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ohne Zuschlag beendetEU-weitDienstleistungen

Amtsarztkurs 2024/2025 für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #135/23veröffentlicht 13.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1024 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate21.02.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Vorlage eines schlüssigen Umsetzungskonzeptes40 %
  • Möglichkeit des Veranstalters, die Kursteilnehmer bei der Suche nach einer geeigneten, preiswerten Unterkunft zu unterstützen10 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 33 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden.

Der Amtsarztkurs ist eine sächsische Veranstaltung auf der Grundlage der Sächsischen Amtsarztverordnung vom 28.10.2008. Sollten die maximal 25 bis 30 Plätze nicht bereits durch sächsische Teilnehmende belegt sein, kann Bediensteten aus anderen Bundesländern die Teilnahme ermöglicht werden.

Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.

Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des Freistaates Sachsen, gem. Sächsischer Amtsarztkursverordnung in der jeweils geltenden Fassung und unterstützt den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss des SMS bei der Durchführung der Prüfungen.

Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Schulungsräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik zur Verfügung.

Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.

Der nächste Amtsarztkurs soll im ersten Quartal 2024 beginnen. Er wird grundsätzlich mit einer Woche pro Monat durchgeführt und erstreckt sich über zwei Jahre bis Ende 2025 bzw. Anfang 2026.

weitere Leistungsbestandteile siehe Ziffer 4.1 Teil A der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Vorlage eines schlüssigen Umsetzungskonzeptes40 %
Möglichkeit des Veranstalters, die Kursteilnehmer bei der Suche nach einer geeigneten, preiswerten Unterkunft zu unterstützen10 %
Preis50 %
Qualität
Vorlage eines schlüssigen Umsetzungskonzeptes
Qualität
Möglichkeit des Veranstalters, die Kursteilnehmer bei der Suche nach einer geeigneten, preiswerten Unterkunft zu unterstützen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form einer abgeschlossenen oder noch laufenden Aufträgen vorzulegen. Referenzen in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auftraggebern über die sicherheit … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form einer abgeschlossenen oder noch laufenden Aufträgen vorzulegen. Referenzen in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auftraggebern über die sicherheitstechnische Betreuung, die inhaltlich der hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen: - mindestens einer oder beide Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich-rechtliche Institutionen, - höchstens einer der Auftraggeber ist privatrechtlich organisiert, - beide Auftraggeber beschäftigen jeweils mindestens 100 Beschäftigte die in der Verwaltung tätig sind und deren sicherheitstechnische Betreuung vom Auftragsumfang umfasst ist, - die Beauftragung besteht jeweils bei einem Auftraggeber noch fort und liegt bei dem anderen Auftraggeber nicht länger als ein Jahr zurück (bis mindestens 30. Juni 2020) und - beide Aufträge haben/hatten eine Vertragslaufzeit von mehr als 2 Jahren. Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt "05 Erklärung Referenzen" anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.02.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.01.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53ee313e-6e82-4d8f-915d-c9d6817aac50.