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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 37-2025-00010veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 569 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60435, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Standort25 %
  • Abrechnung von Vorhaltezeiten15 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Arbeitsmedizinische Untersuchungen als 4-jährige Rahmenvereinbarung

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebiet 1 (rosa Zone)

Arbeitsmedizinische Untersuchungen als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–
2
Gebiet 2 (blaue Zone)

Arbeitsmedizinische Untersuchungen als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–
3
Gebiet 3 (grüne Zone)

Arbeitsmedizinische Untersuchungen als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–
4
Gebiet 4 (gelbe Zone)

Arbeitsmedizinische Untersuchungen als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Standort25 %
Abrechnung von Vorhaltezeiten15 %
Preis60 %
Qualität
Standortsiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Qualität
Abrechnung von Vorhaltezeitensiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Preis
siehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" Der Bieter muss die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Das heißt, dass der Bieter eine/n Ärztin/Arzt vorhalten muss, die/der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung … ganz lesenGebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" Der Bieter muss die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Das heißt, dass der Bieter eine/n Ärztin/Arzt vorhalten muss, die/der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Verfügt ein/e Ärztin/Arzt des Bieters für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkentnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat der Bieter Ärztinnen/Ärzte hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. Auf besonderem Verlangen wird ein entsprechender Nachweis gefordert.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.04.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mengen und Höchstmengen: Da der Auftraggeber den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nicht vorgibt, bei welchem der vier beauftragten Anbieter die arbeitsmedizinische Untersuchung durchzuführen ist, kann der Auftraggeber die Anzahl der Untersuchungen je Los nicht konkret bestimmen. Die Mengenang … ganz lesenMengen und Höchstmengen: Da der Auftraggeber den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nicht vorgibt, bei welchem der vier beauftragten Anbieter die arbeitsmedizinische Untersuchung durchzuführen ist, kann der Auftraggeber die Anzahl der Untersuchungen je Los nicht konkret bestimmen. Die Mengenangabe in der folgenden Beschreibung "Gesamtumfang" stellt die Höchstmenge für alle vier Lose dar. Ist diese erreicht (abgerufen), ist die Rahmenvereinbarung erfüllt. In den jeweiligen Losen selbst wurde diese Höchstmenge gleichmäßig verteilt. Die tatsächlich beauftragte Menge kann hiervon abweichen. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht vereinbart. Gesamtumfang: Innerhalb der 4-jährigen Vertragslaufzeit ist eine maximale Untersuchungsanzahl von 2.300 Untersuchungen (Höchstmenge) zu erwarten. Die angegebenen Untersuchungszahlen sind qualifiziert geschätzt und basieren auf langjährigen Erfahrungswerten. Eine konkrete Zusage über diese kann daher nicht erfolgen. Geschätzte Menge: Erfahrungsgemäß verteilen sich die Untersuchungen relativ gleichmäßig über die 4 Jahre, so dass bei insgesamt ca. 2.000 zur Untersuchung eingeladenen Personen mit jährlich ca. 500 Untersuchungen zu rechnen ist. Im Schnitt ist von ca. 35 Untersuchungen im Monat auszugehen. Die tatsächliche Anzahl der monatlichen Untersuchungen bewegt sich zwischen ca. 25 und 50 Untersuchungen. Über die individuellen Terminvereinbarungen kann der Auftragnehmer bis zu einem gewissen Grad eine für ihn angemessene Verteilung der anfallenden Untersuchungstermine erreichen.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Standort25 %
Abrechnung von Vorhaltezeiten15 %
Preis60 %
Qualität
Standortsiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Qualität
Abrechnung von Vorhaltezeitensiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Preis
siehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" Der Bieter muss die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Das heißt, dass der Bieter eine/n Ärztin/Arzt vorhalten muss, die/der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung … ganz lesenGebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" Der Bieter muss die Voraussetzungen des § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Das heißt, dass der Bieter eine/n Ärztin/Arzt vorhalten muss, die/der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Verfügt ein/e Ärztin/Arzt des Bieters für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkentnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat der Bieter Ärztinnen/Ärzte hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. Auf besonderem Verlangen wird ein entsprechender Nachweis gefordert.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.04.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Feuerwehrstr. 1, 60435 Frankfurt am Main
Kontakt
vol-ausschreibungen.amt37@stadt-frankfurt.de

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23vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (48 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.04.2025 auf 28.04.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43a5cc10-6ced-439e-9b30-5ee6c6f5db40.