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AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn

Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30.31-25348veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 489 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme von Altpapier aus kommunaler Sammlung an zwei Übergabestellen im Kreisgebiet, der Abtransport des Altpapiers und dessen Verwertung. Das Altpapier stammt aus dem Holsystem „Blaue Tonne“ der Städte und Gemeinden Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Das Altpapier der Städte Paderborn und Bad Lippspringe ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 -Übergabestelle Borchen

(A) Übergabestelle Borchen Die Adresse der Übergabestelle Borchen lautet Buchenhof 6, 33178 Borchen. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Remondis Südwestfalen GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Delbrück, Hövelhof und Salzkotten beauftragt. Möglicherweise wird das Altpapier der Gemeinde Hövelhof nicht bei der Übergabestelle Borchen angeliefert. Für diesen Fall wird die in der Gemeinde Hövelhof tatsächlich eingesammelte Menge im Rahmen eines „Mengentausches“ durch Altpapier vergleichbarer Qualität aus einem anderen kommunalen Herkunftsbereich ersetzt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (F) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Für weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).

2 Jahre–
2
Los 2- Übergabestelle Paderborn

(A) Übergabestelle Paderborn Die Adresse der Übergabestelle Paderborn lautet Halberstädter Straße 14 a, 33106 Paderborn. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Lobbe Entsorgung GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau beauftragt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (G) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Er übernimmt diese Aufgabe für die vertragsgegenständliche Menge des im jeweiligen Gebietslos von den örE im Holsystem eingesammelten Altpapiers. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).

23 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern … ganz lesenEignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung Alle beizubringenden Nachweise / Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat … ganz lesenBestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Auswahlverschulden decken. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen): • Eigenerklärung des Bieters, wonach er sich verpflichtet, rechtzeitig vor Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle je Versicherungsjahr Gültigkeit hat, abzuschließen (falls nicht bereits abgeschlossen), diese Versicherungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber diese bis spätestens 15.09.2025 nachzuweisen. Die Versicherungen müssen sowohl Personen-, und Sach-, als auch Vermögensschäden und auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Aus-wahlverschulden decken.
Allgemeiner Jahresumsatz
Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen)
Spezifischer Jahresumsatz
Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsich … ganz lesenBestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (2022-2024). Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 3.3 der Vergabeunterlagen)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist: Das Vorhandensein von Referenzaufträgen jeweils in den letzten drei Jahren betreffend die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e … ganz lesenEignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist: Das Vorhandensein von Referenzaufträgen jeweils in den letzten drei Jahren betreffend die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: • Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren jeweils erbrachte Leistung: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit einer Menge von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung der Referenz-Leistung (mit Angabe der Herkunft des Altpapiers/des Entsorgungsgebietes), Bezeichnung des privaten oder öffentlichen Leistungsemfpängers, Angabe der Altpapiermenge /a und Angabe der Leistungzeit -(siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.4 der Vergabeunterlagen)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter muss über ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüssel-nummern 200101 - Papier und Pappe und 150101 - Verpackungen aus Papier und Pappe) verfügen. Mindestens zwei Wochen bevo … ganz lesenDer Bieter muss über ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüssel-nummern 200101 - Papier und Pappe und 150101 - Verpackungen aus Papier und Pappe) verfügen. Mindestens zwei Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen. Hinweise: 1. Soweit der Bieter die Tätigkeiten des Beförderns und/oder die vorbereitende Verwertung im Sinne von Anlage 3 EfbV bezogen auf die vertragsgegenständlichen Abfälle und Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der Bieter bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. 2. Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik, welche die Leistungen von der Annahme des Altpapiers an der Fabrik bis zur endgültigen Verwertung selbst erbringt, entfällt der Nachweis des Entsorgungsfachbetriebszertifikates für die vorbereitende Verwertung. Zum Beleg ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Gültiges Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für das Befördern und für die vorbereitende Verwertung von Altpapier (Abfallschlüsselnummern 200101 und 150101). Handelt es sich bei der Erstbehandlungsanlage um eine Papierfabrik entfällt das Einreichen des Entsorgungsfachbetriebezertifikats für die vorbereitende Verwertung von Altpapier.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV der Vergabeunterlagen) einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
07.07.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.2.1)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenh … ganz lesen1) Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.2.1)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. 2) Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal gestellt werden. 3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Erklärungen und Unterlagen gefordert, die in den VU noch näher konkretisiert werden : a) Umsetzungskonzept getrennt für Los 1 und Los 2 mit mindestens folgenden Angaben o Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (Art der Fahrzeuge, etwa Schubbodenfahrzeug oder Abrollkipper, zulässiges Gesamtgewicht, geplante durchschnittliche Zuladung in Mg) o Art und Umfang der Leistungen bei der Erstbehandlungsanlage o Ansprechpersonen (1) für Logistik und (2) für Nachweisverfahren/wme-fact inkl. Berufserfahrung im jeweiligen Aufgabenbereich b) Angaben zum Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.1 der Vergabeunterlagen) c) Im Falle von Bietergemeinschaften „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.6 der Vergabeunterlagen) d) Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eignerklärungzum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.8 der Vergabeunterlagen) e) Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung der Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.9 der Vergabeunterlagen) sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.5 der Vergabeunterlagen) f) Hinsichtlich des (Nicht)Vorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist von dem Bieter – in Abhängigkeit davon, ob bzw. inwieweit Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen – Folgendes mit dem Angebot einzureichen: (1) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegt: o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens) (2) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit (3) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind und bezüglich dessen / derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Nachweise des Betreffenden über die Selbstreinigung g) Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlag …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alte Schanze 40, 33106 Paderborn
Kontakt
submissionsstelle@kreis-paderborn.de
Auskünfte
Kreis Paderbornsubmissionsstelle@kreis-paderborn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 866f4992-f952-49c7-b492-6d6cabd41e60.