Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD2-0662-2025veröffentlicht 15.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Monate
- 01.09.2026 – 30.06.2027
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate01.09.2026 – 30.06.2027, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Prüfungsvorgehen10 %
- Risiken der BVG AöR10 %
- Risiken der Verbundenen Unternehmen5 %
- Prüfungsschwerpunkte5 %
- Prüfphasen3 %
- Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen3 %
- Planung1 %
- Personaleinsatz und Rollenmanagement8 %
- Angebotspräsentation - Projektteam7 %
- Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik8 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Veröffentlichungvor 53 Tagen
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Leistungen für Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen für die Jahre 2022 bis 2025 einschließlich Lageberichten nach deutschem Handelsrecht für folgende Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform: - Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin - BVG Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Berlin - BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin - BT Berlin Transport GmbH, Berlin - URBANIS GmbH, Berlin - IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH, Berlin - BVG Projekt GmbH, Berlin - BVG-Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft mbH, Berlin - BVG-AusBildungs-Campus (ABC) gGmbH, Berlin, u. a.: - Erstellung von Testaten (auch englisch) - diverse betriebswirtschaftliche Prüfungen - u. U. projektbezogene Prüfungen Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2022 bis 30.06.2023 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2026 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag11 von 11 angegeben
- Qualität
- Prüfungsvorgehen-Beurteilung und Analyse unternehmensinterner Systeme und Prozesse (IKS) - vorzugswürdig mit IT-gestützten Prüfungshandlungen -Datenanalyse für automatisierte Prüfungshandlungen zur Entlastung der BVG - Wie das Prüfungsvorgehen die Risiken berücksichtigt und beurteilt, Ermessenspielräume, Schätzungen und Themen mit Compliance Bezug-Zentrale Organisation / Dokumentenaustausch und Kommunikation zum Prüfungsfortschritt siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Risiken der BVG AöRDarstellung und Erörterung der wesentlichen Risiken, die Schwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung bilden. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Risiken der Verbundenen UnternehmenDarstellung der spezifischen Risiken bei den Verbundenen Unternehmen der BVG AöR. Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern. siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- PrüfungsschwerpunkteDarstellung, welche wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den zuvor benannten wesentlichen Risiken für die BVG AöR, ihre verbundenen Unternehmen und des BVG Konzerns ergeben. Es sind zehn spezifische Schwerpunkte zu benennen und zu erläutern. In den Darstellungen soll Bezug auf ggf. relevante Bilanz- und GuV-Positionen sowie die verschiedenen Prüfungsziele (Vollständigkeit, Existenz, Genauigkeit, Bewertung, Rechtlicher Besitz, Ausweis) genommen werden. siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- PrüfphasenDarstellung der erforderlichen Maßnahmen in den Prüfphasen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergänzend zu den vorgegebenen Schritten durch die BVG AöR im Musterterminplan aufzuzeigen. siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innenUmfang der Prüfungstätigkeit für die jeweiligen Prüfphasen in Stunden Dabei ist eine Aufteilung auf die verfügbaren Mitarbeiter*innen vorzunehmen siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- PlanungDarstellung der geplanten Stundenanzahl für die zu erbringenden Prüfungsleistungen für die BVG AöR und ihre Tochtergesellschaften siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Personaleinsatz und RollenmanagementKonzeptionelle Darzustellung, wie das Personal zur Leistungserbringung eingesetzt wird. Die Darstellungen sollen mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten: -Vorstellung des Prüfungsteams (bestehend aus den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsleitungsmitgliedern) -Benennung der Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder (Rollenmanagement/ Aufgabenteilung im Personaleinsatz) -Aufstellung der wesentlichen Themenbereiche, die durch den Einsatz von Spezialisten abgedeckt werden (bspw. Steuern, IT, Vergaberecht) -Umgang mit Auftragsspitzen in der Personalplanung siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Angebotspräsentation - ProjektteamGegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen. siehe Bewertungsmatrix
- Qualität
- Angebotspräsentation - ArbeitsmethodikDarstellung des aufgezeigten Prüfungsvorgehen unter konkreter Darlegung der Arbeitsmethodik siehe Bewertungsmatrix
- Preis
- 1. Angebotspreis Jahresabschlussprüfung (Gewichtung: 25%) 2. Angebotspreis Sonstige Beratungen (Gewichtung: 5%) 3. Option: Angebotspreis Prüfung CSRD (Gewichtung: 10%)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr - höchstens aber bis 30.06.2031 - einseitig zu verlängern. 1. Fortführungsoption: 01.07.2027 bis 30.06.2028 2. Fortführungsoption: 01.07.2028 bis 30.06.2029 3. Fortführungsoption: 01.07.2029 bis 30.06.2030 4. Fortführungsoption: 01.07.2030 bis 30.06.2031
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem L … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Die Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich a …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 10117 | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.se2@
bvg.de
Bei uns erfasst
- Auslesen von Abo-Bestellscheinen31.12.2025 · 2 Angebote
- TV-Demografievorhaben: Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform02.05.2024 · 3 Angebote
- Kommunikationsleistungen - Entwicklung und Realisierung von Fahrgastinformationsprodukten der BVG05.01.2024 · 4 Angebote
- Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit digitalen Projekten und Vertriebssystemen02.01.2024 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- unimed® Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH3 Zuschläge
- BDO AG2 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss für den STADT UND LAND Konzern 2027 und FolgejahreSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 27.11.2026
- Berlin TXL - Prüfungsleistungen JahresabschlussLand Berlin, vertreten durch Berlin TXL Management GmbHFrist 12.11.2026
- Steuerberatungsleistungen für den STADT UND LAND-KonzernSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ddbba2c-d909-4a00-80fd-0317ab4137ce.