Betrieb und Bewirtschaftung der Stadthalle Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 30.42-0045/25veröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Jahre
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 239 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt den Abschluss eines Konzessionsvertrages über den Betrieb und die Bewirtschaftung der Stadthalle, der dazu gehörigen Event-Plaza und der Parkplatzanlage. Der/Die Konzessionsnehmer*in hat eine Betriebspflicht. Die Betriebspflicht erstreckt sich auf den gesamten Konzessionsgegenstand. Sie umfasst dabei alle Handlungen, die zu einer sicheren und vertragsgemäßen Nutzung des Konzessionsgegenstands erforderlich sind. Der/Die Konzessionsnehmer*in hat alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Beschreibung des Loses
Die Stadthalle hat eine Nettogrundfläche von 13.993 m² sowie eine anteilige Außenfläche von 43.317 m2 (inkl. Event-Plaza). Die zur Verfügung gestellte Fläche ist den der Leistungsbeschreibung beigefügten Grundrissen (Anlage 4.2) zu entnehmen. Innerhalb des Veranstaltungsbetriebs sind folgende, unabhängig voneinander nutzbare Bereiche vorgesehen: • Großer Saal • Multifunktionsfoyer • Blüthnersaal • Kleiner Saal • Garderobenfoyer • Lichthof Ost und Lichthof West. Aktuell finden umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten der Stadthalle und deren Außenanlagen statt. Die Fertigstellung der Sanierung ist für den 31.12.2026 geplant. In der Zeit vom 01.01.2027 bis 30.04.2027 soll der Probebetrieb durch die/den Konzessionsnehmer*in erfolgen. Ab dem 29.05.2027 soll die Stadthalle in den Betrieb gehen. An diesem Datum wurde die Stadthalle vor 100 Jahren erstmals eröffnet. Es findet zu diesem Anlass eine Jubiläumsfeier statt. Dieser festliche Rahmen soll zur offiziellen Übergabe der Stadthalle an die/ den Konzessionsnehmer*in genutzt werden. Spätester Zeitpunkt für diese Betriebsaufnahme ist der 1. Juni 2027 (Stichtag). Der Betrieb und die Bewirtschaftung wird für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren ausgeschrieben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsinhalt ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Bieter reicht mit seinem Angebot entsprechende Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung ein. Die Konzepte müssen dabei auf die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien eingehen (pro Kriterium maximal drei DIN A4 Seiten bei Schriftgröße 11, Schriftart Arial und Zei-lenabstand 1,5). Zur Qualitätsbewertung sind im Rahmen der Ausschreibung die folgenden Konzepte einzureichen: • Veranstaltungskonzept • Betriebskonzept • Parkraumkonzept • Sicherheits- und Notfallkonzept • Wirtschaftlichkeitskonzept • Konzept Zusammenarbeit mit anderen regionalen Akteuren und • Personalkonzept Die Bewertung der einzureichenden Konzepte sowie eine detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien sind der Anlage 17 (Bewertungsmatrix) zu entnehmen. Die Qualität wird mit einem Gesamtanteil von 60% gewichtet. Es können damit maximal 600 Punkte erreicht werden.
- Preis
- Die Wertung jedes einzelnen Angebots erfolgt auf Basis des Barwertes der sich zum Zwecke der Angebotswertung rechnerisch ergebenden Entgeltzahlungen des/der zukünftigen Konzessionsnehmers*in an die Konzessionsgeberin (die fiktive Wertungssumme), die entsprechend • des vom Bieter angebotenen Preises für das feste Entgelt gemäß Preisblatt zzgl. 19% USt., • der Regelungen gemäß der § 7 Abs. 3 des Vertrages des Vertrags sowie • der für die Berechnung der fiktiven Wertungssumme von der Konzessionsgeberin vorgegebenen nachfolgenden Annahmen ermittelt werden. Für die Berechnung der fiktiven Wertungssumme ist ausschließlich das Preisblatt (Anlage 18) maßgeblich. Der Preis wird mit einem Gesamtanteil von 40 % gewichtet. Es können damit maximal 400 Punkte erreicht werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 20 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landeshauptstadt Magdeburg, 39114 Magdeburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungs-antrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Konzession … ganz lesenkürzer
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungs-antrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM), Magdeburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 39114 Magdeburg
- Kontakt
- vergabestelle@
ra.magdeburg.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6304ff90-b734-408c-a2d5-4eb273167556.