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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bereitstellung und Betrieb von bis zu 90 Bettplätzen zur Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten

Landeshauptstadt München, Sozialreferat · München, Bayern

Aktenzeichen SOZ-2023-0024veröffentlicht 06.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1034 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81667, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 34 Monaten
  3. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Unterbringung von vulnerablen Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, in Form von 80 bis 90 Bettplätzen in einem Beherbergungsbetrieb (Objekt des Hotel- und Gaststättengewerbes) im Stadtgebiet München. Mit dieser Form der Unterbringung soll den besonderen Anforderungen dieser in hohem Maße schützenswerten Personengruppe Rechnung getragen werden. Zur Gruppe der vulnerablen Personen zählen Menschen, denen aufgrund von Alter, Schwangerschaft, Krankheit, körperlichen Einschränkungen oder sonstigen Faktoren, eine Unterbringung in einer Notunterkunft für Geflüchtete nicht zugemutet werden kann.

Die Bereitstellung der Bettplätze inklusive der Betriebsführung des Objektes erfolgt an das Sozialreferat der Landeshauptstadt München. Die angebotenen Objekte dienen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Auftraggeberin zur Unterbringung der geflüchteten Personen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses.

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Zuschlag wird frühestens am 01.02.2024, jedoch spätestens am 10.02.2024 erteilt. Der Vertrag endet am 01.01.2025.

Die Landeshauptstadt München behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen zweimal für je 2 Monate (bis 01.03.2025 bzw. 01.05.2025) zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird dem*der Auftragnehmer*in spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Der*die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoptionen.

Der Beherbergungsbetrieb des*der Auftragnehmers*in muss sich im Stadtgebiet München, möglichst in unmittelbarer Nähe zu einem Knotenpunkt des öffentlichen Personenverkehrs (z.B. Hauptbahnhof) befinden. Der*die Auftragnehmer*in stellt in dem angebotenen Objekt 80 bis 90 Bettplätze in Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmern zur Verfügung. Sollten diese Bettplätze nicht das gesamte Kontingent der in dem Objekt vorhandenen Bettplätze ausmachen, sollen die angebotenen Bettplätze räumlich zusammenhängend (z.B. ganze Etagen) angeboten werden. Sämtliche Zimmer müssen über die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestausstattung verfügen.

Einzelheiten zur Garantiebelegung i.H.v. 70 Prozent sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer V. zu entnehmen.

Für weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Unterkunft (u.a. Mindestausstattung der Zimmer) und die Betriebsführung, verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV) Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Kriterium
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeb … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben (Höchstdeckungssumme 10.000.000 €; Mindestdeckungssumme 5.000.000 €). Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja". Hinweis: Der Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens zum Betriebsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen und ist für die Aufnahme des Betriebs zwingend notwendig.
Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Landeshauptstadt München behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen zweimal für je 2 Monate (bis 01.03.2025 bzw. 01.05.2025) zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen w … ganz lesenDie Landeshauptstadt München behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung nach Ablauf der o.g. Vertragslaufzeit zu den gleichen Bedingungen zweimal für je 2 Monate (bis 01.03.2025 bzw. 01.05.2025) zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird dem*der Auftragnehmer*in spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Der*die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoptionen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag und der Abruf der Leistung erfolgen bei Bedarf durch die Auftraggeberin und vorbehaltlich einer Kostenzusage durch die Regierung von Oberbayern.
Hinweis
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattf … ganz lesenDer unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld die Vergabenummer ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18c243af248-b5daa418199248d

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bedb63f0-2872-4653-8b04-a500beef3f8b.