Bereitstellung von Präsenz- und Videodolmetscherdienstleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten 2024 ff.
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2024-0075veröffentlicht 25.03.2024erstmals 25.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 31 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 31 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 30 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung von Präsenz- und Videodolmetscherdienstleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten der Zentralen Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Gießen in 2 Losen im Jahr 2024 ff.
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Videodolmetschen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Er beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Gesprächen im Rahmen der Information und Beratung zur freiwilligen Rückkehr und Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft insbesondere Ausländer ohne Bleibeperspektive. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich zu den behördlichen Sprechzeiten. Die Sprechzeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitstellungszeiten). Die Übersetzungsleistungen muss vom Auftragnehmer an den Werktagen Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage ausgenommen) zu den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Sprechzeiten bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Kosovo-Albanisch, Kroatisch, Kurdisch - Kurmanci/Sorani, Mazedonisch, Montenegrinisch, Panjabi, Paschtu, Russisch, Serbisch, Somalisch, Tigrinja, Türkisch, Ukrainisch, Urdu (nicht abschließend). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist. | 2 Jahre | – |
| 2 | Präsenzdolmetschen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Er beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Ziel des Abschlusses der Rahmenvereinbarung ist die Vereinbarung von Bezugskonditionen für den späteren kurzfristigen Abruf von Einzelbeauftragungen. Durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung entsteht kein Anspruch auf eine tatsächliche spätere Beauftragung. Eine konkrete Leistungsabnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers wird damit nicht begründet. Der Ablauf der jeweiligen Einzelmaßnahme wird durch den Auftraggeber vorgegeben. Die bereitzustellende Dienstleistung der Dolmetscher wird benötigt: - bei der Festnahme durch die Landespolizei und während des Transfers der abzuschiebenden ausländischen Staatsangehörigen zum Beispiel bis zum Abflughafen, zum Busterminal, zur Grenzübergangsstelle, - während der Wartezeit der ausländischen Staatsangehörigen bis zur Abfertigung und Übergabe an die Bundespolizei, - als Begleiter während der Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen mittels Chartermaßnahmen, - im Rahmen von Abschiebungen als Einzelmaßnahme, in der Regel während der Festnahme durch die Polizei und der Begleitung zum Flughafen, - schriftliche Übersetzungsleistungen im Zusammenhang mit ausländerbehördlichen Maßnahmen. In der Regel werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Dari/Persisch, Englisch, Farsi/Persisch, Französisch, Kosovo-Albanisch, Kroatisch, Serbisch, Kurdisch, Mazedonisch, Paschtu, Russisch, Somalisch, Tigrinja, Türkisch, Urdu (nicht abschließend). Anzahl und Umfang der bereitzustellenden Übersetzungsleistungen werden nachhaltig durch die aktuelle Flüchtlingssituation und die jeweiligen Zuständigkeiten/Aufgabenstellungen des Auftraggebers bestimmt und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 9.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Los 1 und 2 betreffend: - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (alle Lose betreffend; siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf"). Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
- Kriterium
Los 1 und 2 betreffend: - Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. - Nachweis, dass eine branch … ganz lesenkürzer
Los 1 und 2 betreffend: - Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. - Nachweis, dass eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine formfreie, vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung geführt werden. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.- Kriterium
Los 1 betreffend: Es ist eine Liste mit mind. einer geeigneten Referenz über die innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigt. Refe … ganz lesenkürzer
Los 1 betreffend: Es ist eine Liste mit mind. einer geeigneten Referenz über die innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis zeigt. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in ihrer Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen, sodass ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu Los 1 gezogen werden kann. Die Art des hier zu vergebenden Auftrags umfasst das Bereitstellen von Videodolmetscherleistungen im Rahmen behördlicher Beratungen im Bereich des Ausländerrechts und im Bereich von Flüchtlingsangelegenheiten. Ein vergleichbarer Umfang der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung ist gegeben, wenn mindestens 75 Videodolmetschereinsätze innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der Angebotsfrist erbracht wurden. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um ein dauerhaftes Vertragsverhältnis oder um Einzelbeauftragungen handelt. Ein etwaiges Vertragsverhältnis mit dem Referenzgeber kann auch kürzer oder länger als sechs Monate vor Angebotsfrist bestehen, solange der geforderte Umfang von mind. 75 Videodolmetschereinsätzen innerhalb von sechs Monate vor Angebotsfrist nachgewiesen werden kann. Als Videodolmetschereinsatz ist die konkrete Übersetzungsleistung eines Gesprächs mit Videozuschaltung, unabhängig von deren Dauer und einem etwaigen Vertragsverhältnis, zu verstehen. Der Umfang von 75 Videodolmetschereinsätzen kann auch durch Aufsummierung mehrerer Referenzen erreicht werden, sofern die Leistungen innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende der Angebotsfrist erbracht wurden. Pro Referenz sind folgende Angaben zu machen: Art der Leistung, Umfang der Leistung, Empfänger der Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen und Erbringungszeitraum. Los 2 betreffend: - Es ist eine Eigenerklärung vorzulegen, in der erklärt wird, dass der Bieter oder eine durch ihn zur Leistungserbringung eingesetzte Person über eine besondere Zertifizierung als allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für Gerichte und Notare verfügt und sich verpflichtet, die genannte Qualifikation über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, durch seine oder eine durch ihn zur Leistungserbringung eingesetzte Person, nachweisen zu können. Der tatsächliche Nachweis über die besondere Zertifizierung als allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für Gerichte und Notare ist dem Auf-traggeber, entsprechend der Ziffer 2 Abs. 1 der Leistungsbeschreibung zu Los 2, im Falle der Zuschlagserteilung, vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. - Es ist eine Liste mit mind. zwei geeigneten Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, welche die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen im Bereich des Dolmetschens und deren Umsetzung in der Praxis zeigt. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in ihrer Art dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen, sodass ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung gezogen werden kann. Die Art der Leistung umfasst die Bereitstellung von Dolmetschern für die Erbringung von Dolmetscherleistungen in Präsenz im Rahmen behördlicher Maßnahmen im Bereich des Ausländerrechts und im Bereich von Flüchtlingsangelegenheiten. Dabei muss der Bieter die Bereitstellung einer Dolmetschertätigkeit in Präsenz im Zusammenhang mit mindestens einer der folgenden Einzelmaßnahmen nachweisen können: zwangsweise Abschiebungen oder Begleitung von Einzel- oder Chartermaßnahmen oder Erfahrung im Rahmen der Begleitung von Charterflügen und Festnahmen. Pro Referenz sind folgende Angaben zu machen: Art der Leistung, Empfänger der Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse für eventuelle Nachfragen und Erbringungszeitraum.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.08.2026 und zum 01.08.2027 um jeweils ein weiteres Jahr, d. h. längstens bis zum 31.07.2028. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 13.05.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Dem Angebot sind neben den unter "Auswahlkriterien" verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen, und die Leistungsbeschreibung je Los und allgemeine Regelungen zu Pr … ganz lesenkürzer
Dem Angebot sind neben den unter "Auswahlkriterien" verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), die Erklärung zu Russland-Sanktionen, und die Leistungsbeschreibung je Los und allgemeine Regelungen zu Präsenz- und Videodolmetschen beizulegen. Für das Los 1 ist zudem ein Datenschutz- und Datensicherheitskonzept beizufügen, aus dem schlüssig und nachvollziehbar hervorgeht, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden. Werden Dolmetschertätigkeiten in Telearbeit/Home-Office ausgeführt, sind die Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit ebenfalls detailliert in dem Konzept darzustellen. Die allgemeinen Sicherungsziele des Datenschutzes und der Datensicherheit, wie die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Authentizität der Daten sowie die Sicherstellung der Integrität und Verfügbarkeit der Daten, müssen im Rahmen der Auftragsverarbeitung ebenfalls gewährleistet sein. Eine Nachforderung des Datenschutz- und Datensicherheitskonzept ist ausgeschlossen. Bei geplantem Einsatz von Nachunternehmern ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.04.2024 auf 02.05.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 25.04.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.05.2024 auf 13.05.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 13.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17e3477a-c116-4aac-922d-ec3fe6c7c4b8.