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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Benchmarking ausgewählter energiewirtschaftlicher Prozesse für Mitglieder der AG Energie aus der Wohnungswirtschaft

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 026-26veröffentlicht 09.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 180 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate01.10.2026 – 02.08.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.08.2027
    vor 37 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die teilnehmenden Unternehmen stellen sich die Frage, wie sie mit ihren aktuellen Mitarbeiterkapazitäten für bestimmte Prozesse im Verhältnis zu marktüblichen Kapazitäten bzw. zu Vergleichsunternehmen mit gleichen Tätigkeiten aufgestellt sind. Zur Beantwortung soll ein Benchmarking-Vergleich des eigenen mit den an diesem Projekt teilnehmenden Unternehmen der AG Energie dienen. Mit der Untersuchung soll für die einzelnen Unternehmen eine fundierte Grundlage geschaffen werden, um die Effizienz der internen Prozesse vergleichbar zu machen und gezielt weiterzuentwickeln. Im Zentrum steht dabei der Vergleich des für einzelne Prozesse jeweils eingesetzten internen Personalaufwands gemessen in MAK (Mitarbeiterkapazitäten) sowohl im Verhältnis zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe als auch im Vergleich zu den jeweils besten und schlechtesten Werten innerhalb des Verbundes.

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin wurde von den nachfolgenden Unternehmen mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt und bevollmächtigt:

1. degewo netzWerk GmbH, Berlin, 2. EnergieServicePlus GmbH, Düsseldorf, 3. Energie Wohnen Service GmbH, Hamburg 4. GAG Servicegesellschaft mbH, Köln 5. GEWOBA Energie GmbH, Bremen 6. Gewobag ED GmbH, Berlin, 7. GSG ENERGIE GmbH, Oldenburg 8. MET Medien-Energie-Technik GmbH, Kassel, 9. ServiceHaus GmbH, Mannheim, 10. Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH, Berlin, 11. WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, Leipzig

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungs … ganz lesenDer Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: keine Vorgabe
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit de … ganz lesenDer Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: Benchmarking von Prozessen rund um Energielieferung: Für dieses Unterkriterium werden maximal 4 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 300 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 4 Punkten. Mehr als 250 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 3 Punkten. Mehr als 150 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 50 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkt. Benchmarking von Prozessen rund um Heizkostenabrechnung: Für dieses Unterkriterium werden maximal 2 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 100 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 50 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkten. Benchmarking von Prozessen aus weiteren Geschäftsfeldern (Energiewirtschaft/Immobilienwirtschaft: Für dieses Unterkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben, diese nach den folgenden Umsatzstufen: Mehr als 250 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 3 Punkten. Mehr als 175 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 2 Punkten. Mehr als 100 T€ netto durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren wird gewertet mit 1 Punkt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt zu haben Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) Mindestanforderung: Durchschnitt 10 Mitarbeiter
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Be … ganz lesenUnter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung in dem Dokument Leistungsbeschreibung. Als maximale Punktzahl werden für Referenzen vergleichbarer Leistungen insgesamt 28 Punkte vergeben. Werden die Mindestanforderungen einer Referenz erfüllt, erhält der Bieter für diese Referenz 3 Punkte. Es können maximal 9 Punkte für die Angabe der Referenzen erreicht werden. Darüber hinaus können weitere 19 Punkte erreicht werden, sofern die benchmarkenden Themen sich auf die Energieversorgung beziehen. Je Referenz sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt: Beschreibung der erbrachten Leistung: Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse): Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ): Darüber hinaus gibt es nachfolgende Extra Punkte je Prozess (max. 19 Punkte): Planung und Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen (2 Punkte) Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen (3 Punkte) Kaufmännische Aufgaben rund um Wärmecontracting (3 Punkte) Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen (1 Punkt) Betrieb von PV-Anlagen (1 Punkt) Kaufmännische Aufgaben rund um PV-Anlagen (1 Punkt) Heizkostenabrechnung (3 Punkte) Messgeräteservice und Messdatenbereitstellung (2 Punkt) Planung / Engineering für Dritte bzw. Schwestergesellschaften (1 Punkt) Beschaffung und Weiterverkauf von Gas (1 Punkt) Beschaffung und Weiterverkauf von Strom (1 Punkt)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
02.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber fordert maximal 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Aufgefordert werden alle, welche die Mindestanforderungen erfüllen und mindestens 19 Punkte erreichen. Sollten mehr als 4 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen und min. 19 Punkte (von max. 37 Punkten) erzielt haben, werden die 4 mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarst … ganz lesena) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 30.04.2026 um 12:00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc131444-4306-44bf-b5e2-e877c88304cd.