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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

B 112, Ortsumfahrung Neuzelle und Eisenhüttenstadt, Leitungskoordinierung in der Planungsphase

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen A128360106veröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 66 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.deges.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (294 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (365 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Bearbeitung projektspezifischer Aufgaben-/Fragestellungen60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

B 112, Ortsumfahrung Neuzelle und Eisenhüttenstadt Leitungskoordinierung in der Planungsphase

Beschreibung des Loses

Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat seitens des Landes Brandenburg den Auftrag erhalten, den Neubau der Ortsumgehungen (OU) Neuzelle und Eisenhüttenstadt B 112 zu planen und zu bauen. Die B 112 OU Eisenhüttenstadt/Neuzelle stellt den Lückenschluss zwischen den Ausbaumaßnahmen im Zuge der Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar (großräumige Verbindungsfunktion). Der Planungsraum liegt etwa 125 km südöstlich von Berlin im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg im Landkreis Oder-Spree, westlich der Stadt Eisenhüttenstadt (Mittelzentrum) sowie westlich der Gemeinde Neuzelle. Die Neubaustrecke weist nach dem aktuellem Planungsstand eine Länge von ca. 14 km auf und umfasst fünf teilplanfreie Knotenpunkte, welche als Verbindung zum nachgeordneten Straßennetz dienen. Infolge der zum Teil langen Vorlaufzeiten für die Planung und die Terminierung von betrieblichen Unterbrechungen bei den Anlagen der Leitungsträger ist eine Koordinierung für den Streckenbau und für das nachgeordnete Netz durchzuführen. Die Leitungskoordination stellt sicher, dass die Anlagen rechtzeitig verlegt werden, ohne den Bauablauf des Erd- und Streckenbau zu stören. In Abstimmung mit den Leitungsträgern ist ein koordinierter Terminplan mit den erforderlichen Vorlauf- und Ausführungszeiten zu erarbeiten. Des Weiteren ist ein Erläuterungsbericht zur Dokumentation des Planungsprozesses zu verfassen. Die Ergebnisse der Leitungskoordinierung sind Grundlage für die Ausarbeitung zum Gesamtbauablaufkonzept für den Streckenbau und den Anpassungen im nachgeordneten Netz. In Abhängigkeit der baulichen und zeitlichen Restriktionen für den Leitungsbau ist deshalb ein ständiger Abgleich mit den Planungsständen zum Gesamtbauablaufkonzept erforderlich. Im Zusammenhang mit der Planung des Vorhabens wurde der Leitungsbestand der Versorgungsunternehmen abgefragt und in Leitungsbestandspläne dargestellt. Für die Identifizierung von Leitungskonflikten zwischen der Objektplanung der Verkehrsanlage und dem Leitungsbestand sind die vorliegenden Leitungsbestandspläne und die Verkehrsplanung zu überlagern. Hierbei sind nicht nur die Konflikte in der Leitungslage mit der Planung, sondern auch in der Höhe, mit dem Deckenhöhenplan/Deckenhöhenkonzept abzugleichen. Bislang bekannte Konflikte mit der technischen Planung sind in der Anlage 1 erfasst. Alle Maßnahmen sind zu prüfen und in Abstimmung mit dem Versorgungsträger (ggf. Rechtsnachfolger) zu aktualisieren. Im Zuge der Planung und Abstimmung der Leitungstrassen sind im Wesentlichen die Anlagen folgender Versorger bzw. deren Rechtsnachfolger zu berücksichtigen: • Deutsche Telekom AG (Telekommunikation), • EWE (Erdgashochdruckleitungen, Gasleitungen, Steuerkabel), • e.dis (20 kV-Leitung, Telekommunikation, 110 kV Freileitung, Stromerdkabel), • TAZV (Abwasserdruckleitungen, Trinkwasserleitungen), • ONTRAS (Erdgashochdruckleitung), • VEO GmbH (Medien, Stromerdkabel) und • Kommunale Energieversorgung GmbH Eisenhüttenstadt, KEV (Fernwärme, Stromerdkabel). Neben der Erstellung von Planunterlagen sind georeferenzierte Modelle der Leitungsanlagen der einzelnen Leitungsbetreibern zu erstellen, und gegen das Planungs- und Bestands-DGM zu prüfen. Die Modellierung der geplanten und bestehenden Leitungen umfasst • Leitung in Lage und Höhe, • Schächte, • Leerrohrtrassen, • Schutzrohre für Leitungsquerungen, • Start- und Zielgruben für Leitungsquerungen (sofern erforderlich) und • Baubehelfe (sofern erforderlich).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bearbeitung projektspezifischer Aufgaben-/Fragestellungen60 %
Preis40 %
Qualität
Bearbeitung projektspezifischer Aufgaben-/Fragestellungensiehe Vergabeunterlagen
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
gemäß § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Durchschnittlicher Jahresumsatz
gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Eintragung in das Handelsregister
gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.deges.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeb … ganz lesenFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Angebotsprüfung und -wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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558vergebene Aufträge
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312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aac0fdf3-52cd-4bc7-8e7f-d48c8fff8d8d.