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vergebenEU-weitDienstleistungen

Auswahl eines Kooperationspartners zur Stärkung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken

EK-UNICO GmbH · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-05veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenseit 617 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48155, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse30 %
  • Case-Study mit Fachkolloquium10 %
  • Quantitative Zuschlagskriterien60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die EK-UNICO beabsichtigt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Stellung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken. Die EK-UNICO sucht als Kooperationspartner eine auf das Gesundheitswesen und insbesondere auf die Belange der Universitätsmedizin spezialisierte Einkaufsgemeinschaft, die bereits mit den bei ihr gelisteten Lieferanten das Portfolio für den üblichen Beschaffungsbedarf eines Universitätsklinikums (medizinische Produkte, allgemeiner Wirtschaftsbedarf, Investitionsgüter, Laborprodukte) abdeckt. Die EK-UNICO ist offen für eine strategische Kooperation mit dem gemeinsamen Bezug dieser Güter (Einkaufskooperation).

Beschreibung des Loses

Die deutschen Universitätsklinika übernehmen aufgrund ihrer Verbindung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung eine besondere Funktion im Gesundheitswesen. Universitätsklinika entwickeln und erproben medizinische Innovationen und sorgen dafür, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst schnell beim Patienten ankommen. Hiervon lässt sich die EK-UNICO für die Kooperation leiten. Dabei soll die EK-UNICO für die strategische Universitätskonzeption verantwortlich sein. Um diese Funktion ausüben zu können, soll die Rolle der EK-UNICO gestärkt werden. Die besonderen Anforderungen der Universitätsmedizin sind bei der Kooperation zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Entwicklung intelligenter Lösungen zur Weiterentwicklung von Managementprozessen, der Vernetzung der Kliniken und zur Beschaffung innovativer Produkte und die Begleitung dieser Prozesse im relevanten medizinischen und politischen Umfeld. Vor diesem Hintergrund ergeben sich insbesondere die folgenden Anforderungen: - Stärkung der Universitätsmedizin z. B. durch gemeinsame Ausschreibungen "6 + x" UK z. B. durch gemeinsame Expertenforen z. B. durch gemeinsame Veranstaltung z. B. durch Sicherstellung eines bedarfs- und praxisgerechten sowie innovativen Einkaufs z. B. durch Stärkung der Innovationskraft - Stärkung der EK-UNICO und nachhaltige Sicherung ihres Fortbestands / EK-UNICO soll eine zentrale Rolle erhalten z. B. als zentraler Beschaffungsdienstleister für den Bereich der Universitätsmedizin z. B. durch Einräumung von Mitwirkungsrechten bei der Strategieentwicklung und Verhandlung von Rahmenverträgen mit der Industrie z. B. durch Einbindung in Expertengremien des Kooperationspartners z. B. durch die weitere Professionalisierung des Vergabemanagements z. B. durch geeignete Maßnahmen zum Recruiting geeigneten Personals - Hebung der wirtschaftlichen Vorteile für die Mitglieder der EK-UNICO z. B. durch Bündelung der Einkaufsvolumina der beteiligten Universitätskliniken und eine entsprechende Honorierung durch die Industrie z. B. in Bezug auf Bestellungen, Einkaufskonditionen und Abschlüsse von Kaufverträgen bei Lieferanten ("gelisteten Unternehmen") z. B. durch gemeinsame Verhandlungen und Ausschreibungen/VgV-Vergaben von Rahmenlieferverträgen mit der Industrie - Transparenz und Kostensicherheit z. B. durch Preis- und Konditionenmodellen z. B. durch Bestpreise für die Universitätsmedizin - Praktikabilität für die Mitglieder der EK-UNICO - Hebung sonstiger (nicht zwingend unmittelbar monetärer) Vorteile z. B. durch Aus- und Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter des Einkaufs z. B. durch den Einsatz spezieller IT-Tools - Eignung für vergaberechtskonforme Beschaffungen - Sicherstellung der Versorgungssicherheit z. B. Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bei (z. B. pandemiebedingten) Beschaffungsengpässen - Stärkung der Kooperation im medizinischen und politischen Umfeld - Vermeidung von Interessenkonflikten / organisatorischer Ausschluss von Fehlanreizen - Exklusivität der Kooperation für den Bereich der Universitätsmedizin - Trennbarkeit der Kooperation im Falle ihrer Beendigung unter Berücksichtigung angemessener Übergangsregelungen Nähere Informationen enthält die Anlage 1_vorläufige Beschreibung der "Bedürfnisse und Anforderungen" der EK-UNICO für den gegenständlichen Auftrag.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse30 %
Case-Study mit Fachkolloquium10 %
Quantitative Zuschlagskriterien60 %
Qualität
Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und BedürfnisseGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Case-Study mit FachkolloquiumGemäß Vergabeunterlagen
Preis
Quantitative ZuschlagskriterienGemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre mit einem einseitigen Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss und einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption von 2 Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen - Spruchkörper Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortla … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYS5V45

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sana Einkauf & Logistik GmbH, Ismaning2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Kontakt
vergabe@ek-unico.de

Bei uns erfasst

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35Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9d5e4a7-3fce-48d3-bcf0-70381960f084.