BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen BAW 08/2026veröffentlicht 13.05.2026erstmals 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 17.07.2026 – 16.07.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre17.07.2026 – 16.07.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76187, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 16.07.2030
- Bindefrist endetvor 3 Monaten8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu beauftragen. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Gesamtsumme der im Preisblatt angegebenen Stundensätze für die abgefragten Leistungen gebildet. Die Angabe der Halb- und Ganztagessätze sowie die Preise pro Bild für die Bildbearbeitung fließen nicht in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
- Qualität
- Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitsproben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.
- Beschreibung
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitspro-ben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Arbeitsproben sind vom Bieter über den von der BAW bereitgestellten Upload-B … ganz lesenkürzer
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitspro-ben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Arbeitsproben sind vom Bieter über den von der BAW bereitgestellten Upload-Bereich fristgerecht einzureichen. Weitere Informationen zum Upload werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
Eignung14 von 14 angegeben
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 07_Ei … ganz lesenkürzer
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8. Für die Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen ist ein Nachweis fachlicher Qualifikation durch einschlägige Ausbildung oder vergleichbare berufliche Erfahrung erforderlich.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9. Hierzu sind min. zwei ge … ganz lesenkürzer
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9. Hierzu sind min. zwei geeignete Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich Ingenieurbau, Wasserbau oder vergleichbarem technischen Bezug nachzuweisen.- Anzahl der Führungskräfte
- Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 12.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt. Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche technische Ausrüstung ich/wir verfüge/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.07.2026
- Vertragsende
- 16.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1000 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.e … ganz lesenkürzer
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 76187 Karlsruhe
- Website
- baw.de
- Kontakt
- ausschreibung@
baw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EW Responsemarketing e.K.2 Zuschläge
- INFOSCAN2 Zuschläge
- RICOH Deutschland2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 15.06.2026
- BekanntmachungFrist 15.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f67e75db-38c7-4b53-a0fe-686c75861134.