BAW 04/2025 Reinigungsdienstleistungen sowie Pförtner- und Hausmeisterdienstleistungen für die Standorte Karlsruhe und Hamburg
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen BAW 04/2025veröffentlicht 26.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,52 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 5
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
- Gebäudereinigung RP Markgrafenstr. 46Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe · KarlsruheFrist 12.11.2026
- Gebäudereinigung, Außenstelle OffenburgDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Abt. 22 - Finanzen und Vermögen, Referat 2 Beschaffung · KarlsruheFrist 23.11.2026
- V 47-26 Reinigung WartehallenVBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH · KarlsruheFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Baden-Württemberg (21 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 41 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,52 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Reinigungsdienstleistungen für die Dienststellen der BAW in Karlsruhe und in Hamburg. Der Auftrag umfasst Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe (Los 1), Pförtnerdienst, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst in Karlsruhe (Los 2), Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung nebst Pförtnerdienst in Hamburg-Rissen (Lose 3 und 4) sowie Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg Brooktorkai (Los 5).
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe Die Reinigungsdienstleistungen in Los 1 am Standort Karlsruhe umfassen Unterhaltsreinigung Kußmaulstraße 17 und Moltkestraße 150, 153 (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2), Unterhaltsreinigung Kindertagesstätte (Produkt 3) und Fensterreinigung Kußmaulstraße 17 inklusive Kindertagesstätte sowie Moltkestraße 150, 153 (Produkt 4). | 4 Jahre | 1.008.403 € |
| 2 | Pförtnerdienst am Standort Karlsruhe Die Dienstleistungen in Los 2 am Standort Karlsruhe umfassen Pförtnerdienst einschließlich Pfortenbesetzung bei Veranstaltungen, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst. | 4 Jahre | 579.832 € |
| 3 | Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Hamburg Die Dienstleistungen in Los 3 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2) und Fensterreinigung (Produkt 3). | 4 Jahre | 428.571 € |
| 4 | Pförtnerdienst am Standort Hamburg Die Dienstleistung in Los 4 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen den Pförtnerdienst. | 4 Jahre | 352.941 € |
| 5 | Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg (Brooktorkai). Die Reinigungsdienstleistungen in Los 5 am Standort Hamburg (Brooktorkai) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1) und Sonderreinigung (Produkt 2). | 4 Jahre | 151.261 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3, 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
- Qualität
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 1 wird die Qualität anhand des vorgelegten Reinigungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Reinigungskonzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Implementierungsphase 10 % ≙ 100 Punkte 2. Organisationsplanung 15 % ≙ 150 Punkte 3. Kundendienst 10 % ≙ 100 Punkte 4. Umwelteigenschaften 7,5 % ≙ 75 Punkte 5. Arbeitsschutz 7,5 % ≙ 75 Punkte Die BAW wird das eingereichte Reinigungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenkürzer
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Lose 2, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
- Qualität
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 2 wird die Qualität anhand des vorgelegten Dienstleistungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Konzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Organisationsplanung 25 % ≙ 250 Punkte 2. Kundendienst 25 % ≙ 250 Punkte Die BAW wird das eingereichte Dienstleistungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 01 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenkürzer
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Thomas Disch Gebäudereinigungsservice GmbH, Ettlingen | – |
| 2 | Siba security service GmbH, Karlsruhe | – |
| 3 | Apleona Infra Services GmbH, Berlin | – |
| 4 | Apleona Infra Services GmbH, Berlin | – |
| 5 | Götz-Gebäudemanagement Nordwest GmbH, Regensburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 76187 Karlsruhe
- Website
- baw.de
- Kontakt
- ausschreibung@
baw.de
Bei uns erfasst
- BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen01.09.2026
- BAW 03/2025 Projektmanagement Digitales Planen, Bauen und Betreiben09.06.2026
- Rahmenvertrag über ingenieurtechnische Dienst- und Beratungsleistungen im Zuge der Planung und Bauabwicklung/ Bauüber-wachung von Spezialschiffsneubauten15.05.2026
- BAW 09/2026 Catering-Dienstleistungen am Standort Karlsruhe07.05.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Baden-Württemberg (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- S.C.O. Gebäudereinigungs GmbH14 Zuschläge
- everclean! GmbH14 Zuschläge
- SAAD Facility Management GmbH11 Zuschläge
- A.R.O. Gebäudedienste GmbH10 Zuschläge
- EBRA Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Mars Gebäudeservice GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.02.2026 auf 04.02.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Unterhalts- und Grundreinigung verschiedener Einrichtungen der Stadt Bad KrozingenStadt Bad KrozingenFrist 17.12.2026
- Reinigung 2027Medizinischer Dienst Baden-WürttembergFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6cbd9bc9-c166-491f-af34-36cad1438cbb.