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Auslesen von Abo-Bestellscheinen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD2-0508-2025veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre02.02.2026 – 31.01.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Konzept zum Scannen, Auslesen und Plausibilisieren10 %
  • Konzept zum Bereitstellen und Warten einer Android App10 %
  • Mitarbeiterqualifikationen10 %
  • Angebotspräsentation10 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bieten wir unseren Kund*innen neben der beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben.

Für diese Leistung wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2024 gab es bis zu rund 1,2 Mio. Abonnent*innen. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend.

Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden.

Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Kontrolle und Plausibilisierung von Abo-Papieranträgen und die Übermittlung an den AG. 2. Der AN übernimmt die Digitalisierung und Übermittlung von Abo-Post an den AG. 3. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Plausibilisierung, Zuordnung und Übermittlung von analogen Fotos an den AG. 4. Der AN stellt dem AG eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs zur Verfügung, inkl. Wartung und Weiterentwicklung. 5. Für persönliche Tarife müssen Kunden einen entsprechenden Nachweis beibringen. Der AN prüft die Nachweise und gibt diese frei. 6. Validierung von FIT TN Neukunden - Hinweis: Diese Leistung wird nur bis zur Einführung des neuen FIT Portals benötigt. Das neue FIT Portal wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eingeführt.

Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.02.2026 bis zum 31.01.2028 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag zweimal um maximal jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängern bis maximal zum 31.01.2030.

Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Konzept zum Scannen, Auslesen und Plausibilisieren10 %
Konzept zum Bereitstellen und Warten einer Android App10 %
Mitarbeiterqualifikationen10 %
Angebotspräsentation10 %
Preis60 %
Qualität
Konzept zum Scannen, Auslesen und PlausibilisierenDie BVG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Abwicklung und Plausibilisierung der Abo-Anträge und der Eingangspost sowie zur Sicherstellung der Qualität (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte,Genehmigungs- und Abwicklungsprozesse; Status der Bearbeitung usw. ) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Qualität
Konzept zum Bereitstellen und Warten einer Android AppDer AG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung der App. (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Qualität
MitarbeiterqualifikationenMitarbeiterqualifikationen für folgende Mitarbeiter, die für die BVG tätig sein werden: - Projektleiter - Web-Entwickler - APP-Entwickler - Supporterfahrungen Je besser die Qualifikation, desto besser erfolgt die Bewertung. 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
Qualität
AngebotspräsentationDer Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität (100 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität (70 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität (50 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität (0 Punkte). Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
Preis
diverse Einzelpreise

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen ab 30.10.2022 (nicht älter als drei Jahre): • mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet • … ganz lesenReferenzen ab 30.10.2022 (nicht älter als drei Jahre): • mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen. • mindestens eine Referenz aus dem Bereich ÖPNV Referenzen ab 30.10.2020 (nicht älter als fünf Jahre): • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhalten • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhalten • mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Nachweis über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken - Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung - Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: 1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2029 2. Fortführungsoption: 01.02.2029 bis 31.01.2030
Optionen
Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.01.2026 einseitig zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Form … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem L … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bewerber- und Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.2@bvg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c579e0ba-3a19-4e20-8e9d-0284581237b1.