Zum Inhalt
Menü

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen SAVE_131_2025_294veröffentlicht 25.06.2026erstmals 25.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 95 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 6 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost - Die Gesundheitskasse. (Auftraggeberin).

Beschreibung des Loses

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin.

Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden.

Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte.

Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle)

Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote

Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern

Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind.

Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen.

Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister ist von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05): Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den le … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Umsatz (Eigenerklärung Umsatz gemäß Ziffer 3 der Anlage B.05): Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren seit Veröffentlichung des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens - nicht mindestens Umsätze im nachfolgend genannten Umfang vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden: Allgemeiner Jahresumsatz (Jahre: 2023, 2024 und 2025): 2.500.000,00 EUR (netto/je Jahr) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Umsätzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet, dass die Daten der jeweiligen Mitglieder addiert werden. Hinweis für "junge Unternehmen": Sämtliche Umsatzangaben sind zu tätigen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Von Unternehmen, die noch keine drei Jahre existieren (junge Unternehmen), werden lediglich Angaben zu den bisherigen Geschäftsjahren verlangt. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können junge Unternehmen neben den bereits verfügbaren Umsatzangaben zusätzliche Angaben formlos einreichen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Umsatz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung die Erklärung zum Umsatz von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Umsatz, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.0 … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von: - 3.000.000,00 EUR für Sachschäden - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird erklärt, dass unverzüglich nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegt. Des Weiteren wird erklärt, dass der in der Bekanntmachung genannte Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen wird. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durch … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Leistungsbausteinen sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Bereitstellung, Betrieb, Konzeption, Entwicklung einer web-basierten Plattform sowie Kundenbetreuung (Support), Key-Account-Management, Administration, Finanzen, Marketing, Redaktion und Partnermanagement (Aktivierung/Steuerung von externen Dienstleistern) abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 45 pro Jahr betragen. Je Kompetenzfeld ist mindestens 1 Mitarbeitender je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 fest angestellt. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betiebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers z … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betiebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Anzahl der fest angestellten Key-Account-Manager mit einer Betriebszugehörigkeit je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Betriebszugehörigkeit gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die abgeschlossene Einarbeitung einer bestimmten Anzahl von Projektleitenden sicherstellen, um eine kontinuierliche Qualität in der Projektleitung zu gewährleisten. - Die Anzahl der im Unternehmen seit mindestens einem Jahr fest angestellten Key-Account-Manager/innen muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 3 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zur Betriebszugehörigkeit kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Betriebszugehörigkeit, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.3 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 06/2023 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließ-ich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Informationssicherheit
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers z. Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 gem. Ziffer 6 d. Anl B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilneh … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers z. Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 gem. Ziffer 6 d. Anl B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 (Eigenerklärung Informationssicherheit (technische Ausrüstung) DIN EN ISO/IEC 27001 gemäß Ziffer 6 der Anlage B.05). Hinsichtlich der DIN EN ISO/IEC 27001 gelten die nachfolgenden Vorgaben: Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Jedes Gemeinschaftsmitglied, welches bei der späteren Leistungserbringung auch nur einen Teil der Leistung erbringt, muss über das folgend abgefragte Zertifikat verfügen und die nachfolgende Erklärung/Verpflichtung abgeben. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, die nicht über eine gültige DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertige Zertifizierung verfügen, als nicht geeignet, so dass diese Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die vorgenannten Hinweise. - Im Falle einer gleichwertigen Zertifizierung wird die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft die Gleichwertigkeit in Form eines gesonderten Dokuments nachweisen. - Eine Kopie des Zertifikats und ggf. der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Zertifikats wird vor Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt.. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001 von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum zum Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bzw. Managementsystem für Informationssicherheit DIN EN ISO/IEC 27001, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag beginnt am 01.11.2026 und hat eine Laufzeit von 24 vollen Kalendermonaten. Der Vertrag ist für jede Vertragspartei kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um je 12 Kalendermonate, jedoch maximal bis zum 31.10.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit. +++ Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz umzusetzen. Insbesonde … ganz lesenLeistung: Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit. +++ Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz umzusetzen. Insbesondere muss der Auftragnehmer über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder über eine vergleichbare, gleichwertige Zertifizierung verfügen, die ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit nachweist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im erforderlichen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert sind. Das Hosting sowie die Verarbeitung der Daten haben an einem Ort zu erfolgen, an dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU gilt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Abgabe des Angebots fordert Sie die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse auf. Die Beschaffungsstelle der AOK Hessen in Frankfurt am Main führt dieses Verfahren für die die AOK Nordost durch und ist für die Kommunikation mit den Bietenden zuständig.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTUY9DCD8# Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Ei … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTUY9DCD8# Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Battonnstraße 40, 60311 Frankfurt am Main
Website
aok.de
Kontakt
vergabemanagement@he.aok.de

Bei uns erfasst

188Bekanntmachungen
76Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Alle 5 offenen Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (48 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 28.07.2026
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 28.07.2026 auf 04.08.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ceaf270d-44b7-4a25-a6c6-a0ff20e940f9.