Open-House-Verfahren_Beherbergungsbetriebe_und_Gaststätten_Passionsspiele_2030
Passionsspiele Oberammergau Vertriebs GmbH & Co. KG · Oberammergau, Bayern
Aktenzeichen OHV_Passion_2030veröffentlicht 08.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 18.05.2030 – 06.10.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 5 Monate18.05.2030 – 06.10.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oberammergau82487, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 20 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Vertragsbeginnin 42 MonatenLaufzeit bis 06.10.2030
- Bindefrist endetin 47 Monaten830 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand des Open-House-Verfahrens sind Dienstleistungen von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Oberammergau führt im Jahr 2030 als Kulturveranstaltung die „Oberammergauer Passionsspiele“ durch. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 102 Spieltage stattfinden im Zeitraum vom 18.05.2030 bis 06.10.2030.
Um Unterkunft und Verpflegung für die Besucher der Passionsspiele 2030 zu organisieren und sicherzustellen, wird ein Anteil der Eintrittskarten zu den Passionsspielen mit Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen Leistungen zu Arrangements gebündelt und vertrieben. Der Vertrieb der Eintrittskarten und der Arrangements sowie die Bündelung der Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen Leistungen mit der Eintrittskarte zu Arrangements erfolgt durch die Passionsspiele Oberammergau Vertriebs GmbH & Co. KG (nachfolgend auch nur "Vertriebsgesellschaft" oder „Auftraggeber“ genannt), deren Mehrheitsgesellschafter die Gemeinde Oberammergau ist.
Derzeit ist geplant, dass bis zu 220.000 Eintrittskarten zu Arrangements gebündelt werden. Es werden dabei die aus Anlage 2 ersichtlich 1- und 2-Tages-Arrangements gebildet. Neben Übernachtungsleistungen (Los 1: Übernachtung und Frühstück) werden bei den 2-Tages-Arrangements Verpflegungsleistungen für den jeweiligen Vorabend eines Spieltages (Los 2: Vorabendessen) und für das Mittagessen eines Spieltages (Los 3: Mittagessen "Light Lunch") sowie bei den 1- und 2-Tages-Arrangements und den Einzelticktes (die Einzeltickets sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens) das Abendessen (Los 4: Passionsabendessen) an dem jeweiligen Spieltag benötigt. Das Passionsabendessen ist jeweils fester Bestandteil sowohl der 1- als auch der 2-Tages-Arrangements. Das Mittagessen "Light Lunch" kann beim 1-Tages-Arrangement oder 2-Tages-Arrangement optional vom Kunden dazu gebucht werden. Kunden, die Einzeltickets erwerben, können ebenfalls optional ein Passionsabendessen oder ein Light Lunch dazu buchen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherstellung der Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen für die Bildung der Arrangements.
Das Verfahren richtet sich hinsichtlich der Unterkunftsleistungen (Los 1) an • Hotels, • Gasthöfe, • Pensionen und • Gästehäuser mit gewerblichem Standard
sowie hinsichtlich der gastronomischen Leistungen (Los 2, 3 und 4) an • Restaurants, • Hotels, Pensionen, Gasthöfe und Gästehäuser mit Gastronomie sowie • Sonstige Betriebe mit geeigneter Küchen- und Servicequalität.
Zur Deckung des Bedarfs führt die Vertriebsgesellschaft ein sogenanntes Open House-Verfahren durch, das eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts darstellt. Das Verfahren unterfällt schon deshalb nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Anbietern stattfindet. Vielmehr wird die Vertriebsgesellschaft mit jedem Anbieter, der die nachstehend genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und dies entsprechend nachweist, eine Rahmenvereinbarung abschließen, die den Anbieter grundsätzlich zur Erbringung der Dienstleistungen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung berechtigt. Die Inanspruchnahme der angebotenen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hängt vom Umfang der Nachfrage nach Arrangements und etwaiger Rückgaben von Arrangementkontingenten der Abnehmer vor dem jeweiligen Spieltag ab. Die Nutzung der eVergabe-Plattform und des EU-Amtsblattes dient ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und führt nicht dazu, dass sich die Vertriebsgesellschaft dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterwerfen müsste oder unterwirft. Insbesondere auch die in dem Formular für die Auftragsbekanntmachung verwendeten Begriffe, die auf die Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB hindeuten (etwa die Benennung der Verfahrensart oder die Benennung einer Vergabekammer als zuständige Nachprüfungsinstanz), haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular diese Begrifflichkeiten vorsieht und teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen im Bekanntmachungsformular.
Bitte beachten Sie die beigefügten ausführlichen Verfahrensunterlagen, insbesondere die Zulassungsbedingungen. Die Hauptzulassungsphase endet am 14. August 2026, 18.00, die Nachzulassungsphase endet mit Ablauf des 30. Juni 2028.
Des Weiteren wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern im Rahmen der Abgabe der Zulassungsanträge die Abgabe eines "Leistungsverzeichnisses/Preisblattes" (nicht Anlage 5 oder Anlage 6 der beigefügten Unterlagen für das Zulassungsverfahren) über die Vergabeplattform gefordert wird, ist hier EUR 1,00 netto einzutragen. Die Abgabe dieses Formulars entfaltet keine Rechtswirkung, ist aber vss. aufgrund der Voreinstellungen der Vergabeplattform zum Abschluss der Einreichung des Zulassungsantrags erforderlich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung3 von 3 angegeben
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Die in dem Dokument "Zulassungsbedingungen" dargestellten Zulassungsvoraussetzungen sind zwingend zu beachten.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.05.2030
- Vertragsende
- 06.10.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 830 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Ludwig-Thoma-Straße 10, 82487 Oberammergau
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
dornbach.de - Auskünfte
- DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaftvergabe@
dornbach.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad07034c-a551-453f-93b6-6f73f3069944.