Backbone Switche
Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024_030_SFveröffentlicht 24.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48149, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Universität Münster
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Center for Information Technology (CIT) ist der zentrale interne IT-Dienstleister der Universität Münster. Es betreibt gesamtheitlich die Kommunikationssysteme der Universität. Für die Universität Münster (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) ist die IT-Sicherheit von großer Bedeutung. Sie ist bestrebt, einen angemessenen Ausgleich zwischen einer bestmöglichen IT-Sicherheit und den notwendigen Freiheiten für eine effiziente Forschung und Lehre zu finden. Die Universität Münster hat ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) etabliert und eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis des BSI IT-Grundschutzes erlangt. Sie legt großen Wert darauf, dass Hersteller und Dienstleister ihre Einstellung zur IT-Sicherheit teilen und ihre Konformität mit den in Deutschland anerkannten nationalen und internationalen Sicherheitsstandards erklären. In seinem Netzwerk wird das CIT die zentralen Switche der Netzbereiche des Cores, des Datacenters und der Campusnetze erneuern. Diese Switche bilden den Backbone des LAN der Auftraggeberin. In aufeinander folgenden Schritten werden zunächst das aktuelle Netzwerkkonzept fortgeschrieben und später neue Technologien im Backbone Anwendung finden. Mit den hier ausgeschriebenen Switches muss sich deshalb zunächst das bisherige Netzkonzept mit all seinen Funktionen umsetzen lassen, um dieses dann in einem kontinuierlichen Prozess in ein aktualisiertes Netzkonzept mit EVPN-VXLAN zu überführen. Der gleichzeitige Betrieb beider Netzkonzepte auf den Switches muss deshalb möglich sein. Die heute eingesetzten Switche sind zu Switch-Clustern geschaltet, was die Geräte in ihren Funktionen wie ein einziges Gerät erscheinen lässt (virtuelles Chassis). Die neuen Switche müssen ebenfalls in einer blockingfreien Redundanzstruktur betrieben werden, so dass u.a. geräteübergreifende LAGs (z.B. VLAG) und redundante Gateways (z.B. VRRP) möglich sind. Details hierzu sind im aktuellen Netzkonzept beschrieben. Das Netzkonzept ist Bestandteil, des dem Teilnehmerwettbewerb nachgeschalteten Verfahrens. Eine Herstellerbindung durch einen Vendor Lock-in oder Proprietary Lock-in wird durch den konsequenten Einsatz standardisierter oder quasi standardisierter Verfahren vermieden. Herstellerspezifische oder in der Anwendung auf einen Hersteller beschränkte Verfahren werden nicht genutzt. Sie dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn sie ausschließlich während eines Migrationspfades eingesetzt werden oder ihre Verwendung keinen Einfluss auf das Netzkonzept hat und eine Erweiterung mit freier Herstellerwahl weiterhin möglich ist. So sind proprietäre Verfahren zur Koppelung zweier Geräte zu einem Cluster zulässig, wenn dieses System nach außen nur mit standardisierten Verfahren und Protokollen arbeitet. Dies geschieht z.B. beim Stacken oder Clustern von 2 Geräten (beispielhaft IRF oder VSX bei HPE/Aruba). Das IPv6 Protokoll hat in den letzten Jahren weiter an Bedeutung gewonnen und wird, wenn nicht anders beschrieben, gleichwertig zum IPv4 Protokoll eingesetzt. Wird im Nachfolgenden eine Beschreibung, Anforderung oder eine Funktion nicht ausdrücklich auf das IPv4 Protokoll beschränkt, gilt dies auch immer für das IPv6 Protokoll, einer entsprechenden Erweiterung oder der entsprechenden Funktion beim IPv6 Protokoll (Beispiel ICMP und ICMPv6, OSPF und OSPFv3).
Beschreibung des Loses
AUSZUG aus der Leistungsbeschreibung. Zur Vollständigkeit und besseren Lesbarkeit unbedingt das PDF-Dokument lesen!
[...] Vom Bieter zu erbringenden Leistungen sind die Lieferung der Switche, die Adaptierung des aktuellen Netzkonzeptes auf die angebotenen Systeme, die Schulung des Betriebspersonals des CITs in den Räumen der Universität, Unterstützung und Beratung des CITs bei der Erstellung der Ausführungsplanung, ein Wartungs- und Supportvertrag mit dem CIT sowie ein Rahmenvertrag zur Lieferung von, zum angebotenen System, passenden Transceivern. Die Produktanforderungen werden ausführlich in den Unterlagen des nachfolgenden beschränkten Wettbewerbs beschrieben. Bestandteil dieser Unterlagen ist auch das Netzkonzept. Einige Anforderungen aus dem Netzkonzept sind hier verkürzt wiedergegeben und sollen eine Vorauswahl möglicher Produkte ermöglichen. Alle hier aufgeführten Anforderungen, Eigenschaften und Beschreibungen sind von den Switches zu erbringen. Lediglich mit einem "SOLL" versehene Anforderungen sind optional und werden bei der Bewertung über ein Punktesystem berücksichtigt. Aus der Zulassung zum beschränkten Wettbewerb kann nicht abgeleitet werden, dass die angebotenen Switches alle Anforderungen aus dem Netzkonzept erfüllen und der Bieter hierauf ein gültiges Angebot abgeben kann. 3.1 Firmware Die Switches verfügen über ein gehärtetes linux- oder unixbasiertes Betriebssystem mit einer Datenbank, die alle Zustandsänderungen der beteiligten Prozesse speichert und als Telemetriedaten in Echtzeit übertragen kann. Einzelne Prozesse können nahezu unterbrechungsfrei neu gestartet werden, die entsprechenden Zustände werden nach dem Neustart aus der Datenbank abgerufen, es bestehen keine direkten Abhängigkeiten zu anderen Prozessen. Bis auf begründete Ausnahmen können Patches im laufenden Betrieb eingespielt werden. Die Prozesse für die Routing- und Switchingfunktionen laufen in geschützten Speicherbereichen. Die Implementierungen der standardisierten Managementprotokolle und -verfahren (z.B. SSH, SNMP, SYSLOG, HTTPS, NTP) basieren auf aktueller Open Source Software. Auf dem Switch können mindestens zwei unterschiedliche Firmwareversionen abgelegt werden. Durch Konfiguration kann eine Version davon als Standard-Bootimage und die andere als Fallback-Bootimage für den Fehlerfall konfiguriert werden. Auf allen Switches SOLL ein einheitliches Image betrieben werden, so dass durch ein einheitliches CLI und ein identisches API eine gleiche Handhabung über alle Systeme gewährleistet werden kann. Nicht genutzte Switchfunktionalitäten, z.B. der Switch als DNS-Server, DHCP-Server, NTP-Server, lassen sich deaktivieren. Alle hier geforderten und beschriebenen Eigenschaften sind Bestandteil eines offiziellen und freigegebenen Softwarereleases, das allen Betreibern dieser Switchfamilie zur Verfügung gestellt wird. Speziell auf die Anforderungen des CIT zugeschnittene Softwarereleases erfüllen diese Anforderung nicht. Patches die aufgrund von Anforderungen oder Fehlersituationen des CIT bereitgestellt werden, werden innerhalb von 6 Monaten in die offiziellen Releases übernommen, so dass dem CIT hierdurch ein Softwareupdate auf aktuelle Versionen und Fehlerbehebungen zeitnah möglich bleibt. 3.1.1 Bootloader Die Switches verfügen über einen Bootloader um auch bei einem defekten Image das System wiederherstellen zu können. Die Shell des Bootloader kann mit einem Passwort geschützt werden. 3.2 Netzwerksimulation Das CIT betreibt zur Evaluierung von Systemkonfigurationen und zur Ausbildung eine Netzwerkemulationsplattform auf Basis von Eve-NG (https://www.eve-ng.net/). Die Switches SOLLEN in dieser Umgebung mit der jeweiligen aktuellen Firmwareversion simuliert werden können. Sofern die dazu notwendigen Images und Lizenzen nicht frei zugänglich und nutzbar sind, hat der Auftragnehmer diese bereitzustellen. 3.3 Lizenzen Die Switche sind, sofern dies nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht, ohne Einspielen oder Aktivieren von Keys oder Ähnlichem in all ihren Funktionen für unbegrenzte Zeit nutzbar, unabhängig davon, ob diese Funktionen lizenzpflichtig sind. Werden für die benötigten Funktionen Lizenzen benötigt, so sind diese in der BOM aufzulisten und in die Kalkulation einzubeziehen. Sollten Kryptografische Funktionen (z.B. 802.1AE) aufgrund rechtlicher Vorgaben nur nach einer Aktivierung/Freischaltung nutzbar sein, so sind die rechtlichen Vorgaben zu belegen. Sollten solche kryptografischen Funktionen aufgrund der Anforderungen aus diesem Vergabeverfahren oder des Netzkonzeptes erforderlich sein, so sind die notwendigen Freischaltungen/Lizenzkeys in der BOM aufzulisten und in die Kalkulation einzubeziehen. Alle geforderten Freischaltungen/Lizenzkeys sind zeitlich unbegrenzt. Interaktionen des Switches mit herstellerspezifischen Management-Tools können lizenzpflichtig sein. 3.4 Switch und ASICs Die Switches aller Anwendungsbereiche dieser Ausschreibung müssen der gleichen Produktserie eines Herstellers angehören und ASICs der gleichen Produktfamilie verwenden. Die Switches sind somit in ihren Eigenschaften, ihrer Handhabung und des eingesetzten Softwareimages bis auf gewollte Unterschiede (z.B. Bauform, Anzahl und Typ der Anschlüsse, Durchsatz, etc.) identisch und gewährleisten einen absehbaren gleichen Einsatzzeitraum (End of Support durch den Hersteller) sowie einen einheitlichen Funktionsumfang. Die Eigenschaften der ASICs sind öffentlich beschrieben. Die ASICs werden frei gehandelt (Merchant Silicon) und werden auch von anderen Herstellern eingesetzt, so dass Sicherheitslücken bestmöglich erkannt, veröffentlicht und vom Hersteller geschlossen werden können. 3.5 Lüfter Lüfter in den Switches sind redundant vorhanden, so dass ein Lüfter oder alle Lüfter auf einem Modul für mindestens 24 Stunden ohne Auswirkungen auf den Betrieb des Gerätes ausfallen können (N+1 Redundanz der Baugruppe). Sie können im laufenden Betrieb (hot pluggable) getauscht werden. Die Lüftungsrichtung .... [...]
Gegenstand nach CPV
- 30200000Computeranlagen und ZubehörHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung16 von 16 angegeben
- Kriterium
- * Kommunikation, Unterlagen in deutscher Sprache (s. Kap. 2.2) * Vertraulichkeitserklärung (s. Kap. 2.5.2, Nr. 3)
- Kriterium
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) Nur im Bedarfsfall erforderlich: * unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) * Information Unteraufträge (Formular 533a EU) * Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) * Erklärung Eign … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) Nur im Bedarfsfall erforderlich: * unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) * Information Unteraufträge (Formular 533a EU) * Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) * Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) * Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU) weitere einzureichende Unterlagen: *EU-Sanktionspaket (Vordruck 523 EU) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022- Kriterium
- Zertifikate: * Informationssicherheit ISO 27001 oder vergleichbar (s. Kap. 2.6.1) * Zertifizierung (ISO 15408) (s. Kap. 2.6.3) * Bewerberqualifikationen (s. Kap. 2.6.2) * Zertifikate Mitarbeiter (s. Kap. 2.6.2) * Routing/Switching (s. Kap. 2.6.2.1) * IP-Protokolle (s. Kap. 2.6.2.2) * EVPN-VXLAN (s. Kap. 2.6.2.3)
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 85 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: * Mindestlohn (Formular 522 EU)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesenkürzer
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYT57S4M4X Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergab … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYT57S4M4X Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 2, 48149 Münster
- Kontakt
- zentraler.einkauf@
uni-muenster.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Beschichters zur Fertigung von Batterieelektroden01.11.2026 · 3 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd0d3dea-5fea-4687-b85d-211622e02b9c.