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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

BAW 09/2026 Catering-Dienstleistungen am Standort Karlsruhe

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen BAW 09/2026veröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 262 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
181 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre09.03.2026 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Menüvorschlag10 %
  • Testessen40 %
  • Emissionen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Weitere Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 08).

Beschreibung des Loses

Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Die Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis40 %
Menüvorschlag10 %
Testessen40 %
Emissionen10 %
Preis
Gewichtung 40%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die Bepunktung im Zuschlagskriterium „Preis“ wird wie folgt vorgenommen: Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern angebotene „Gesamtwertungspreis netto“ (Wertungspreis) in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 100 x (Günstigster Preis / Gewerteter Preis) Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält dadurch 100 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel.
Qualität
MenüvorschlagGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Menüvorschlag“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Zur Bewertung soll der Bieter einen Menüvorschlag für 75 Personen für eine fiktive Veranstaltung im Sommer (Juli/August) einreichen. Beinhalten soll dieser zwei verschiedene Pausensnacks, einen herzhaften und einen süßen und zwei Hauptgänge, einen vegetarischen und einen mit Fleisch. Der Menüvorschlag soll sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Insbesondere ist der Forderung des Auftraggebers nach qualitativen Speisen, sowie dem Einsatz saisonaler, regionaler und ökologischer Produkte ausreichend und erkennbar Rechnung zu tragen. 25 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden vollumfänglich erfüllt. 20 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden gut erfüllt. 15 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden befriedigend erfüllt. 10 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nur eingeschränkt erfüllt. 5 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden eher nicht erfüllt. 1 Punkt: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nicht erfüllt.
Qualität
TestessenGewichtung 40 %. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Testessen“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Nach absolvierter Ortsbesichtigung wird der Bieter zur Erstellung und Präsentation eines Testessens eingeladen. Menü: • Vorspeise (Salat): gemischte Blattsalate mit selbstgewähltem Dressing, Körnern und Brotcroûtons • Hauptgang 1 (vegetarisch): Käsespätzle mit Röstzwiebeln • Hauptgang 2 (Fleisch): Züricher Geschnetzeltes mit Rösti Erwartet wird ein Testessen für vier Personen, bei dem die Anforderungen an die Produkte gemäß der Leistungsbeschreibung beachtet und zubereitet wurde und anschließend in den Räumen des Auftraggebers präsentiert wird. Die Bewertung des Testessens erfolgt durch eine Jury des Auftraggebers mit 4 Personen. Bewertet werden: a) Anrichtung b) Geruch c) Konsistenz d) Geschmack e) Temperatur f) Portionsgröße entspricht der für eine Person (erfüllt = Note 1; nicht erfüllt = Note 6) Durchschnittliche Gesamtnote: 1,00 bis 1,49 = 100 Punkte 1,50 bis 2,49 = 80 Punkte 2,50 bis 3,49 = 60 Punkte 3,50 bis 4,49 = 40 Punkte 4,50 bis 5,49 = 20 Punkte 5,50 bis 6,00 = 1 Punkt Aus den vergebenen Einzelnoten jedes Jurymitglieds wird eine durchschnittlichen Gesamtnoten errechnet. Bei der Berechnung wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Qualität
EmissionenGewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Emissionen“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern errechnete Emissionswert „kg CO2e“ in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 25 x (Geringster Emissionswert „kg CO2e“ / Gewerteter Emissionswert „kg CO2e“) Der Bieter mit dem niedrigsten Emissionswert „kg CO2e“ erhält dadurch 25 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel. Für die Emissionsberechnung werden zwei Angaben vom Bieter benötigt: 1. Fahrzeugklasse und Antriebsart 2. Fahrdistanz nach tatsächlich gefahren Kilometern in kürzester Wegstrecke gemäß Kartendienst Geoportal.de oder vergleichbar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.03.2026
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenHinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Freshfood Catering OHG, Durmersheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 553 (Restaurant- und Bewirtungsdienste) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c10a21bd-49b8-4af6-936f-7f163b846d91.