Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitband. Telekommunikationsdienste
Kreis Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20-KonzVgV-V-TN-Dez. II ZV 284/2024veröffentlicht 18.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 5
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Herford32051, Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.
- 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke70 %
- 2. Endkundenprodukte a) Standardprodukte b) Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)25 %
- 3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,6 Punkte |
| 25 % teurer | −19 Punkte |
| 50 % teurer | −31,7 Punkte |
| 100 % teurer | −47,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Herford im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter LINK ERGÄNZEN) genügen müssen.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Stadt Bünde (1.221 Adressen) Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). | 84 Monate | 0 € |
| 2 | Los 2: Gemeinde Hiddenhausen (223 Adressen) Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). | 84 Monate | 0 € |
| 3 | Los 3: Gemeinde Kirchlengern (501 Adressen) Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). | 84 Monate | 0 € |
| 4 | Los 4: Stadt Löhne (317 Adressen) Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). | 84 Monate | 0 € |
| 5 | Los 5: Gemeinde Rödinghausen (409 Adressen) Der Kreis Herford (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)““ beantragt, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde daraufhin zugelassen Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). | 84 Monate | 0 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- 1. Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 70siehe Seite 24 der Leistungsbeschreibung
- Kosten
- 2. Endkundenprodukte a) Standardprodukte b) Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)Gewichtung (Punkte, genau) 25siehe Seite 24 und 25 der Leistungsbeschreibung
- Qualität
- 3. Alternative Netztechnologien und alternative VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5siehe Seite 25 und 26 der Leistungsbeschreibung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbs … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).- Kriterium
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2 … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen. - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).- Kriterium
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreic … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und gleichzeitigen Betrieb von Gigabit- Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Darüber hinaus müssen die Referenzen auch dem Umfang nach vergleichbar sein mit der Gesamtheit der Lose, für die ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter LINK zum Projektraum des Vergabeportals EINFÜGEN) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf … ganz lesenkürzer
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt bzw. ob eine Bewerbung (auch) auf ein Gesamtangebot erfolgt. Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. das Gesamtangebot beworben haben, zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter LINK ERGÄNZEN) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU, KonzVgV Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29 zum Download zur Verfügung. - Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 z) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für …
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2cc1acf9-cad1-4f89-a1b6-7901cb662c29.