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Frist abgelaufennationalBauPlanung

Baumfällung und Gehölzrodung für für das Behördenzentrum "Platz der Luftbrücke" Berlin, 12101 Berlin - VOEK 493-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgabem · Berlin

Aktenzeichen VOEK 493-23veröffentlicht 12.12.2023BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1030 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
02.02.2024 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 34 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Eine Aufteilung in Lose liegt nicht vor. --- Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Fällung und Rodung von Gehölzen im Zuge der Grundinstandsetzung des Behördenzentrums, Platz der Luftbrücke 1-3 in 12101 Berlin, Tempelhof. --- Die Arbeiten finden im laufenden Betrieb des Behördenzentrums statt, Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. - Die Zufahrt kann über die Schwiebusser Straße, den Mehringdamm und den Columbiadamm erfolgen. - Baustrom und Bauwasser/Abwasser: Baustrom und Bauwasser werden nicht zur Verfügung gestellt. - Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Alle anliegenden öffentlichen Straßen werden ständig befahren. Die verkehrssichere Sperrung der Fuß- und Fahrwege, sowie Parkplätze im Anschluss an die jeweiligen Fällbereiche ist in die EP mit einzukalkulieren. - Beschreibung der Leistung: Im Einzelnen sind folgende Leistungen auszuführen: - Baumfällungen - Strauchrodungen Ein Schreddern des Schnittgutes ist vor Ort ist aus Gründen des Lärmschutzes nicht zulässig. Das gesamte Schnittgut ist abzufahren. Im Außenring (Vorgärten) muss die Zufahrt zu den Rodungs- und Fällbereichen jeweils über öffentliche Gehwege erfolgen. Die Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen ist vom AN durchzuführen und ebenso wie die Absperrung der Baubereiche mit Baken in die EP einzukalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass die öffentlichen Gehwege nur mit Minibaggern mit Kunststoffketten befahren werden können. - Baustellenreinigung Eventuelle Verunreinigungen und Beschädigungen durch den Unternehmer an vorhandenen Baulichkeiten, Leitungen, Straßen und Fußgängerwegen sind umgehend zu beseitigen. Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen sind diese täglich zu reinigen. - Der Auftragnehmer (deutschsprachig) hat einen für die technisch einwandfreie und unfallsichere Ausführung verantwortlichen Leiter in schriftlicher Form bei Beauftragung zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle mit einer ausreichenden Anzahl Arbeitskräften zu besetzen. Vor Beginn der Arbeiten und im Bedarfsfall vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen. Ein Ansprechpartner für Koordinationen, Aufmaße etc. vor Ort (Bauleitung) ist ebenfalls zu nennen. - Besprechungstermine: Vertreter des Auftragnehmers müssen die von der Bauleitung anberaumten Besprechungstermine wahrnehmen. - Besondere Ereignisse: Besondere Ereignisse, die die Einschaltung von Polizei, Feuerwehr, Arzt, Berufsgenossenschaft etc.erforderlich machen, sind der Bauleitung sofort zu melden. - Protokolle: Über Absprachen und Besprechungen, die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, sind Protokolle zu fertigen, zu vervielfältigen und umgehend an Betroffene zu verteilen. Ein Bautagebuch ist vom AN zu führen und der Bauüberwachung des AG wöchentlich vorzulegen. - Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften: Der AN ist verpflichtet, die Ausführung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln Rechnung zu tragen. Neben der PSA für Mitarbeiter sind die Arbeitsbereiche regelkonform zu sichern. - Lärmschutz: Auf Grund der unmittelbar an das Baugelände grenzenden genutzten Bestandsgebäude und der Nachbarbebauung wird auf die Einhaltung der Verordnung über Lärmbekämpfung hingewiesen. Es dürfen nur Verfahren mit den jeweils geringsten Schallemissionen zur Anwendung kommen. Alle Maßnahmen sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Nichtnutzung von Fahrzeugen und Maschinen sind diese abzuschalten, um unnötige Störungen bzw. Lärmbelästigungen vor Ort zu vermeiden. - Abfuhr- und Entsorgung: Die anfallenden, abzufahrenden Materialien sind gem. den rechtl. Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Landesabfallgesetzes (LAbfG) ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die gesetzlich geforderten Nachweise für die Entsorgung bzw. der Verwertung sind der Bauüberwachung zu übergeben. Abfall- und Entsorgungsgebühren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. - Zu schützende Bereiche und Objekte - Alle Anlagen (Ausstattung, Wege), Einrichtungen, zu erhaltene Bäume - Alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere Entwässerungseinrichtungen, Verteilerkästen für Strom und Fernmeldeeinrichtungen und dgl. sowie bestehende Vegetation. Beschädigungen der Anlagen, Einrichtungen und Vegetation und deren Behebung durch die zuständigen Unternehmen gehen zu Lasten des AN. --- Genauere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. --- Referenzen: Es sind drei Referenzen bereits mit dem Angebot einzureichen. Es gilt folgende Mindestanforderung an die Referenzen: Eine der drei Referenzen muss ein Gartendenkmal sein.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23e97c6c-4081-43db-bd02-a0ac25e3036f.