Artenmonitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.16/01/2023veröffentlicht 23.08.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 23 Monate
- 01.01.2024 – 30.11.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
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- Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale)Frist 16.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 23 Monate01.01.2024 – 30.11.2025
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
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Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 37 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 37 MonatenLandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale)
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 30.11.2025
- Heute
Beschreibung
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Lose Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) - Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters Für die Teilleistung 1.1 - Erster Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024 Für die Teilleistung 1.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025 Für die Teilleistung 1.3 - Endbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025 Für die Teilleistung 2.1 - Erster Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024 Für die Teilleistung 2.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025 Für die Teilleistung 2.3 - Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 1. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Die methodischen Vorgaben für Datenerhebung und -auswertung basieren auf dem landesweiten Monitoringkonzept für FFH-Tierarten (siehe Anlage 1a, inkl. des neuen Bewertungsschemas für das Bundesmonitoring gemäß BfN (2017) in Tab. 2). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Für das Bundesmonitoring sind die in ÖKOTOP (2010, 2014, 2019) bearbeiteten Untersuchungsflächen heranzuziehen. Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Untersuchungen und deren Darstellung in den Berichten anzustreben. Der Kartierungsarbeiten im Monitoringdurchgang sind auf 2 aufeinanderfolgende Jahre aufgeteilt. Die Geländeerhebungen sind in den Untersuchungsjahren 2024 und 2025 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Dabei ist für die Jahre folgender Anteil der innerhalb der Gesamtleistung auszuführenden Arbeiten anzustreben: 2024: ca. 50 % der Erfassungsarbeiten 2025: ca. 50 % der Erfassungsarbeiten Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. Die im Jahr 2024 erhobenen Daten sind im ersten Zwischenbericht (Fälligkeit 2024) und im zweiten Zwischenbericht (Fälligkeit 2025) auszuwerten und darzustellen. Die im Jahr 2025 erhobenen Daten sind im Endbericht (Fälligkeit 2025) auszuwerten und darzustellen (s. Teilleistungen gemäß Ziffer 3.3). 2. Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Die konkreten Untersuchungsflächen des Bundesmonitorings sind bereits festgelegt (s. ÖKOTOP 2010, 2014, 2019). Der Auftragnehmer (AN) legt die für das Landesmonitoring im Gelände zu untersuchenden konkreten Flächen innerhalb der im Monitoringkonzept ausgewiesenen Monitoringgebiete bzw. innerhalb des jeweiligen Flächenpools fest. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind flächengenau (Ackerschlag) zu dokumentieren. Die relevanten Nutzungsparameter im Untersuchungsjahr bzw. dem Vorjahr sind zu dokumentieren. In Bezug auf die festzulegenden konkreten Untersuchungsflächen innerhalb des Flächenpools ist ggf. zunächst eine engere Vorauswahl geeigneter Ackerschläge vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Geländebegehungen zur Hamster-Bestandskartierung nach der Ernte erfolgt dann die verbindliche Auswahl. Auf diese Weise kann flexibel auf Unwägbarkeiten hinsichtlich des Erntetermins, der nicht absolut sicher feststeht, reagiert werden. Sofern sich der bestehende Flächenpool als nicht ausreichend erweist, ist er nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem AG zu erweitern. Mit den betroffenen Landwirten sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen mit den Landwirten herzustellen. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung von Kartierungs- und Monitoringarbeiten durch bzw. im Auftrag des LAU erfolgte auf Ebene der Gemeinden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Bekanntmachung_von_Kartierungen_des_LAU_2021-2025.pdf). 2.2 Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die zu erhebenden bzw. auszuwertenden Parameter. 2.3 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die auszuwertenden Parameter. 2.4 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 3.3.2 einzuhalten, insbesondere sind die Muster in den Anlagen 1b, 1c und 1d zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten (s. Quellen) angestrebt werden. 3. Berichte und Teilleistungen 3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung: - Teilleistung 1.1: Erster Zwischenbericht Teilleistung 1.1 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 30 % der zu bearbeitetenden Monitoringgebiete anzustreben. - Teilleistung 1.2: Zweiter Zwischenbericht Teilleistung 1.2 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 20 % der zu bearbeitetenden Monitoringgebiete anzustreben. - Teilleistung 1.3: Endbericht Teilleistung 1.3 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 sowie jahresübergreifender Aspekte und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Die in den Zwischenberichten enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass die Teilleistungen 1.1 und 1.2 die inhaltlich abgeschlossenen Untersuchungen/Auswertungen der betreffenden Monitoringgebiete enthalten sollen. Landesweit gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 1.3 (Endbericht) zu darzustellen. Die Inhalte der Zwischenberichte sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossene Gesamtdarstellung der Gesamtleistung zu erreichen. 3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Es ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Methodik und Untersuchungsflächen Ergebnisse und Bewertung im Bundesmonitoring Ergebnisse und Bewertung im Landesmonitoring Folgerungen für die Einschätzung des landesweiten Erhaltungszustandes des Feldhamsters Zusammenfassung Literatur Anlagen, bestehend aus: - Für die übersichtliche Darstellung der Untersuchungs- und Bewertungsergebnisse der Monitoringgebiete des Landesmonitorings bzw. Flächen des Bundesmonitorings sind Erfassungsbögen in weitgehender Anlehnung an die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c zu verwenden. Die Inhalte sind ggf. an aktuelle Bewertungsschemata (BfN 2017) anzupassen (Format MS Word sowie pdf). - Datentabellen gemäß Muster in Anlage 1d (Format MS Excel sowie pdf). Es sind sämtliche in diesen Tabellen vorgegeben Parameter anzugeben. Die Tabelle (Kartierergebnisse aller begangenen Ackerschläge) gemäß Muster in Anlage 1d enthält die punktgenauen Lagekoordinaten aller einzelnen nachgewiesenen Hamsterbaue bzw. Verdachtsfälle inkl. zugehöriger Messwerte und Bauparameter. - Karten der Anbaukulturen der untersuchten Flächen (Format pdf) - Übersichtskarten (Format pdf) - Flächenscharf digitalisierte topografische Daten der Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefile) - Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben. - digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen Die Berichte sind in einfacher Ausfertigung zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Textteil: Format MS Word, sofern nicht oben anders festgelegt). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. | 23 Monate | – |
| 2 | Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt 1. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist. Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4): 10 RF: 10kmE447N311, 10kmE446N312, 10kmE447N312, 10kmE445N313, 10kmE446N313, 10kmE447N313, 10kmE446N314, 10kmE447N314, 10kmE446N315, 10kmE447N316 Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen. Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind. Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist. Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2024 und 2025 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben: 2024: ca. 35 % der Erfassungsarbeiten 2025: ca. 65 % der Erfassungsarbeiten Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. 2. Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen). Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen. 2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich. Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen. In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert. 2.3 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten. 3. Berichte und Teilleistungen 3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. - Zwischen- und Endberichte zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung: - Teilleistung 2.1: Erster Zwischenbericht - Teilleistung 2.1 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 10 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben. - Teilleistung 2.2: Zweiter Zwischenbericht Teilleistung 2.2 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 25 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben. - Teilleistung 2.3: Endbericht Teilleistung 2.3 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 sowie jahresübergreifender Aspekte. Die in den Zwischenberichten enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass die Teilleistung 2.1 und 2.2 (Zwischenberichte) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten sollen. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.3 (Endbericht) zu bringen. Die Inhalte der Zwischenberichte sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen. 3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Methodik und Untersuchungsflächen Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete Zusammenfassung Literatur digitale Anlagen (Dateiform): - tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel) Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter: Lage (GIS) Boden Anbaukultur Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche Zeitpunkt der Geländeerfassung Durchführende Personen Hamsternachweise/Baufunde: Koordinaten Einschätzung des Bautyps - flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles) - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank - Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form - digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen - Übersichtskarten (Format pdf) - Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben. - digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen | 23 Monate | – |
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b5dc2a5-7d1e-4ea8-b718-1d6a324a9b45.