BAW 09/2026 Catering-Dienstleistungen am Standort Karlsruhe
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen BAW 09/2026veröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 181 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 09.03.2026 – 29.02.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Kantinenpachtvertrag für das Regierungspräsidium StuttgartRegierungspräsidium Stuttgart · 70565 StuttgartFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Baden-Württemberg (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 181 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre09.03.2026 – 29.02.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Menüvorschlag10 %
- Testessen40 %
- Emissionen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 29.02.2028
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Weitere Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 08).
Beschreibung des Loses
Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Die Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung 40%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die Bepunktung im Zuschlagskriterium „Preis“ wird wie folgt vorgenommen: Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern angebotene „Gesamtwertungspreis netto“ (Wertungspreis) in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 100 x (Günstigster Preis / Gewerteter Preis) Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält dadurch 100 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel.
- Qualität
- MenüvorschlagGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Menüvorschlag“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Zur Bewertung soll der Bieter einen Menüvorschlag für 75 Personen für eine fiktive Veranstaltung im Sommer (Juli/August) einreichen. Beinhalten soll dieser zwei verschiedene Pausensnacks, einen herzhaften und einen süßen und zwei Hauptgänge, einen vegetarischen und einen mit Fleisch. Der Menüvorschlag soll sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Insbesondere ist der Forderung des Auftraggebers nach qualitativen Speisen, sowie dem Einsatz saisonaler, regionaler und ökologischer Produkte ausreichend und erkennbar Rechnung zu tragen. 25 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden vollumfänglich erfüllt. 20 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden gut erfüllt. 15 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden befriedigend erfüllt. 10 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nur eingeschränkt erfüllt. 5 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden eher nicht erfüllt. 1 Punkt: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nicht erfüllt.
- Qualität
- TestessenGewichtung 40 %. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Testessen“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Nach absolvierter Ortsbesichtigung wird der Bieter zur Erstellung und Präsentation eines Testessens eingeladen. Menü: • Vorspeise (Salat): gemischte Blattsalate mit selbstgewähltem Dressing, Körnern und Brotcroûtons • Hauptgang 1 (vegetarisch): Käsespätzle mit Röstzwiebeln • Hauptgang 2 (Fleisch): Züricher Geschnetzeltes mit Rösti Erwartet wird ein Testessen für vier Personen, bei dem die Anforderungen an die Produkte gemäß der Leistungsbeschreibung beachtet und zubereitet wurde und anschließend in den Räumen des Auftraggebers präsentiert wird. Die Bewertung des Testessens erfolgt durch eine Jury des Auftraggebers mit 4 Personen. Bewertet werden: a) Anrichtung b) Geruch c) Konsistenz d) Geschmack e) Temperatur f) Portionsgröße entspricht der für eine Person (erfüllt = Note 1; nicht erfüllt = Note 6) Durchschnittliche Gesamtnote: 1,00 bis 1,49 = 100 Punkte 1,50 bis 2,49 = 80 Punkte 2,50 bis 3,49 = 60 Punkte 3,50 bis 4,49 = 40 Punkte 4,50 bis 5,49 = 20 Punkte 5,50 bis 6,00 = 1 Punkt Aus den vergebenen Einzelnoten jedes Jurymitglieds wird eine durchschnittlichen Gesamtnoten errechnet. Bei der Berechnung wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
- Qualität
- EmissionenGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Emissionen“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern errechnete Emissionswert „kg CO2e“ in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 25 x (Geringster Emissionswert „kg CO2e“ / Gewerteter Emissionswert „kg CO2e“) Der Bieter mit dem niedrigsten Emissionswert „kg CO2e“ erhält dadurch 25 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel. Für die Emissionsberechnung werden zwei Angaben vom Bieter benötigt: 1. Fahrzeugklasse und Antriebsart 2. Fahrdistanz nach tatsächlich gefahren Kilometern in kürzester Wegstrecke gemäß Kartendienst Geoportal.de oder vergleichbar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.03.2026
- Vertragsende
- 29.02.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenkürzer
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Freshfood Catering OHG, Durmersheim | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 76187 Karlsruhe
- Website
- baw.de
- Kontakt
- ausschreibung@
baw.de
Bei uns erfasst
- BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen01.09.2026
- BAW 04/2025 Reinigungsdienstleistungen sowie Pförtner- und Hausmeisterdienstleistungen für die Standorte Karlsruhe und Hamburg26.06.2026
- BAW 03/2025 Projektmanagement Digitales Planen, Bauen und Betreiben09.06.2026
- Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüber-wachung von Spezialschiffsneubauten15.05.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c10a21bd-49b8-4af6-936f-7f163b846d91.