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Beschaffung Wahlsoftware

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen

Aktenzeichen SID 2023-59 StLAveröffentlicht 20.11.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1052 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,21 Mio. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen beabsichtigt eine leistungsfähige und zukunftssichere Wahlsoftware zur Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Präsentation von Wahlen und Wahlergebnissen zu beschaffen. Die ordnungsgemäße Erfassung von Wahlergebnissen der parlamentarischen Wahlen, aber auch der Kommunalwahlen, ist von zentralem staatlichen Interesse. Die Software muss neben einer Unterstützung bei den Wahlen auch eine Unterstützung bei Abstimmungen und Volksentscheiden in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen, einschließlich der jeweils denkbaren Ausprägungen garantieren.

Neben dem Kauf (Überlassung) einer Standardsoftware und deren Pflege sollen nachfolgend aufgeführte Leistungen erbracht werden:

- Ggf. landesspezifische Anpassungsleistungen (Customizing), um das sächsische Wahlrecht und die organisatorischen Besonderheiten in der Verwaltungsgliederung des Freistaates Sachsen abbilden zu können.

- Dokumentationsleistungen Neben der regulären Programmdokumentation (Nutzendenhandbuch, Betriebshandbuch, Installationsanleitung und Schnittstellenbeschreibungen sowie weitere Unterlagen, soweit sie für das Sicherheitskonzept von StLA oder SID erforderlich sind) sind die bedarfsgerechten Anpassungen (Customizing) nachvollziehbar zu dokumentieren.

- Schulungen Es erfolgt eine Schulung in Administration und Nutzung der Software für StLA-interne Verfahrensbetreuer nach der Bereitstellung und Installation, die die Verfahrensbetreuer in die Lage versetzt, die Funktionen des Systems grundsätzlich zu bedienen.

Optionale Leistung: Für die Schulungen der Endanwender in Kreis- und Kommunalverwaltungen ist ein Schulungskonzept zu erarbeiten. Es ist geplant, die Endanwender entweder durch entsprechend geschulte Multiplikatoren oder im Rahmen einer direkten Gesamtschulung zu schulen. Es sind rollenspezifische Schulungsunterlagen bereitzustellen.

- Migrationsleistungen Beim StLA wird aktuell eine Wahlsoftware betrieben. Für die Verfügbarkeit spezifischer Funktionalitäten (z. B. Vorwahlvergleiche) ist es erforderlich, dass Daten aus dem Altsystem in das neue System migriert werden. Vom Auftragnehmer ist insoweit in Abstimmung mit dem StLA und dem SID ein prüffähiges Konzept zur Migration der Daten zu erstellen. Dieses muss sicherstellen, dass die Migration der Altdaten bis Ablauf des Jahres 2024 erfolgt. Bei der Migration der alten Wahldaten ist mit einem Gesamtvolumen von ca. 10 GB Archivdaten zu rechnen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- o … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzul … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: - Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft / Ihre Eignungsverleiher und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes durch welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von Eignungsverleihern, die auch als spätere Unterauftragnehmer vorgesehen sind, zu welchen Anteilen übernommen werden sollen. - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der anzubietenden Leistungen (Wahlsoftware) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Gewertet wird der Mittelwert der Jahre 2020, 2021 und 2022. Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe werden die Zahlen von allen beteiligten Unternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der Mittelwert der Jahre 2020, 2021 und 2022. - Nachweis (Kopie) einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: - Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Gewertet wird der Mittelwert der Jahre 2020, 2021 und 2022. Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe werden die Zahlen von allen beteiligten Unternehmen für die Wertung addiert. Gewertet wird der Mittelwert der Jahre 2020, 2021 und 2022. - Weisen Sie mindestens drei geeignete Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach, die eine Software zur Abwicklung von Wahlen sowie Abstimmungen, Volksentscheiden und ähnlichen Formen der demokratischen Teilhabe zum Leistungsgegenstand hat. Dabei muss mindestens ein Referenzprojekt zur Abwicklung von Wahlen auf Landesebene (Landtagswahl) in Deutschland sowie ein Referenzprojekt zur Abwicklung von Wahlen auf Bundesebene in Deutschland eingesetzt worden sein. Führen Sie die Projekte mit Kurzbeschreibung, Schwerpunkten unter Bezug auf den Vergabegegenstand, das Projektvolumen in Euro, den Leistungszeitraum (Monat/Jahr), die durchschnittliche Anzahl der in das Projekt eingebundenen Mitarbeiter sowie den jeweiligen Auftraggeber auf. Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurden ist. Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden ausschließlich die ersten 3 Referenzen in die Bewertung einbezogen. Nummerieren Sie daher die eingereichten Referenzen. Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bewerber selbst, durch ein Unternehmen der Bewerbergemeinschaft oder durch den Eignungsleiher erbracht wurde. Bitte beachten Sie, dass die hier geforderten Angaben über die Eintragungen in der EEE hinaus gehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die … ganz lesenDer vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - rechts oben unter "Info". Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber erhalten Sie unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahmebedingungen.jsp&thContext=conditions Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bietercockpits wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: Service-Hotline der AI-AG unter 09001 - BIETER (09001 - 243 837) (kostenpflichtig) oder E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Macherstraße 63, 01917 Kamenz
Kontakt
vergabestelle@sid.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@sid.sachsen.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d98307a2-f1f4-438b-b881-301435605d1c.