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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 19929 II 19veröffentlicht 30.04.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
21
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66 %, Leistung und Qualität 34 %.

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %
  • 2. Realisierungszeitraum26 %
  • 3. Endkundenprodukte16 %
  • 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken5 %
  • 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6 Punkte
25 % teurer−13,2 Punkte
50 % teurer−22 Punkte
100 % teurer−33 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestandin § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat zur Versorgung weißer Flecken, Schulen- und Krankenhausstandorte sowie Gewerbe mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Gesamtlosen 1-3 sowie 4-23 (mit Ausnahme der Lose 7 und 14) in Auftrag gegeben.

Der Kreis hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" endgültige Förderzusagen erhalten.

Lose21 Lose

Alle 21 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Wohnen 1 (Burscheid, Odenthal)

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
2
Los 2 - Wohnen 2 (Wermelskirchen, Kürten)

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
3
Los 3 - Wohnen 3 (Rösrath, Overath)

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
4
Los 4 - Burscheid 1

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
5
Los 5 - Burscheid 2

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
6
Los 6 - Burscheid 3

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
7
Los 8 - Wermelskirchen 2

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
8
Los 9 - Wermelskirchen 3

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
9
Los 10 - Wermelskirchen 4

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
10
Los 11 - Wermelskirchen 5

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
11
Los 12 - Kürten 1

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
12
Los 13 - Kürten 2

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
13
Los 15 - Kürten 4

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
14
Los 16 - Rösrath 1

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
15
Los 17 - Rösrath 2

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
16
Los 18 - Rösrath 3

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
17
Los 19 - Overath 1

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
18
Los 20 - Overath 2

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
19
Los 21 - Overath 3

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
20
Los 22 - Overath 4

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––
21
Los 23 - Overath 5

Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
1. Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 50Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Qualität
2. RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 26Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Kosten
3. EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 16Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Qualität
4. Alternative Verlegemethoden und alternative VerlegetechnikenGewichtung (Punkte, genau) 5Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Qualität
5. Konzept der Nutzung von MitverlegungspotenzialenGewichtung (Punkte, genau) 3- Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – … ganz lesenIm Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungs …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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54vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (123 Lose mit Angabe)
6,82 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,2 Mio. € – 11,85 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89f41a4d-d032-4e3c-8e98-4ef0e1ac6992.