Betrieb eines Gigabit-Netzes im Verbandsgebiet des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg
Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg · Itzehoe, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 23-12 ZVBS_Betriebveröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Itzehoe25524, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhrvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg . Er beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt u.a. auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie").
Beschreibung des Loses
Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg hat beschlossen, zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger in den unterversorgten Bereichen des Projektgebietes eine Glasfasernetz-Infrastruktur (Gigabitnetz) errichten zu lassen und an ein TK-Unternehmen (Betreiber) zu verpachten. Um eine flächendeckende Breitbandversorgung umsetzen zu können, hat der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg einen Förderantrag an das Bundesministerium Digitales und Verkehr (BMDV) auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabit-Richtlinie“) gestellt. Der Zweckverband erhielt mit Datum vom 04.10.2022 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des BMDV (Anlage 01 Vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes), inklusive Anlagen (Anlage 02 Anlagen zu dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes). Darüber hinaus beabsichtigt der Zweckverband, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen Förderantrag gestellt. Sobald der Zweckverband einen entsprechenden Zuwendungsbescheid des Landes erhält, wird dieser den Vergabeunterlagen beigefügt. Mit dieser Ausschreibung soll ein Konzessionsnehmer gefunden werden, der das noch auszubauende Glasfasernetz betreibt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher ausschließlich der zukünftige Netzbetrieb.
Gegenstand nach CPV
- 72400000InternetdiensteHauptgegenstand
- 72410000Diensteanbieter
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist, b) Nachweis der Zulassung nach § 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen … ganz lesenkürzer
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist, b) Nachweis der Zulassung nach § 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 17), d) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Erklärung zu § 4 Abs. 1 VGSH). Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 18).- Kriterium
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 1 000 000,00 EUR und Vermögensschäden von 500 000,00 EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr zur Verfügun … ganz lesenkürzer
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 1 000 000,00 EUR und Vermögensschäden von 500 000,00 EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.). b) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie: entweder (i) eine Regelung die die Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos versichert; oder (ii) eine Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. c) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage 19); Mindestvoraussetzung: Mindestumsatz (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kumuliert) in Höhe von: 1,8 Mio. EUR (netto), d) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).- Kriterium
a) Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Unternehmens bzgl. des Netzbetriebs (FTTH/FTTB-Netz) und des Diensteangebotes für Endkunden. Mindestvoraussetzung ist, die Vorlage von drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichb … ganz lesenkürzer
a) Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Unternehmens bzgl. des Netzbetriebs (FTTH/FTTB-Netz) und des Diensteangebotes für Endkunden. Mindestvoraussetzung ist, die Vorlage von drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist der Betrieb eines FTTH/FTTB-Netzes mit mindestens 300 Hausanschlüssen sowie die Bereitstellung und Lieferung von Telekommunikationsdiensten. b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenkürzer
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 18) sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 20) auszufüllen und einzureichen. b) Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung Bietergemeinschaft" (Anlage 14) b … ganz lesenkürzer
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 18) sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 20) auszufüllen und einzureichen. b) Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung Bietergemeinschaft" (Anlage 14) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. c) Bei Einsatz von Nachunternehmern ist die "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (Anlage 15) ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag von dem Nachunternehmer die "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Anlage 16) abzugeben d) Die Angebotsaufforderungen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bewerbern zugeschickt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt hat. e) Der Konzessionsgeber behält sich das Recht vor, die Konzession auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg
- Anschrift
- Viktoriastrasse 16/18, 25524 Itzehoe
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@
wr-recht.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.01.2024 auf 25.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 784b10df-262b-4093-ac71-ea7fafafa2d8.