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vergebenEU-weitDienstleistungen

Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 13.12-VV-2026-01veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate28.07.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von „Beförderung und Zustellung von Wahlbriefen einschließlich Sonntagszustellung zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026“

Beschreibung des Loses

Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe anlässlich der Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt einschließlich einer eventuell erforderlichen Nachwahl (§ 42 LWG) und einer eventuell erforderlichen Wiederholungswahl (§ 46 LWG). Ergänzender Auftragsgegenstand ist die Sonntagszustellung für die Wahlbriefe, die bis Freitag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen und Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens eingehen und noch nicht im Regelbetrieb zugestellt werden konnten, sowie Wahlbriefe, die am Samstag vor der Wahl im Wahlgebiet in den Briefkästen bis zur angegebenen letzten Tagesleerung und in Filialen/Partnerfilialen des Postunternehmens bis zur regulären Abholung der Briefsendungen eingehen. Diese sind aus der Regelzustellung auszusortieren und den Adressaten (vereinbarten Wahlstellen) am Wahltag im Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr zuzustellen (sog. Sonntagszustellung). Die Übergabe der Sendungen erfolgt gegen Empfangsbestätigung. Eingeschlossen sind auch die im Zusammenhang mit den anfallenden Postdienstleistungen stehenden Tätigkeiten für den Rücklauf von nicht zustellbaren Sendungen sowie Pflichten, die sich aus den hohen Anforderungen des Wahlrechts hinsichtlich Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Termintreue an die Behandlung von Wahlunterlagen ergeben.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
28.07.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an die Nachprüfungsbehörde wenden. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an die Nachprüfungsbehörde wenden. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Zur Wirksamkeit des Vertrags gem. § 135 GWB erfolgte eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB würde dann nicht eintreten, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages kann nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Leistungszeitraum der Wahlbriefbeförderung ist auf den Briefwahlzeitraum der Wahl beschränkt. Er beginnt etwa Ende Juli 2026 und endet nach Ablauf der Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt bzw. nach Abschluss einer etwaigen Nachwahl oder Wiederholungswahl, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutsche Post AG, Bonn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

24vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (117 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vorabinformation Direktvergabe

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beb2c0ed-aba7-41fb-9e7f-0c6e80af742e.