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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Bereitstellung von Callcenter-Leistungen

Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt a. M., Hessen

Aktenzeichen LR-2023-00018veröffentlicht 18.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1024 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 34 %, Leistung und Qualität 66 %.

  • Qualität des Angebots66 %
  • Preiskriterium34 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,1 Punkte
25 % teurer−6,8 Punkte
50 % teurer−11,3 Punkte
100 % teurer−17 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 32 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Zur allgemeinen Beratung und zur Beratung im Zusammenhang mit verschiedenen Förderangeboten (Förderdarlehen, Zuschüsse, etc) benötigt die Rentenbank Callcenter-Leistungen. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der die Kundenanrufe im First-Level-Support entgegennimmt. Beabsichtigt ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner, auf dessen Grundlage die Rentenbank einzelnen Beratungsleistungen abrufen wird.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Rahmenvertrages sind im Wesentlichen die nachfolgenden Leistungen: 1. Grundberatung (mit Abschluss des Rahmenvertrages bereits beauftragt) o Entgegennahme der Kundenanrufe; o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen (gelegentlich Hausbanken) rund um die Förderprogramme der Rentenbank, insbesondere zu Förderdarlehen, mit Schwerpunkt auf folgenden Themen: - Vorstellung der Rentenbank inkl. Förderauftrag und Geschäftszweck - Prozesserläuterung zum Hausbankenverfahren - Einordnung von Kunden und Ihren Investitionsvorhaben in die entsprechenden Förderprogramme - Erläuterung

Risikogerechtes Zinssystem und Konditionen - Erstberatung bei Bestandsgeschäftsvorfällen 2. Beratung zum „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (nach gesondertem Abruf zu erbringen) o Entgegennahme der Kundenanrufe; o Beratung der Endkreditnehmer und InteressentInnen zu einem richtlinienbasierten

Förderprogramm („Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“). Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuschüsse zu Investitionen vergeben, die anhand einer Positivliste identifiziert werden. Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet hauptsächlich folgende Beratungsschwerpunkte: o Vorstellung der Rentenbank inkl.

Förderauftrag und Geschäftszweck o Erläuterung des Antragsprozesses und Beratung zu Fristen o Erläuterung der Voraussetzungen der Förderfähigkeit eines Kunden bzw. des Investitionsvorhabens o Beantwortung von Fragen zum Antragsportal 3. Weitere Abrufe werden nach Bedarf vorgenommen werden. 4. Allgemeine abrufübergreifende Leistungen des Auftragnehmers sind: o Bereitstellung der Anruferdaten für den SecondLevel-Support (z. B. durch ein Ticketsystem); o Dokumentation der Resultate der Anrufe und Weiteleitung der Resultate an die Rentenbank nach entsprechenden Vorgaben (z. Bsp. Anrufer und Thema der Frage); o Technische Anrufüberleitung an den 1st-Level-Service der Rentenbank im Fall von erhöhten Anrufer-Zahlen, die die vertraglich vorgesehenen Kapazitäten übertreffen; o Schulung und Nachschulung der Mitarbeiter durch den Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben und Informationen (FAQs) der Rentenbank. 5. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Vertrag.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 66
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 34

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in … ganz lesenMit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters hinsichtlich der Rechtsform, der Unternehmensstruktur und den wesentlichen Tätigkeitsfeldern einzureichen. Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Bieter werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Auftraggeberin verpflichtet ist, gemäß § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister von dem vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen. Mit dem Angebot ist überdies die ausgefüllte Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
Kriterium
Mit dem Angebot ist außerdem die Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 10 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Mit der Eigenerklärung ist der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1.000.000 … ganz lesenMit dem Angebot ist außerdem die Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 10 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Mit der Eigenerklärung ist der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie von 500.000 EUR für Vermögensschäden durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers (in Kopie) zu erbringen. Alternativ kann mit der Eigenerklärung verbindlich zugesagt werden, eine solche Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen im Falle des Zuschlags abzuschließen. Mindestanforderung: Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen auf eine der genannten Weisen nachgewiesen werden.
Kriterium
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 einzureichen. 1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Vorhandensein einer technischen Callcenter-Infrastruktur zu machen. Minde … ganz lesenMit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 einzureichen. 1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Vorhandensein einer technischen Callcenter-Infrastruktur zu machen. Mindestanforderungen zu 1.: Die Callcenter-Infrastruktur des Bieters muss mindestens o drei Kopfnummern stellen können, o Bandansagen der Rentenbank (im WAVE-Dateiformat) integrieren können, o über ein Wartefeldmanagement verfügen, o monatlich statistische Daten übermitteln mit folgendem Inhalt: Anzahl der Anrufer innerhalb von Zeitintervallen, durchschnittliche Dauer der Telefonate, durchschnittliches Servicelevel, o dezentrales Arbeiten und Home-Office ermöglichen, o eine Fallback-Lösung bei Ausfall vorhalten. Der Bieter muss ferner eine Lösung zur Überleitung in den Second-Level-Support vorhalten. Es muss sich hierbei um ein technisches System wie beispielsweise ein Ticketsystem oder um eine gleichwertige organisatorische Lösung handeln. Diese organisatorische oder technische Lösung muss über die Möglichkeit verfügen, Anruferdaten und Fragestellungen der Anrufer der Auftraggeberin für einen zeitlich versetzten Second-Level-Support zur Verfügung zu stellen (keine „warme Übergabe“). Der Bieter muss ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 betreiben. 2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind darüber hinaus Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt. Es dürfen sowohl abgeschlossene als auch laufende Referenzaufträge benannt werden. Als Referenzaufträge werden dabei Aufträge akzeptiert, die bei Ende der Angebotsfrist bereits über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeführt wurden. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrag, o Leistungszeitraum, o Beschreibung der ausgeführten Leistungen, o Anzahl der an einzelnen Tagen entgegengenommenen Anrufe, o Auftragsvolumen. Mindestanforderungen zu 2.: Der Bieter hat mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum und mit der o. g. Mindestlaufzeit zu benennen, der die Beratung von Anrufern im Bereich der Abwicklungen öffentlicher Förderprogramme zum Gegenstand hat. Der Bieter hat ferner mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o. g. Mindestlaufzeit zu benennen, der die Beratung von Anrufern im Bereich Bankdienstleistungen mit Schwerpunkt Neu- und Bestandsgeschäftsvorfälle für ein Kreditinstitut zum Gegenstand hat. Der Bieter hat außerdem mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o.g. Mindestlaufzeit zu benennen, bei dem der Bieter an einzelnen Tagen mindestens 1.000 Anrufe pro Tag erfolgreich entgegengenommen hat. Der Bieter hat darüber hinaus mindestens einen Referenzauftrag betreffend Callcenter-Leistungen aus dem o. g. Zeitraum mit der o.g. Mindestlaufzeit zu benennen, der ein Mindestauftragsvolumen i.H.v. 600.000,00 € zzgl. USt. aufweist. Die Mindestanforderungen an die Referenzaufträge können durch einen oder durch mehrere Referenzaufträge erfüllt werden. 3. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben dazu zu machen, über wie viele Callcenter-Agenten er verfügt, die Deutsch auf Muttersprachenniveau (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) beherrschen. Mindestanforderungen zu 3.: Der Bieter muss über eine für den Auftrag hinreichende Anzahl von Callcenter-Agenten verfügen, die Deutsch auf Muttersprachenniveau (Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sp …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 DAYS
Angebotsöffnung
18.01.2024, 11:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inte … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung … ganz lesen1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Unternehmensdarstellung, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) und die Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 (Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. 2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen. 3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.deutsche-evergabe.de. 4. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertra …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt a. M.
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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13vergebene Aufträge
17Angebote je Los im Median (25 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9a0fe18-3ac1-4dc2-94ce-56f43b1c2abc.