung "Graue Zone"

Universitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 2024012veröffentlicht 25.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 802 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
817 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60590, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Frankfurt
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Haupteinsatzzweck der grauen Zone ist die Ermöglichung und Bereitstellung der Kommunikation des Krisenstabs und aller notwendigen Personalressourcen als Sofortmaßnahme. Dafür wurden im ersten Schritt cleane Notebooks aufgesetzt („grüne Notebooks“) und in eine neu bereitgestellte Domäne „UKFFM.de“ bereitgestellt. Als vorwiegender Einsatzzweck dient die Plattform daher für folgende Basisthemen: 1.) Internetzugang über bereitgestellten Browser (Edge, Chrome). Einsatzzweck: Internetrecherche, Bearbeitung von Formularen im Internet. Zugriff auf Portaldienste z.B. um Einsicht auf Studien oder (med.) Informationssysteme zu erhalten. 2.) Mailkommunikation zu externen Teilnehmern wie Dienstleistern, Lieferanten oder Fachschaft. 3.) Bearbeitung, Teilen und Versenden von Office Dokumenten. 4.) Kommunikation und Kollaboration mit Microsoft Teams, speziell Audio und Videotelefonie sowie Planen und Durchführenden von Konferenzen. Die gesamte Plattform inkl. der bereitgestellten Dienste ist ausschließlich als „Notfall“- bzw. Übergangsplattform konzipiert. Es wurde und ist nicht angestrebt, diese über die bestehende Krisensituation hinaus zu betreiben. Die Bereitstellung endet somit automatisch, sobald die neue Zielumgebung vollständig bereitgestellt ist, alle notwendigen Daten und Inhalte migriert sind und der gesicherte Betrieb erfolgreich überführt ist und in den neuen Regelbetrieb übergeht. Dies gilt sowohl für die bereit gestellte Mail Adresse *@ukffm.de als auch für die Kommunikations- und Kollaborationsdienste.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
Website
kgu.de
Kontakt
vergabeabteilung@ukffm.de
Auskünfte
Universitätsklinikum Frankfurtvergabeabteilung@ukffm.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 726 (Computerunterstützung und -beratung) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 27.08.2024 auf 04.09.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9671279-445c-4135-90d1-ac14081a58b6.