Auswahl eines Kooperationspartners zur Stärkung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken
EK-UNICO GmbH · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-05veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenWettbewerblicher Dialog
- Laufzeit
- 60 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 46 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 60 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48155, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.
Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse30 %
- Case-Study mit Fachkolloquium10 %
- Quantitative Zuschlagskriterien60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die EK-UNICO beabsichtigt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Stellung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken. Die EK-UNICO sucht als Kooperationspartner eine auf das Gesundheitswesen und insbesondere auf die Belange der Universitätsmedizin spezialisierte Einkaufsgemeinschaft, die bereits mit den bei ihr gelisteten Lieferanten das Portfolio für den üblichen Beschaffungsbedarf eines Universitätsklinikums (medizinische Produkte, allgemeiner Wirtschaftsbedarf, Investitionsgüter, Laborprodukte) abdeckt. Die EK-UNICO ist offen für eine strategische Kooperation mit dem gemeinsamen Bezug dieser Güter (Einkaufskooperation).
Beschreibung des Loses
Die deutschen Universitätsklinika übernehmen aufgrund ihrer Verbindung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung eine besondere Funktion im Gesundheitswesen. Universitätsklinika entwickeln und erproben medizinische Innovationen und sorgen dafür, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst schnell beim Patienten ankommen. Hiervon lässt sich die EK-UNICO für die Kooperation leiten. Dabei soll die EK-UNICO für die strategische Universitätskonzeption verantwortlich sein. Um diese Funktion ausüben zu können, soll die Rolle der EK-UNICO gestärkt werden. Die besonderen Anforderungen der Universitätsmedizin sind bei der Kooperation zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Entwicklung intelligenter Lösungen zur Weiterentwicklung von Managementprozessen, der Vernetzung der Kliniken und zur Beschaffung innovativer Produkte und die Begleitung dieser Prozesse im relevanten medizinischen und politischen Umfeld. Vor diesem Hintergrund ergeben sich insbesondere die folgenden Anforderungen: - Stärkung der Universitätsmedizin z. B. durch gemeinsame Ausschreibungen "6 + x" UK z. B. durch gemeinsame Expertenforen z. B. durch gemeinsame Veranstaltung z. B. durch Sicherstellung eines bedarfs- und praxisgerechten sowie innovativen Einkaufs z. B. durch Stärkung der Innovationskraft - Stärkung der EK-UNICO und nachhaltige Sicherung ihres Fortbestands / EK-UNICO soll eine zentrale Rolle erhalten z. B. als zentraler Beschaffungsdienstleister für den Bereich der Universitätsmedizin z. B. durch Einräumung von Mitwirkungsrechten bei der Strategieentwicklung und Verhandlung von Rahmenverträgen mit der Industrie z. B. durch Einbindung in Expertengremien des Kooperationspartners z. B. durch die weitere Professionalisierung des Vergabemanagements z. B. durch geeignete Maßnahmen zum Recruiting geeigneten Personals - Hebung der wirtschaftlichen Vorteile für die Mitglieder der EK-UNICO z. B. durch Bündelung der Einkaufsvolumina der beteiligten Universitätskliniken und eine entsprechende Honorierung durch die Industrie z. B. in Bezug auf Bestellungen, Einkaufskonditionen und Abschlüsse von Kaufverträgen bei Lieferanten ("gelisteten Unternehmen") z. B. durch gemeinsame Verhandlungen und Ausschreibungen/VgV-Vergaben von Rahmenlieferverträgen mit der Industrie - Transparenz und Kostensicherheit z. B. durch Preis- und Konditionenmodellen z. B. durch Bestpreise für die Universitätsmedizin - Praktikabilität für die Mitglieder der EK-UNICO - Hebung sonstiger (nicht zwingend unmittelbar monetärer) Vorteile z. B. durch Aus- und Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter des Einkaufs z. B. durch den Einsatz spezieller IT-Tools - Eignung für vergaberechtskonforme Beschaffungen - Sicherstellung der Versorgungssicherheit z. B. Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bei (z. B. pandemiebedingten) Beschaffungsengpässen - Stärkung der Kooperation im medizinischen und politischen Umfeld - Vermeidung von Interessenkonflikten / organisatorischer Ausschluss von Fehlanreizen - Exklusivität der Kooperation für den Bereich der Universitätsmedizin - Trennbarkeit der Kooperation im Falle ihrer Beendigung unter Berücksichtigung angemessener Übergangsregelungen Nähere Informationen enthält die Anlage 1_vorläufige Beschreibung der "Bedürfnisse und Anforderungen" der EK-UNICO für den gegenständlichen Auftrag.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und BedürfnisseGemäß Vergabeunterlagen
- Qualität
- Case-Study mit FachkolloquiumGemäß Vergabeunterlagen
- Preis
- Quantitative ZuschlagskriterienGemäß Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre mit einem einseitigen Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss und einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption von 2 Jahren.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen - Spruchkörper Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortla … ganz lesenkürzer
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YYS5V45
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sana Einkauf & Logistik GmbH, Ismaning | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- EK-UNICO GmbH
- Anschrift
- Hafenplatz 4, 48155 Münster
- Website
- ek-unico.de
- Kontakt
- vergabe@
ek-unico.de
Bei uns erfasst
- Dialyse29.06.2026 · 0 Angebote
- Sonden & Drainagen29.06.2026 · 9 Angebote
- Persönliche Schutzausrüstung02.06.2026 · 12 Angebote
- Einmalinstrumente19.05.2026 · 4 Angebote
Mehr von EK-UNICO GmbH
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von EK-UNICO GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Prospitalia GmbH3 Zuschläge
- PLANB Ruhr e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9d5e4a7-3fce-48d3-bcf0-70381960f084.