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Bewachung der städtischen Unterkunft Borngasse 30

Stadt Bergisch Gladbach - Jugend und Soziales · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 8-30_26_5-54_02veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 17 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.03.2027 – 29.02.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    in 17 Tagen
  4. Bindefrist endet
    72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Übernahme von Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die städtische Notunterkunft Borngasse 30, 51469 Bergisch Gladbach, 15 Stunden am Tag an 7 Tagen/ Woche, mit zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen. Das Objekt wird von der Stadt Bergisch Gladbach (im Folgenden Auftraggeberin genannt) zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

Beschreibung des Loses

Bewachung des Objektes Borngasse 30. Die Bewachung umfasst primär die Zugangskontrolle zu der Einrichtung, das Durchsetzen der Regeln der Unterkunft, die Vermeidung von Eskalationen von Konflikten und die Verhinderung von Ruhestörungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1100% Preis
Beschreibung
100 % Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wi … ganz lesenIm Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verp … ganz lesenIm Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren - Angaben über Unternehmensliquidation - Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben - Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden: hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir diese Anzahl der jahresdurc … ganz lesenIm Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir diese Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte auf Verlangen der Vergabestelle, gegliedert nach Lohn- gruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; … ganz lesenIm Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis; Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts; Eintragung in sonstiges Berufsregister; Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer; Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung; Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft. Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir zur Bestätigung meiner/ unserer vorstehenden Angaben/ Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle die hierauf zutreffenden Nachweise vorlegen: - Handelsregisterauszug - Nachweis Eintragung in ein sonstiges Berufsregister - Ggf. Negativbescheinigung/en in Bezug auf die vorstehenden Nachweise zur Berufsausübung - Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer - Nachweis Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung - Bescheinigung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.10.2026), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Def … ganz lesenIm Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.10.2026), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen: Bewachungsdienstleistung in Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünften für einen öffentlichen Auftraggeber. - Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Bei einem Teilnahmeantrag sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Der Bieter ist verpflichtet einen Nachweis über die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a GewO mit Angebotsabgabe einzureichen. Die gültige Erlaubnis ist Grundvoraussetzung zur Leistungserbringung = Ausschlusskriterium
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter ist verpflichtet, einen Zertifizierungsnachweis über das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 mit Angebotsabgabe einzureichen = Ausschlusskriterium
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden - d.h. je Schadensfall- abzuschließen. Der Nachweis ist spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu erbringen und während der Dauer des Vertragsverhältnisse … ganz lesenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden - d.h. je Schadensfall- abzuschließen. Der Nachweis ist spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu erbringen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten: Schadensart: mindestens: - Personenschäden 3.000.000,- EUR - Sachschäden 1.500.000,- EUR - Verlust von Schlüsseln 250.000,- EUR - Vermögensschäden sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000,- EUR - Verlust bewachter Sachen 250.000,- EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr (01.03.2027 bis 29.02.2028) und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Verlängerung seitens der Stadt Bergisch Gladbach nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich widersprochen wird. Es ist lediglich eine Verlängerung um ein Jah … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr (01.03.2027 bis 29.02.2028) und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Verlängerung seitens der Stadt Bergisch Gladbach nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich widersprochen wird. Es ist lediglich eine Verlängerung um ein Jahr unter denselben Voraussetzungen möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Sofern eine solche unterbleibt, ergeben sich hierdurch insbesondere keine Ersatzansprüche.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
72 Tage
Angebotsöffnung
elektronisch. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalen … ganz lesenNach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen Der Auftragnehmer hat die vertraglich geschuldeten Sicherheitsdienstleistungen grundsätzlich mit eigenem, dafür qualifiziertem Personal zu erbringen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Abweichend hiervon kann der Auftraggeber in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich zur kurzfristigen Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes auf vorherigen schriftlichen Antrag des Auftragnehmers einem befristeten Einsatz von Unterauftragnehmern zustimmen. Dies setzt voraus, dass - unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände eingetreten sind, insbesondere außergewöhnliche krankheitsbedingte Personalausfälle oder Fälle höherer Gewalt, - der Auftragnehmer die Umstände und deren Auswirkungen nachvollziehbar darlegt und auf Verlangen nachweist, - der Auftragnehmer nachweist, dass eine Leistungserbringung mit eigenem Personal trotz zumutbarer organisatorischer Maßnahmen nicht möglich ist, und - der vorgesehene Unterauftragnehmer sowie dessen eingesetztes Personal sämtliche in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit, Qualifikation, Bewachungserlaubnisse und sonstige Sicherheitsanforderungen erfüllen. Der dauerhafte, regelmäßige oder planmäßige Einsatz von Nachunternehmern zur Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen ist ausgeschlossen. Nachunternehmer dürfen insbesondere nicht als dauerhafter Ersatz für eigenes Personal oder zur kontinuierlichen Gestellung von Sicherheitspersonal eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat jederzeit sicherzustellen, dass die wesentlichen Leistungen des Auftrags durch eigenes Personal erbracht werden. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung verbleibt uneingeschränkt beim Auftragnehmer. Die Benennung des Unterauftragnehmers enthält mindestens: - Firmenname, Anschrift und vertretungsberechtigte Person des Unterauftragnehmers, - Art, Umfang, und geplanter Einsatzzeitraum der durch den Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen, - Anzahl und Funktion des vorgesehenen Sicherheitspersonals,-Namen der für die Leistungserbringung verantwortlichen Ansprechperson, - Nachweis der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung, - Nachweise über die erforderliche Zuverlässigkeit, Sachkunde und Qualifikation des eingesetzten Personals, - Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-, Sozialversicherungs-, Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Datenschutzrecht, - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften. Die Zustimmung gilt ausschließlich für den benannten Unterauftragnehmer, den angegebenen Leistungsumfang und den mitgeteilten Einsatzzeitraum. Nach Entfall der Ausnahmegründe für den Einsatz des Unterauftragnehmers hat der Auftragnehmer die Leistung unverzüglich wieder mit eigenem Personal auszuführen. Der Austausch eines Unterauftragnehmers, die Erweiterung des Leistungsumfangs oder der Einsatz weiteren Sicherheitspersonals bedürfen erneut der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bleibt ungeachtet einer erteilten Zustimmung für die vertragsgemäße Leistungserbringung sowie für Handlungen und Unterlassungen des …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGJH# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGJH# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Die Stadtverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist vom 28.12.2026 bis zum 04.01.2027 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt. Fragen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach
Kontakt
vergabestelle@stadt-gl.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

237vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee26ac30-e2a3-49e1-86e8-6b4fdeac6690.