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vergebenEU-weitLieferleistungen

Ausstattung der Gerichte und Behörden der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt mit Videokonferenztechnik

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 542 E2 -ZBS- GS 69/2024veröffentlicht 14.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 786 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
13
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Lieferverträgen über die Lieferung von Komponenten für Videokonferenzanlagen für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Es sollen insgesamt 119 Videokonferenzsysteme in eine bereits bestehende und sich bewährte Videokonferenzlandschaft integriert werden. Um die festgestellten Anforderungen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt an die benötigten Videokonferenzanlagen zu erfüllen, werden folgende Komponenten benötigt: • eine 360-Grad-Kamera auf einem Stativ mit einem Zusatzmikrofon und Lautsprecher • eine Zusatzkamera zur konstanten Aufnahme des richterlichen Kollegialspruchkörpers • ein Laptop als Steuereinheit, • ein Beamer bzw. ein oder mehrere Bildschirme mit (Wand- oder Tisch-) Halterungen oder rollbarem Stativ für Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer • eine Dokumentenkamera für die Richterbank • HDMI Splitter Die Laptops als Steuereinheit sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Die Auslieferung der benötigten Bedarfsmengen muss bis zum 28.11.2024 erfolgen. Teillieferungen sind ausdrücklich nicht erwünscht.

Lose13 Lose

Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
360-Grad-Kamera mit Stativ und Zusatzmikrofon

Es soll die Meeting Owl 3 der Fa. Owl Labs® mit passendem Stativ und dem Expansion Mic für Meeting Owl 3 beschafft werden. Es werden jeweils 119 Stück benötigt.

––
2
Zusatzkamera

Zusatzkamera zur konstanten bildlichen Darstellung eines Kollegialspruchkörpers. Es werden 54 Stück benötigt.

––
3
"16 Zoll Monitor" mit Standfuß

Es werden 66 Stück benötigt.

––
4
"22 Zoll Monitor" mit Standfuß

Es werden 22 Stück benötigt.

––
5
40 Zoll Bildschirm (Flat) mit Wandhalterung

Es werden 120 Stück benötigt.

––
6
50 Zoll Bildschirm (Flat) mit Wandhalterung oder mobilem TV-Ständer

Es werden 13 Bildschirme, 7 Wandhalterungen und 6 mobile TV-Ständer benötigt.

––
7
65 Zoll Bildschirm (Flat) mit Wandhalterung oder mobilem TV-Ständer

Es werden 91 Bildschirme, 60 Wandhalterungen und 31 mobile TV-Ständer benötigt.

––
8
75 Zoll Bildschirm (Flat) mit Wandhalterung oder mobilem TV-Ständer

Es werden 15 Bildschirme, 14 Wandhalterungen und 1 mobiler TV-Ständer benötigt.

––
9
85 Zoll Bildschirm (Flat) mit Wandhalterung oder mobilem TV-Ständer

Es werden 12 Bildschirme, 11 Wandhalterungen und 1 mobiler TV-Ständer benötigt.

––
10
HDMI Splitter (aktiv)

Es werden 130 Stück benötigt.

––
11
Lautsprecher 2er Set

Es werden 5 Sets benötigt.

––
12
Laserbeamer

Es werden 17 Stück benötigt.

––
13
Dokumentenkamera (höhenverstellbar)

Es werden 115 Stück benötigt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisDer Preis ist zu 100% entscheidend

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamith-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, verga … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 29.08.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 29.08.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und - die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 7) auszufüllen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ARKTIS IT solutions GmbH, Berlin–
2ARKTIS IT solutions GmbH, Berlin–
3Teltec AG, Wiesbaden–
4Qvest GmbH, Köln–
7Bechtle GmbH, Leipzig–
8AVI.DAT Software & Technology GmbH, Leipzig–
9Bechtle GmbH, Leipzig–
10Bechtle GmbH, Leipzig–
12AVI.DAT Software & Technology GmbH, Leipzig–
13Bechtle GmbH, Leipzig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d27b4401-c57d-4d97-81aa-9444feeaf0fc.