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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

BAW 09/2026 Catering-Dienstleistungen am Standort Karlsruhe

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen BAW 09/2026veröffentlicht 07.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 262 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
181 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre09.03.2026 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen
Ort der Leistung
Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 9 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Weitere Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 08).

Beschreibung des Loses

Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Die Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung 40%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die Bepunktung im Zuschlagskriterium „Preis“ wird wie folgt vorgenommen: Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern angebotene „Gesamtwertungspreis netto“ (Wertungspreis) in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 100 x (Günstigster Preis / Gewerteter Preis) Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält dadurch 100 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel.
Qualität
MenüvorschlagGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Menüvorschlag“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Zur Bewertung soll der Bieter einen Menüvorschlag für 75 Personen für eine fiktive Veranstaltung im Sommer (Juli/August) einreichen. Beinhalten soll dieser zwei verschiedene Pausensnacks, einen herzhaften und einen süßen und zwei Hauptgänge, einen vegetarischen und einen mit Fleisch. Der Menüvorschlag soll sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Insbesondere ist der Forderung des Auftraggebers nach qualitativen Speisen, sowie dem Einsatz saisonaler, regionaler und ökologischer Produkte ausreichend und erkennbar Rechnung zu tragen. 25 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden vollumfänglich erfüllt. 20 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden gut erfüllt. 15 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden befriedigend erfüllt. 10 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nur eingeschränkt erfüllt. 5 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden eher nicht erfüllt. 1 Punkt: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nicht erfüllt.
Qualität
TestessenGewichtung 40 %. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Testessen“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Nach absolvierter Ortsbesichtigung wird der Bieter zur Erstellung und Präsentation eines Testessens eingeladen. Menü: • Vorspeise (Salat): gemischte Blattsalate mit selbstgewähltem Dressing, Körnern und Brotcroûtons • Hauptgang 1 (vegetarisch): Käsespätzle mit Röstzwiebeln • Hauptgang 2 (Fleisch): Züricher Geschnetzeltes mit Rösti Erwartet wird ein Testessen für vier Personen, bei dem die Anforderungen an die Produkte gemäß der Leistungsbeschreibung beachtet und zubereitet wurde und anschließend in den Räumen des Auftraggebers präsentiert wird. Die Bewertung des Testessens erfolgt durch eine Jury des Auftraggebers mit 4 Personen. Bewertet werden: a) Anrichtung b) Geruch c) Konsistenz d) Geschmack e) Temperatur f) Portionsgröße entspricht der für eine Person (erfüllt = Note 1; nicht erfüllt = Note 6) Durchschnittliche Gesamtnote: 1,00 bis 1,49 = 100 Punkte 1,50 bis 2,49 = 80 Punkte 2,50 bis 3,49 = 60 Punkte 3,50 bis 4,49 = 40 Punkte 4,50 bis 5,49 = 20 Punkte 5,50 bis 6,00 = 1 Punkt Aus den vergebenen Einzelnoten jedes Jurymitglieds wird eine durchschnittlichen Gesamtnoten errechnet. Bei der Berechnung wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Qualität
EmissionenGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Emissionen“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern errechnete Emissionswert „kg CO2e“ in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 25 x (Geringster Emissionswert „kg CO2e“ / Gewerteter Emissionswert „kg CO2e“) Der Bieter mit dem niedrigsten Emissionswert „kg CO2e“ erhält dadurch 25 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel. Für die Emissionsberechnung werden zwei Angaben vom Bieter benötigt: 1. Fahrzeugklasse und Antriebsart 2. Fahrdistanz nach tatsächlich gefahren Kilometern in kürzester Wegstrecke gemäß Kartendienst Geoportal.de oder vergleichbar

Eignung10 von 10 angegeben

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9.
Anzahl der Führungskräfte
Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.03.2026
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenHinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 553 (Restaurant- und Bewirtungsdienste) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3891fef-c5d7-4c87-8b2e-ecf76b00f52c.