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Blutentnahme

EK-UNICO GmbH · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-10veröffentlicht 18.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 14 Tagen · Fragen bis 09.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 7 Unternehmen
Ort der Leistung
Münster48155, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität anhand des Unterkriterium A in Form des Konzepts "Servicequalität"15 %
  • Qualität anhand des Unterkriterium B in Form des Konzepts "Lieferausfall"20 %
  • Vollständigkeit des Angebots10 %
  • Nachhaltigkeit5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an EK-UNICO GmbH
    in 6 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 14 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:05 Uhr
    in 14 Tagen
  6. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 6 Monaten

Beschreibung

Beschaffung und Lieferung von Medizinprodukten zur Blutentnahme.

Gegenstand nach CPV

  • 33000000Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
  • 33141300Punktions- und Blutentnahmeausrüstung

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis50 %
Qualität anhand des Unterkriterium A in Form des Konzepts "Servicequalität"15 %
Qualität anhand des Unterkriterium B in Form des Konzepts "Lieferausfall"20 %
Vollständigkeit des Angebots10 %
Nachhaltigkeit5 %
Preis
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreise. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert. Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus folgender Berechnungsformel: (niedrigster Angebotspreis)/(Preis des zu wertenden Angebots) x 50=Punktwert Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Qualität
Qualität anhand des Unterkriterium A in Form des Konzepts "Servicequalität"Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit Außendienst 2. Erreichbarkeit Innendienst 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 5. Beratung 6. Reklamationsbearbeitung 7. Umstellungsunterstützung und -begleitung Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt können hierbei maximal 15 Punkte erreicht werden. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Erreichbarkeit Außendienst 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe 2. Erreichbarkeit Innendienst 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 0,75 Punkte = max. 48 Stunden 0,5 Punkte = max. 72 Stunden 0,25 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 0,75 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,5 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,25 Punkte = min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 3,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 1,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0,5 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 6,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.
Qualität
Qualität anhand des Unterkriterium B in Form des Konzepts "Lieferausfall"Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt können hierbei maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 5 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 5 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.
Qualität
Vollständigkeit des AngebotsBewertet wird die Vollständigkeit des Angebots im Hinblick auf die ausgeschriebenen Produkte. Dabei gilt, dass der Bieter, der vollständig anbietet hierfür 10 Punkte erhält. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang wie folgt vorgesehen: - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 80 % - 100 % 10 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 60 % - 79 % 8 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 50 % - 59 % 6 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 40 % - 49 % 4 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 30 % - 39 % 2 Punkt - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu weniger als 30 % 0 Punkte
Qualität
NachhaltigkeitZur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall besteht oder dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Geeignete drei Referenzen - welche mindestens einen Maximalversorger (Universitätsklinika) und zwei Krankenhäuser beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder D … ganz lesenGeeignete drei Referenzen - welche mindestens einen Maximalversorger (Universitätsklinika) und zwei Krankenhäuser beinhalten - über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Umweltmanagementmaßnahmen
Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der Vergabeunterlagen).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) dass eine vollständige Zertifizierung besteht oder Darlegung der Gründe weshalb keine oder eine teilweise Zertifizierung besteht und wie weit der Zertifizierungsprozess voran geschritten ist. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB) (Teil B 03) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) (Teil B 03) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) falls zutreffend
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (Anlage Teil B 03)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben und Bietererklärung (Teil B 01 der Vergabeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Vorbehalt optionale Verlängerung um 1 Jahr für die Auftraggeber
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 7 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
17.11.2026, 12:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Bedingungen nach § 128 GWB: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer Bundesländer (Teil … ganz lesenLeistung: Besondere Bedingungen nach § 128 GWB: Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer Bundesländer (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19. Juni 2025 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen) Im Falle der Heranziehung einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers oder einer Eignungsleihe müssen die Anlagen Teil B 02, Teil B 02 - 1 und Teil B 04 der Vergabeunterlagen vollständig ausgefüllt und die Mindestkriterien erbracht werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachu … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYSMPLJ#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
EK-UNICO GmbH
Art
Gesundheit
Anschrift
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Kontakt
vergabe@ek-unico.de

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
5Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3491eb8-0461-4d9c-a0f2-ab2c9eaeb56d.