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vergebenEU-weitDienstleistungen

Amtsarztkurs 2024 bis 2026 für Amtsärzte im Verwaltungsdienst Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #50/24veröffentlicht 24.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 891 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität der geforderten Leistung40 %
  • Zentrale Lage des Veranstaltungsortes in Sachsen20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Amtsarztkurs 2024 bis 2026 im Rahmen der Weiterbildung und Prüfung für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen

Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden.

Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.

Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des Freistaates Sachsen, gem. Sächsischer Amtsarztkursverordnung in der jeweils geltenden Fassung und unterstützt den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss des SMS bei der Durchführung der Prüfungen.

Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Schulungsräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik zur Verfügung.

Ablauf und Veranstaltungsmanagement Amtsarztkurs siehe Ziffer 4.1 (Leistungsbestandteile) Teil A der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität der geforderten Leistung40 %
Zentrale Lage des Veranstaltungsortes in Sachsen20 %
Preis40 %
Qualität
Qualität der geforderten Leistung
Qualität
Zentrale Lage des Veranstaltungsortes in Sachsen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignung des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen in Form von entsprechenden abgeschlossenen oder noch laufenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen vorzulegen. Als Referenzen werden anerkannt die Durchführung von Berufsausbildungen … ganz lesenZum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignung des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen in Form von entsprechenden abgeschlossenen oder noch laufenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen vorzulegen. Als Referenzen werden anerkannt die Durchführung von Berufsausbildungen oder Studiengängen oder Weiterbildungslehrgängen, die inhaltliche Bezüge zu der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistung haben und die folgenden Kriterien erfüllen: - die Berufsausbildung und /oder die Studiengänge und/oder die Weiterbildungslehrgänge bestehen jeweils beim Auftragnehmer noch fort und/oder liegen nicht länger als ein Jahr zurück (bis maximal 30. Juni 2023), - die Berufsausbildung und/oder die Studiengänge und/oder die Weiterbildungslehrgänge haben/hatten eine Dauer von mindestens 2 Jahren und - sie beziehen sich im überwiegenden Anteil auf den Bereich der Humanmedizin oder damit verwandter Bereiche. Die Anerkennung als akademische Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule/Berufsfachschule ist nachzuweisen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen außerhalb bestehender Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sind kurz zu beschreiben. Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
30.05.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd4afe04-d759-46df-b711-59e4e2aa80c6.