Beschaffung eines Enterprise Architecture Management Systems (EAM)
Deutsche Nationalbibliothek · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 26/18veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2026 – 31.10.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Einführung IT Financial Management (ITFM)KfW Bankengruppe · Frankfurt am MainFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung iBS IIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 06.11.2026
- Vergabeverfahren Relaunch WebsiteLandwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60322, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 42 Tagenan Deutsche Nationalbibliothek
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 30 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 5 TagenLaufzeit bis 31.10.2028
- Heute
- Bindefrist endetin 5 Tagen5 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Deutsche Nationalbibliothek hat den gesetzlichen Auftrag, ihre Bestände sowohl physisch als auch digital zu sammeln und der breiten Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Um die hiermit verbundenen Aufgaben und Ziel möglichst effizient und zielgerichtet zu erfüllen bedarf es einer auf die Geschäftsfertigkeiten optimal ausgerichtet Unternehmensarchitektur. Die Vielfältigkeit und der Umfang der Aufgaben bedingen eine umfangreiche und komplexe Geschäfts-, Informations- und Technologiearchitektur. Um strategische Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen, benötigt die Deutsche Nationalbibliothek ein IT-System zur Verwaltung, Pflege und flexiblen Auswertung der der Unternehmensarchitektur zugrundeliegenden Daten. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung eines Enterprise Architecture Management Systems (EAM)
Gegenstand nach CPV
- 72416000Anbieter von AnwendungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- er Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zu 30% nach dem Preis und zu 70% nach der Qualität. Die Qualität wird durch die beigefügte Bewertungsmatrix (Anlage 2) festgelegt. Der günstigste Preis erhält die volle Punktzahl in der Kategorie Preis, alle weiteren Angebote erhalten, in Relation zum günstigsten Preis, entsprechend eine Punktzahl. Der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesene Gesamtpreis stellt den für die Zuschlagswertung maßgeblichen Angebotspreis dar
- Preis
- er Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zu 30% nach dem Preis und zu 70% nach der Qualität. Die Qualität wird durch die beigefügte Bewertungsmatrix (Anlage 2) festgelegt. Der günstigste Preis erhält die volle Punktzahl in der Kategorie Preis, alle weiteren Angebote erhalten, in Relation zum günstigsten Preis, entsprechend eine Punktzahl. Der im Preisblatt (Anlage 3) ausgewiesene Gesamtpreis stellt den für die Zuschlagswertung maßgeblichen Angebotspreis dar
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- 3 Referenzen von abgeschlossenen Aufträgen in vergleichbarer Größe und Umfang
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterla … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in der Bekanntgabe der Nichtabhilfe einer Rüge erkennbar werden, nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Nach Ablauf der Stillhaltefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist der Zuschlag nicht mehr aufhebbar.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 60322 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed2ba374-5e39-44b0-a2c6-144aba228934.