Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Bekanntmachung verg Aufträge / Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Flurförderfahrzeugen und Baumaschinen

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26/Anmietung Sonderfahrzeuge/02veröffentlicht 23.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 229 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
18,84 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
1 Jahr01.04.2026 – 31.03.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Sonderfahrzeugen nebst vermiettypischer Dienstleistungen in zwei Losen. Das Los 1 mit dem Titel 'Anmietung von Flurförderfahrzeugen im Inland (Deutschland)' und das Los 2 mit dem Titel 'Anmietung von Baumaschinen im Inland (Deutschland)'. Die Leistung umfasst in jedem Los sowohl die Bereitstellung der Sonderfahrzeuge im Full-Service, die zugehörige Einweisung in die betriebssichere Bedienung sowie die Anlieferung und Abholung. Der Full-Service muss mindestens folgende Punkte abdecken: Inkl. Anfahrt des Technikers / Jährliche UVV-Prüfung / Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben / Batteriewartung und Funktionsgarantie / Kostenfreier Austausch der Verschleißteile / Verschleißbedingte Reparaturen (z.B.: Erneuerung Gabelzinken, Bereifung, etc.). ----- Zum Dienstleistungsumfang gehört auch die Bereitstellung einer elektronischen Bestell- und Rechnungsabwicklung.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Anmietung von Flurförderfahrzeugen im Inland (Deutschland)

Dieses Los umfasst Elektro- Geh- Gabelhochhubwagen (FFZ 1-12 E), Elektro- Drei- Rad- Gegengewichtstapler (FFZ 2-12 E und FFZ 2-15 E), Elektro- Vier- Rad- Gegengewichtstapler (FFZ 2-30 E) und Diesel- Vier- Rad- Stapler (FFZ 2-12 D, FFZ 2-20 D, FFZ 2-30 D, FFZ 2-50 D, FFZ 2-80 D und FFZ 2-150 D). Die Flurförderzeuge werden beispielsweise zum Transportieren, Ziehen, Aufheben, Stapeln und In-Regale-Einlagern von Lasten im Inland eingesetzt. Die Nutzung der Flurförderzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung. Die Anmietung und die Bereitstellung dieser Flurförderzeuge erfolgt ausschließlich in Deutschland.

1 Jahr14.540.000 €
2
Anmietung von Baumaschinen im Inland (Deutschland)

Dieses Los umfasst Laderaupen (BauMa 7-160 [LR]), Planierraupen (BauMa 7-160 [PR]), Walzenzüge (BauMa 9-100), Minibagger (BauMa 1-45), Mobilbagger (BauMa 5-150 und BauMa 5-200), Kettenbagger (BauMa 6-160) und Schwenklader (BauMa 10-60 und BauMa 10-110). Die Baumaschinen werden beispielsweose zum Transportieren, Graben, Planieren, Verdichten, Laden, Schleppen oder Ziehen, Aufheben und Stapeln von Lasten im Inland eingesetzt. Die Nutzung der Baumaschinen entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung. Die Anmietung und die Bereitstellung dieser Baumaschinen erfolgt ausschließlich in Deutschland.

1 Jahr4.298.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Niedrigster GesamtmietpreisRangfolge 1Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Gesamtmietpreis in der Anlage Preisblatt, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit der jeweiligen losspezifischen Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.03.2027 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf dur … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Laufzeit der jeweiligen losspezifischen Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.03.2027 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.03.2030 endet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMAQ5#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Bekanntmachung verg. Aufträge - Anmietung Flurförderzeuge Ausland

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 18.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Mehr von BwFuhrparkService GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 424 (Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
297.822 €Zuschlagswert im Median
225.203 € – 480.488 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 557be996-33eb-48b8-ad30-7dce32e05fda.