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Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising in drei (3) Losen

Studierendenwerk München Oberbayern AöR · München, Bayern

Aktenzeichen StwM_WAFIII_EU-002_24veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 990 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräumebereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Technische Ausrüstung ELTin 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Technische Ausrüstung HLSin 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,43 Mio. €
Laufzeit
13 Monate12.03.2024 – 07.04.2025
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80802, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 47 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams30 %
  • 2. Konzept(e) - Ausführungskonzept bei Los 1 und Verfügbarkeitskonzept bei Los 2 und Los 320 %
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) je Los50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 07.04.2025
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Lange Point 1-35, 85354 Freising in drei (3) Losen: Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume

Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF III in der Langen Point 1-35, 85354 Freising durchführen zu lassen. Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage WAF III (Wohnanlage Freising III, kurz WAF III) in der Langen Point 1-35, 85354 (alt 8050) Freising wurde in den 80er Jahren für Studierende der Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage liegt in der Gemarkung Weihenstephan, Flur-N. 271/1 + 1630 und wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1986 (I. BA) und 1988 (II. BA) in einer Hanglage gebaut. Die Wohnanlage ist eine Bebauung mit insgesamt 383 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 387 Wohnplätze. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Generalsanierung/ Modernisierung dieser Studierendenwohnanlage zu beginnen. Die Wohnanlage ist eine in der Höhe versetzte Randbebauung, die aus acht Gebäudeteilen und drei Innenhöfen besteht. Diese Gebäudeteile sind mittels verglasten, zwischen den Gebäudeteilen liegenden Treppenhäusern verbunden und stellen eine geschlossene Gebäudehülle dar. Die Anlage weist 3 bis 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss aus. Die massiven Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne Wärmedämmverbundsystem, die innere Dachkonstruktion wurde in Holzbauweise errichtet. Die Gebäudeanlage ist größtenteils nicht unterkellert, ein Kellerabteil gibt es nur für die Technikzentrale. Die Parkflächen sind außen vorhanden. Alle Gebäudeteile besitzen jeweils ein innen liegendes Treppenhaus, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führt. Ein Durchgang ist im Gebäudeinneren nur im Dachgeschoss möglich. Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim. Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden. 1. Los 1: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 2. Los 2: Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind ferner die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bau-werken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021: - Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), - Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 3. Los 3: Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind darüber hinaus die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, sowie Mitwirkung bei der Planung von Kücheneinrichtungen und Waschräumen), - Gebäude- und Anlagenautomation; - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 1 und 7 im Sinne § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12), - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 4. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Donnerstag, 1. Februar 2024 und Freitag, 2. Februar 2024 sowie von Montag, 5. Februar 2024 bis Donnerstag, 8. Februar 2024 statt. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

13 Monate680.000 €
3
Technische Ausrüstung ELT

Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF III in der Langen Point 1-35, 85354 Freising durchführen zu lassen. Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage WAF III (Wohnanlage Freising III, kurz WAF III) in der Langen Point 1-35, 85354 (alt 8050) Freising wurde in den 80er Jahren für Studierende der Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage liegt in der Gemarkung Weihenstephan, Flur-N. 271/1 + 1630 und wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1986 (I. BA) und 1988 (II. BA) in einer Hanglage gebaut. Die Wohnanlage ist eine Bebauung mit insgesamt 383 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 387 Wohnplätze. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Generalsanierung/ Modernisierung dieser Studierendenwohnanlage zu beginnen. Die Wohnanlage ist eine in der Höhe versetzte Randbebauung, die aus acht Gebäudeteilen und drei Innenhöfen besteht. Diese Gebäudeteile sind mittels verglasten, zwischen den Gebäudeteilen liegenden Treppenhäusern verbunden und stellen eine geschlossene Gebäudehülle dar. Die Anlage weist 3 bis 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss aus. Die massiven Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne Wärmedämmverbundsystem, die innere Dachkonstruktion wurde in Holzbauweise errichtet. Die Gebäudeanlage ist größtenteils nicht unterkellert, ein Kellerabteil gibt es nur für die Technikzentrale. Die Parkflächen sind außen vorhanden. Alle Gebäudeteile besitzen jeweils ein innen liegendes Treppenhaus, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führt. Ein Durchgang ist im Gebäudeinneren nur im Dachgeschoss möglich. Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim. Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden. 1. Los 1: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 2. Los 2: Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind ferner die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bau-werken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021: - Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), - Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 3. Los 3: Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind darüber hinaus die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, sowie Mitwirkung bei der Planung von Kücheneinrichtungen und Waschräumen), - Gebäude- und Anlagenautomation; - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 1 und 7 im Sinne § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12), - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 4. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Donnerstag, 1. Februar 2024 und Freitag, 2. Februar 2024 sowie von Montag, 5. Februar 2024 bis Donnerstag, 8. Februar 2024 statt. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

45 Monate160.000 €
4
Technische Ausrüstung HLS

Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF III in der Langen Point 1-35, 85354 Freising durchführen zu lassen. Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage WAF III (Wohnanlage Freising III, kurz WAF III) in der Langen Point 1-35, 85354 (alt 8050) Freising wurde in den 80er Jahren für Studierende der Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage liegt in der Gemarkung Weihenstephan, Flur-N. 271/1 + 1630 und wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1986 (I. BA) und 1988 (II. BA) in einer Hanglage gebaut. Die Wohnanlage ist eine Bebauung mit insgesamt 383 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 387 Wohnplätze. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Generalsanierung/ Modernisierung dieser Studierendenwohnanlage zu beginnen. Die Wohnanlage ist eine in der Höhe versetzte Randbebauung, die aus acht Gebäudeteilen und drei Innenhöfen besteht. Diese Gebäudeteile sind mittels verglasten, zwischen den Gebäudeteilen liegenden Treppenhäusern verbunden und stellen eine geschlossene Gebäudehülle dar. Die Anlage weist 3 bis 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss aus. Die massiven Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk ohne Wärmedämmverbundsystem, die innere Dachkonstruktion wurde in Holzbauweise errichtet. Die Gebäudeanlage ist größtenteils nicht unterkellert, ein Kellerabteil gibt es nur für die Technikzentrale. Die Parkflächen sind außen vorhanden. Alle Gebäudeteile besitzen jeweils ein innen liegendes Treppenhaus, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führt. Ein Durchgang ist im Gebäudeinneren nur im Dachgeschoss möglich. Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2, Abs. 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim. Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden. 1. Los 1: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 2. Los 2: Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind ferner die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bau-werken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021: - Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), - Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 3. Los 3: Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind darüber hinaus die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, sowie Mitwirkung bei der Planung von Kücheneinrichtungen und Waschräumen), - Gebäude- und Anlagenautomation; - sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 1 und 7 im Sinne § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12), - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. 4. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Donnerstag, 1. Februar 2024 und Freitag, 2. Februar 2024 sowie von Montag, 5. Februar 2024 bis Donnerstag, 8. Februar 2024 statt. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

45 Monate590.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Persönliche Erfahrung des Projektteams30 %
2. Konzept(e) - Ausführungskonzept bei Los 1 und Verfügbarkeitskonzept bei Los 2 und Los 320 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) je Los50 %
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams1. Persönliche Erfahrung des Projektteams Bewertet wird je Los die Erfahrung des Projektteams anhand von genau drei (3) persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und genau drei (3) persönlichen Referenzprojekten des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung Der je Los angegebene Projektleiter muss über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung verfügen. Verfügt der Projektleiter weniger als zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der für das Los 1 angegebene stellvertretende Projektlei-ter muss ebenso über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung verfügen. Verfügt der stellvertretende Projektleiter für das Los 1 über weniger als zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der für das Los 2 und 3 angegebene stellvertretende Projektleiter muss über mindestens acht (8) Jahre fachspezifische Berufserfahrung verfügen. Verfügt der stellvertretende Projektleiter für das Los 2 über weniger als acht (8) Jahre fachspezifische Berufserfahrung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters. Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils genau drei (3) einzureichenden persönlichen Referenzprojekten von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder höher. Die zeitliche Begrenzung der Referenzen ergibt sich aus der Berufserfahrung des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters. Los 1: - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter in den Leistungsphasen 1 bis 5 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Objektplanung Gebäude und In-nenräume geleitet haben. o Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken anzugeben, ob der Projektleiter das angegebene persönliche Referenzprojekt als Projekt-leiter auch in den Leistungsphasen 6, 7, 8 und 9 geleitet hat. Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 1 bis 5 über die früher ausgeführte Dienstleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume geleitet haben. o Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken anzugeben, ob der stellvertretende Projektlei-ter das angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretende Projektleiter oder als Projektleiter auch in den Leistungsphasen 6, 7, 8 und 9 geleitet hat. Los 2 und Los 3: Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als [Los 2: in den Leistungsphasen 1 bis 8 (ausgenommen LPH 4) über früher ausgeführte Fachplanungs-leistungen in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 in zwei (2) persönlichen Referenzprojekten und in den Anlagengruppen 4 und 5 in einem (1) persönlichen Referenzprojekt]; Los 3: in den Leistungsphasen 1 bis 8 über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 in zwei (2) persönlichen Referenzprojekten und in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 in einem persönlichen Referenzprojekt] geleitet haben. Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter [Los 2: in den Leistungsphasen 1 bis 8 (ausgenommen LPH 4) über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen in den Anlagengruppen 4, 5 und 6 in einem (1) persönlichen Referenzprojekt und in den Anlagengruppen 4 und 5 in zwei (2) persönlichen Referenz-projekten]; Los 3: in den Leistungsphasen 1 bis 8 über früher ausgeführte Fachplanungsleistungen in den Anlagen-gruppen 1, 2, 3, 7 und 8 in einem (1) persönlichen Referenzprojekt und in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 in zwei (2) persönlichen Referenzprojekten] geleitet haben. Los 1; Los 2; Los 3: [Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf …
Qualität
2. Konzept(e) - Ausführungskonzept bei Los 1 und Verfügbarkeitskonzept bei Los 2 und Los 3a) Los 1: Ausführungskonzept - Service orientierte Unterstützung bei den Förderanträgen (Unterkriterium 2.1): 0 bis 5 Bewertungspunkte: Bewertet wird in dem Los 1 ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung die Leistung konkret erbringen wird, um den Auftraggeber bestmöglich serviceorientiert bei der Vorbereitung und Einreichung der Förderanträge zu unterstützen. b) Los 2: Verfügbarkeitskonzept (Unterkriterium 2.2): 0 bis 5 Bewertungspunkte: Bewertet wird in dem Los 2 ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Verfügbarkeitskonzept. Darin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an die Leistung konkret erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz sicherzustellen. c) Los 3: Verfügbarkeitskonzept (Unterkriterium 2.3): 0 bis 5 Bewertungspunkte: Bewertet wird in dem Los 3 ein von dem Bieter einzureichen-des auftragsbezogenes Verfügbarkeitskonzept. Darin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an die Leistung konkret erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz sicherzustellen.
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) je LosKalkulatorischer Angebotspreis (brutto) je Los gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog" - Los 1; Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog" - Los 2 (Tabellenblatt 1 und Tabellenblatt 2); Anlage 801_03 "Leistungs- und Vergütungskatalog" - Los 3 (Tabellenblatt 1 und Tabellenblatt 2).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.03.2024
Vertragsende
07.04.2025
Verlängerung
1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Si … ganz lesen1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz): - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 121,- EUR (netto) - Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto)
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH91W

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2knerer und lang Architekten, Dresden15
3Ingenieurbüro Hausmann GmbH, Wernberg-Köblitz4
4IBP Ingenieure GmbH, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.132vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.02.2024 auf 21.02.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 256d9e72-a858-4492-9667-f3119d4e3882.