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Beschaffung eines Software-Updates für das elektronische Zeiterfassungssystem in den Gerichten und Justizbehörden des Landes Sachsen–Anhalt

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 547 E -ZBS- B 26/2025veröffentlicht 18.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Vertrag über die Bereitstellung und Pflege des Zeiterfassungssystems "ZEUS® eXperience" nebst Lieferung erforderlicher Hardware für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt.

Das Aufgabengebiet des Auftragnehmers umfasst neben der Bereitstellung und Installation der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Soft- und Hardware auch die Migration der Bestandsdaten, die Softwarepflege (z. B. Updates), den teilweisen Serverumzug, den technischen Support und die Fehlerbehebung sowie die Einweisung und Ausbildung des Personals.

Die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen–Anhalt nutzen zur Erfassung und Verwaltung der Arbeitszeiten ihrer ca. 3.000 Bediensteten überwiegend die Soft- und Hardware der ISGUS–Zeitwirtschaft ZEUS®. Die Zeitdatenerfassung erfolgt dabei sowohl über ISGUS Terminals als auch über eine Webanwendung. Um die bisher getroffenen Investitionen nutzbar zu machen, soll die bestehende Zeiterfassungsinfrastruktur beibehalten werden. Aus diesem Grund beschränkt sich diese Beschaffung auf ein Update der Software auf die Version "ZEUS® eXperience". Im Rahmen der Umstellung ist bei einigen Dienststellen der Austausch der vorhandenen Hardware erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigster Angebotspreis100 %
Preis
Niedrigster AngebotspreisAngebotspreis zu 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Im Anschluss bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit (Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung) bei entsprechendem Bedarf a) die Lieferu … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Im Anschluss bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit (Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung) bei entsprechendem Bedarf a) die Lieferung von bis zu 200 weiteren Lizenzen zu den Konditionen des Preisblattes (Anlage 3), b) z. B. bei Personalwechsel oder bei technischen bzw. inhaltlichen Änderungen der Anwendung weitere Schulungsveranstaltungen zu den Konditionen des Preisblattes (Anlage 3), c) z. B. bei der Hinzunahme weiterer Dienststellen oder Gebäude oder bei sonstigen organisatorischen Änderungen die Lieferung zusätzlicher Terminals nach gesondert zu vereinbarenden Konditionen zu verlangen. Für notwendige individuelle Anpassungen, die nicht Bestandteil des Ursprungsauftrags waren, kann ein Kontingent vereinbart werden. Anpassungen müssen immer gesondert definiert, geschätzt und beauftragt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenAuf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sindim Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auch mündlich möglich. (4) Der … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sindim Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auch mündlich möglich. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 12) auszufüllen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 491cf3e7-3824-4451-b7fb-13aa0f52e5e4.