AOK Rheinland-Pfalz/Saarland "Standort Kaiserslautern, Umbau, Erweiterung und Kernsanierung: hier Gewerk Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen BüvA_2024-03-14-RPS-PENveröffentlicht 01.07.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 420 Tsd. €
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- Hochstraßensystem, Helmut-Kohl-Allee (HKA), Ludwigshafen, Bereich Nord, VP06.7 - Umbau FahrleitungBauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) · Ludwigshafen am RheinFrist 24.11.2026
- Sanitäranlage (Abwasser-Wasser-Gasanlagen)Zentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim · 76751 JockgrimFrist 12.11.2026
- Verbandsgemeindewerke Kirner Land - Kanal- Wasserleitungserneuerung Kirner Straße, Kirn-SulzbachVerbandsgemeindewerke Kirner Land · 55606 Kirn-SulzbachFrist 20.11.2026
- Sanitäranlage (Abwasser-Wasser-Gasanlagen)Zentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim - Rülzheim · Schelmenwaldstraße 3, 76751 JockgrimFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (27 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 420 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eisenberg67304, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Erneuerung der Sanitär- und Regenentwässerungsanlagen.
Beschreibung des Loses
Leistungsumfang Schmutzwasser- und Regenentwässerungsanlagen: - 1 Stück Fäkalienhebeanlage ca. 12m3/h; - 1 Stück Fäkalienhebeanlage ca. 8m3/h; - 3 Stück Fäkalienhebeanlage jeweils ca. 3m3/h; - 1 Stück Kellerpumpe, ca. 6,5m3/h; - Abwasser- und Regenwasserleitung DN50-DN315 ca. 1100m; - Formstück, Abwasserleitung DN50-DN315 ca. 225 Stück; - Grundleitungssanierung, DN150, mit Inlinerverfahren ca. 120m; - Mischwasserschacht DN1000, 2 Stück; - Dachabläufe, ca. 14 Stück; - Trinkwasserleitung, DN12-DN40, Edelstahl, ca. 600m; - Formstück, Trinkwasserleitung, Edelstahl, ca. 800 Stück; - 17 WC-Anlagen; - 2 barrierefrei WC-Anlagen; - 8 Teeküche mit elektronsiche Küchenarmatur; - Ventil und Armatur, DN12-DN40 ca. 40 Stück; - 1 Hygienespülstation; - Elektro-Durchflusserwärmer, 6,5 kW-11 kW, ca. 15 Stück;
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ausführungsfristen: Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereife Gesamtfertigstellung*) innerhalb von 360 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - Einweisungstermin am Standort Kanalstraße 25, 67655 Kaiserslautern innerhalb von 7 Ka … ganz lesenkürzer
Ausführungsfristen: Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereife Gesamtfertigstellung*) innerhalb von 360 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - Einweisungstermin am Standort Kanalstraße 25, 67655 Kaiserslautern innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung (Zuschlagsschreiben) - Abgabe Werk und Montageplanung: innerhalb 25 Kalendertagen nach dem Einweisungstermin - Beginn der Ausführung auf der Baustelle: innerhalb 7 Kalendertagen nach Freigabe Werk und Montageplanung Hinweis: *Als Fertigstellungstermin wird der Tag verstanden, nach dem die Abnahmen vollständig beendet wurden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHXA2
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BVT Bellmann GmbH, Dillingen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de - Auskünfte
- AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechtsvergabestelle@
bv.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bickhardt Bau SE6 Zuschläge
- Eiffage Infra-Südwest GmbH6 Zuschläge
- Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Dachdeckerei Bornschein GmbH5 Zuschläge
- Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik5 Zuschläge
- Dachtechnik Weinand & Pauken GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2024 auf 06.05.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 16.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab16f70d-8a40-47d2-9398-374214178358.