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vergebenEU-weitDienstleistungen

Auswahl eines Kooperationspartners zur Stärkung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-05veröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Teilnahmefristseit 617 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • 1. Quantitative Zuschlagskriterien60 %
  • 2. Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse30 %
  • Case-Study mit Fachkolloquium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an EK-UNICO GmbH
    vor 21 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die EK-UNICO beabsichtigt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Stellung des Beschaffungswesens und der Materialwirtschaft für die Universitätskliniken. Die EK-UNICO sucht als Kooperationspartner eine auf das Gesundheitswesen und insbesondere auf die Belange der Universitätsmedizin spezialisierte Einkaufsgemeinschaft, die bereits mit den bei ihr gelisteten Lieferanten das Portfolio für den üblichen Beschaffungsbedarf eines Universitätsklinikums (medizinische Produkte, allgemeiner Wirtschaftsbedarf, Investitionsgüter, Laborprodukte) abdeckt. Die EK-UNICO ist offen für eine strategische Kooperation mit dem gemeinsamen Bezug dieser Güter (Einkaufskooperation).

Beschreibung des Loses

Die deutschen Universitätsklinika übernehmen aufgrund ihrer Verbindung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung eine besondere Funktion im Gesundheitswesen. Universitätsklinika entwickeln und erproben medizinische Innovationen und sorgen dafür, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst schnell beim Patienten ankommen. Hiervon lässt sich die EK-UNICO für die Kooperation leiten. Dabei soll die EK-UNICO für die strategische Universitätskonzeption verantwortlich sein. Um diese Funktion ausüben zu können, soll die Rolle der EK-UNICO gestärkt werden. Die besonderen Anforderungen der Universitätsmedizin sind bei der Kooperation zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Entwicklung intelligenter Lösungen zur Weiterentwicklung von Managementprozessen, der Vernetzung der Kliniken und zur Beschaffung innovativer Produkte und die Begleitung dieser Prozesse im relevanten medizinischen und politischen Umfeld. Vor diesem Hintergrund ergeben sich insbesondere die folgenden Anforderungen: - Stärkung der Universitätsmedizin z. B. durch gemeinsame Ausschreibungen "11 + x" UK z. B. durch gemeinsame Expertenforen z. B. durch gemeinsame Veranstaltung z. B. durch Sicherstellung eines bedarfs- und praxisgerechten sowie innovativen Einkaufs z. B. durch Stärkung der Innovationskraft - Stärkung der EK-UNICO und nachhaltige Sicherung ihres Fortbestands / EK-UNICO soll eine zentrale Rolle erhalten z. B. als zentraler Beschaffungsdienstleister für den Bereich der Universitätsmedizin z. B. durch Einräumung von Mitwirkungsrechten bei der Strategieentwicklung und Verhandlung von Rahmenverträgen mit der Industrie z. B. durch Einbindung in Expertengremien des Kooperationspartners z. B. durch die weitere Professionalisierung des Vergabemanagements z. B. durch geeignete Maßnahmen zum Recruiting geeigneten Personals - Hebung der wirtschaftlichen Vorteile für die Mitglieder der EK-UNICO z. B. durch Bündelung der Einkaufsvolumina der beteiligten Universitätskliniken und eine entsprechende Honorierung durch die Industrie z. B. in Bezug auf Bestellungen, Einkaufskonditionen und Abschlüsse von Kaufverträgen bei Lieferanten ("gelisteten Unternehmen") z. B. durch gemeinsame Verhandlungen und Ausschreibungen/VgV-Vergaben von Rahmenlieferverträgen mit der Industrie - Transparenz und Kostensicherheit z. B. durch Preis- und Konditionenmodellen z. B. durch Bestpreise für die Universitätsmedizin - Praktikabilität für die Mitglieder der EK-UNICO - Hebung sonstiger (nicht zwingend unmittelbar monetärer) Vorteile z. B. durch Aus- und Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter des Einkaufs z. B. durch den Einsatz spezieller IT-Tools - Eignung für vergaberechtskonforme Beschaffungen - Sicherstellung der Versorgungssicherheit z. B. Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bei (z. B. pandemiebedingten) Beschaffungsengpässen - Stärkung der Kooperation im medizinischen und politischen Umfeld - Vermeidung von Interessenkonflikten / organisatorischer Ausschluss von Fehlanreizen - Exklusivität der Kooperation für den Bereich der Universitätsmedizin - Trennbarkeit der Kooperation im Falle ihrer Beendigung unter Berücksichtigung angemessener Übergangsregelungen Nähere Informationen enthält die Anlage 1_vorläufige Beschreibung der "Bedürfnisse und Anforderungen" der EK-UNICO für den gegenständlichen Auftrag.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Quantitative Zuschlagskriterien60 %
2. Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse30 %
Case-Study mit Fachkolloquium10 %
Preis
1. Quantitative Zuschlagskriterienderzeit bestehend u.a. aus folgenden Unterkriterien, wobei die Reihenfolge keine Gewichtung darstellt: - Partizipation an Erhöhung des gemeinsamen Einkaufsvolumens - Pauschalierter Aufwendungsersatz p.a. - Aufwendungsersatz für Vergabeverfahren und für der Kooperation förderliche Veranstaltungen - Einmalzahlung für Aufwendungen zur Begründung der Kooperation - Kosten für Beratungsleistungen (optionaler Abruf) Die weitere Ausgestaltung der Zuschlags- und Unterkriterien bleibt bis zur Abfrage der Angebote im vergaberechtlich zulässigen Umfang vorbehalten (d.h. zum Ende der Dialogphase, spätestens in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, erfolgen die endgültige Gewichtung und Konkretisierung der Zuschlagskriterien), vgl. nur VK Bund, 07.12.2022, VK 2-96/22 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.07.2016 in der Rechtssache C-6/15.
Qualität
2. Kooperationskonzept zur bestmöglichen Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnissederzeit bestehend u.a. aus folgenden Unterkriterien, wobei die Reihenfolge keine Gewichtung darstellt: - Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung - Konzept zur Behandlung kritischer Erfolgsfaktoren - Konzept zur regelmäßigen Informationsweitergabe betreffend Marktgeschehen - Konzept zur regelmäßigen Informationsweitergabe betreffend Lieferindustrie - Konzept zur Erhöhung der Versorgungssicherheit - Konzept zum Umgang mit Veränderungen in laufenden Rahmenvereinbarungen Die weitere Ausgestaltung der Zuschlags- und Unterkriterien bleibt bis zur Abfrage der Angebote im vergaberechtlich zulässigen Umfang vorbehalten (d.h. zum Ende der Dialogphase, spätestens in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, erfolgen die endgültige Gewichtung und Konkretisierung der Zuschlagskriterien), vgl. nur VK Bund, 07.12.2022, VK 2-96/22 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.07.2016 in der Rechtssache C-6/15.
Qualität
Case-Study mit FachkolloquiumCase-Study mit Fachkolloquium Die weitere Ausgestaltung der Zuschlags- und Unterkriterien bleibt bis zur Abfrage der Angebote im vergaberechtlich zulässigen Umfang vorbehalten (d.h. zum Ende der Dialogphase, spätestens in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, erfolgen die endgültige Gewichtung und Konkretisierung der Zuschlagskriterien), vgl. nur VK Bund, 07.12.2022, VK 2-96/22 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.07.2016 in der Rechtssache C-6/15.

Eignung16 von 16 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung mit Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie Vorstellung des/der vorgesehenen Projektleitenden.
Kriterium
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend)
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Unternehmen, auf die sich … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen; Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Unternehmen, auf die sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung stützt, haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
Kriterium
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden- und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Kriterium
Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderung an die Eignung): Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Kriterium
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, fachberatende Tätigkeit, sonstiges) in den letzten 3 Jahren. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
Kriterium
Eigenerklärung über das jährliche Volumen in Euro in Bezug auf das medizinische Verbrauchsmaterial und Implantate in den letzten 3 Jahren, die der Bewerber an alle Kooperationspartner/ Mitglieder seiner Einkaufsgemeinschaft vermittelt hat.
Kriterium
Darlegung der Erfahrungen im Bereich der Beschaffung des medizinischen Sach- und allgemeinen Wirtschaftsbedarfs für Universitätskliniken durch Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei Universitätskliniken im Sinne von … ganz lesenDarlegung der Erfahrungen im Bereich der Beschaffung des medizinischen Sach- und allgemeinen Wirtschaftsbedarfs für Universitätskliniken durch Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei Universitätskliniken im Sinne von § 108 Nr. 1 SGB V oder einem Maximalversorger nach dem jeweiligen Krankenhausplan, die in Forschung, Lehre und Ausbildung vergleichbar einem Universitätsklinikum mitwirken, mit einem durch den Bewerber vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von jeweils mindestens 20 Mio. EUR, bei denen in Art und Umfang mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen erbracht wurden und die mindestens eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren hatten (Mindestanforderung). Zu den Referenzprojekten müssen folgende Angaben gemacht werden: - genaue Beschreibung des Auftrags (insbesondere Darstellung der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung), - erbrachte Dienstleistungen, - Auftraggeber, - Angaben zum Umfang/zur Größe (insbes. Bettenzahl) des Auftraggebers, - Jährliches Netto-Umsatzvolumen in Euro der vermittelten Lieferungen an medizinischem Sach- und allgemeinem Wirtschaftsbedarf (Mindestanforderung: 20 Mio. EUR netto), - Leistungszeitraum (Mindestanforderung: 2 Jahre). Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren und durch den Bewerber zu priorisieren, da diese für die Auswahl unter mehr als 3 geeigneten Bewerbern mit entscheidend sind.
Kriterium
Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderung an die Eignung): Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei Universitätskliniken mit einem durch den Bewerber vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von … ganz lesenMöglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderung an die Eignung): Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei Universitätskliniken mit einem durch den Bewerber vermittelten jährlichen Netto-Umsatzvolumen von jeweils mindestens 20 Mio. EUR, bei denen in Art und Umfang mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen erbracht wurden und die mindestens eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren hatten.
Kriterium
Warenkorbvergleich als Nachweis der technischen Fachkunde: die Bieter haben als Zeichen ihrer Fachkunde den Warenkorb aus Anlage 4 ausgefüllt einzureichen. Die Anlage 4 erhalten die Bieter erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 5) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übersendet.
Kriterium
Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
Kriterium
Eigenerklärung Mindestlohn
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre mit einem einseitigen Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss und einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption von 2 Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen - Spruchkörper Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortla … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYS540S Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YYS540S Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Abgabe von Lösungsvorschlägen auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die Auswahlkriterien aus. Die Punktzahlen in den Auswahlkriterien ermittelt der Aufraggeber wie folgt: Bewertungskriterien Max. Punkte Umsatz max. 10 Punkte Anzahl der Referenzen max. 10 Punkte Qualität der Referenzen max. 80Punkte Max Gesamtpunkte 100 Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 200,0 Weniger als 240,0 1 Punkt Mehr als 240,0 Weniger als 280,0 2 Punkte Mehr als 280,0 Weniger als 320,0 3 Punkte Mehr als 320,0 Weniger als 360,0 4 Punkte Mehr als 360,0 Weniger als 400,0 5 Punkte Mehr als 400,0 Weniger als 440,0 6 Punkte Mehr als 440,0 Weniger als 480,0 7 Punkte Mehr als 480,0 Weniger als 520,0 8 Punkte Mehr als 520,0 Weniger als 560,0 9 Punkte Mehr als 560,0 10 Punkte Auswahlkriterium 2: Anzahl der Referenzen Es erfolgt eine Bewertung der Anzahl der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer 4.3 Nr. 3 dieser Bewerbungsbedingungen. Weniger als 3 Ausschluss 3 3 Punkte 4 4 Punkte 5 5 Punkte 6 6 Punkte 7 7 Punkte 8 8 Punkte 9 9 Punkte 10 10 Punkte Auswahlkriterium 3: Qualität der Referenzen Es wird die Vergleichbarkeit von maximal fünf gekennzeichneten eingereichten Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet, wobei sich die Vergleichbarkeit vor allem aus dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Leistungsbeschreibung) ableitet. Besonders positiv wird bewertet, wenn der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zeitgleich über einen Zeitraum von mind. zwei Jahren für eine Gruppe von Universitätskliniken (mind. drei Universitätskliniken) tätig geworden ist. Die Vergabestelle wertet die eingereichten Referenzen jeweils qualitativ wie folgt aus: Die maximal fünf gekennzeichneten eingereichten Referenzen werden in ihrer Erfüllung insbesondere gegen folgende Anforderungen bewertet, wobei eine kumulative Erfüllung höher bewertet wird als eine Einzelerfüllung der Anforderungen (bezogen auf die jeweils der Wertung zugrunde gelegten Referenz): Darlegung der Erfahrungen im Bereich der Beschaffung des medizinischen Sach- und allgemeinen Wirtschaftsbedarfs für Universitätskliniken durch Eigenerklärungen über mindestens 3 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei Universitätskliniken im Sinne von § 108 Nr. 1 SGB V oder einem Maximalversorger nach dem jeweiligen Krankenhausplan, die in Forschung, Lehre und Ausbildung vergleichbar einem Universitätsklinikum mitwirken, mit …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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