Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) im Rahmen des Bundesmonitorings im Jahr 2023
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.161/03/2022veröffentlicht 06.02.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der Untersuchungen an Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in Sachsen-Anhalt als Grundlage für die Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde (FFH0025LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 1 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten | – | – |
| 2 | Lappwald südwestlich Walbeck (FFH0028LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 2 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten | – | – |
| 3 | Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland (FFH0041LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 3 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten | – | – |
| 4 | Wälder am Flechtinger Höhenzug (FFH0287LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 4 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten | – | – |
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1932b0f1-f7af-4ff8-ac63-c101bce75498.