Altlastenfreistellungsmanagement (AFM): Neuprogrammierung AFM
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2024-43 LfULGveröffentlicht 09.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel der angefragten Leistungen ist die Neuprogrammierung des AFM unter Zugrundelegung der schon erstellten Softwarespezifikation AFM.
Beschreibung des Loses
Für das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie soll ein neues System möglichst unabhängig von proprietärer Software als Client-Server- Anwendung aufgebaut werden, wobei der Client browserbasiert sein soll. Dazu liegt bereits eine "Softwarespezifikation AFM" (SWS) vor, in der das bestehende System analysiert und erkannte strukturelle Eng-stellen und Probleme bei der Nutzerführung beschrieben wurden (IST-Analyse). In einem zwei-ten Teil der SWS wurden fachliche Anforderungen für ein dem Stand der Technik entsprechendes System formuliert und Lösungsvorschläge für eine Neustrukturierung und Erweiterung des AFM erarbeitet (SOLL-Modellierung).
Insbesondere soll mit der Neuprogrammierung des AFM eine Anbindung der beim LfULG geführten SALKA-Datenbank zur Untersetzung der im AFM enthaltenen finanztechnischen Daten mit Fachinformationen zur Altlastenbearbeitung erfolgen. Es ist daher vorgesehen, beide Datenbanken in der Zuständigkeit des LfULG zu einem Fachinformationssystem (FIS) Altlasten zu vereinen und fortzuführen.
Ziel der angefragten Leistungen ist die Neuprogrammierung des AFM unter Zugrundelegung der erstellten SWS. Dazu ist zunächst ein Systementwurf für das neue AFM als DV-technisches Feinkonzept zu erstellen. Dieses soll als Grundlage für die nächsten Schritte des Gesamtvorhabens (Softwareneuprogrammierung mit Prototypen und Entwicklertests) dienen. Hierbei ist die bestehende SWS anhand aller im Projektverlauf durchgeführten Anpassungen und Änderungen fortzuschreiben. Bestandteil des Projektes sind ebenfalls die Systemeinführung inklusive Datenmigration, das Erstellen eines IT-Sicherheitskonzeptes und die Fortschreibung des bestehenden Datensicherheits- und Datenschutzkonzeptes. Darüber hinaus sind Dokumentationen und Handbücher für die Software zu erstellen sowie Funktionstests und An-wenderschulungen durchzuführen. Nach erfolgreicher Systemeinführung ist über einen begrenzten Zeitraum die Software zu pflegen und der Betreiber bei der Einführung neuer Programmstände zu unterstützen.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen nieder-gelassen ist.
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzul … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2. Geben Sie den Umsatz Ihres Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) hinsichtlich solcher Leistungen, die mit diesem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, an. Es muss ein Mindestumsatz von jeweils 325.000,00 Euro (brutto) pro Jahr bezogen auf die letzten 3 Jahre nachgewiesen werden. 3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden: jeweils mind. 500.000 EUR Vermögensschäden: 500.000 EUR- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 4. Eigenerklärung durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Geschäfts-jahren 2021, 2022 und 2023. Diese muss mindestens 10 Beschäftigte in jedem Geschäftsjahr umfassen. 5. Bitte geben Sie zwei einschlägige Unternehmensreferenzen über Projekte der letzten drei Jahre (Projektende darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) an, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Fügen Sie für die Referenzprojekte jeweils einen kompakten Projektbericht (max. 10 Seiten) bei, in welchem Sie verständlich und nachvollziehbar darstellen, dass 1. die von Ihnen präsentierten Referenzprojekte inhaltlich, im Grad der Komplexität und vom Umfang her mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, 2. die von Ihnen eingesetzten Technologien, IT-Komponenten und Produkte mit den Umsetzungsanforderungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit den Rahmenbedingungen des LfULG, harmonieren und 3. Sie die Datenschutzanforderungen und die Anforderungen der IT-Sicherheit erfüllen können. Die Referenzberichte sind nach den folgenden Kapiteln zu strukturieren: 1. Auftraggeber des Projektes mit vollständiger Anschrift 2. Durch wen wurde die Leistung aus-geführt (Bewerber / Mitglied Bewerbergemeinschaft / Eignungsverleihendes Unternehmen) 3. Ansprechpartner beim Bewerber, der einen Erstkontakt zum Referenzkunden herstellen kann 4. Laufzeit des Projektes (von - bis (MM/JJ)): 5. Projektziele des Auftraggebers - Benennung des Einsatzzweckes und der beteiligten Akteure, 6. Beschreibung der Ausgangslage und der strukturellen, organisatorischen und technischen Kundenumgebung, 7. Beschreibung des Lösungsansatzes, des Umsetzungskonzeptes, der Projektphasen, der Vorgehensweise für den Rollout und der grundsätzlichen Projektorganisation 8. Übersichtsschaubild der technischen Zielarchitektur 9. Beschreibung der vom Bieter eingesetzten Technologien, Komponenten und Produkte und ihrer Kernfunktionen 10. Darstellung der Lösung zur Sicherstellung der Datenschutzanforderungen DS-GVO und der IT-Sicherheitsanforderungen 11. Auflistung der tatsächlich im Routineeinsatz befindlichen Use Cases, und Datennutzungsprozesse und Anzahl angeschlossener Fachabteilungen und Nutzer 12. Kurzdarstellung der erreichten Ziele 13. Umfang Ihrer Leistung (in EUR oder in Personentagen) 14. Sonstige Erläuterungen (fakultativ) Aufgeführte Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung abgeschlossen sein. Bei Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie bei der Einbindung von Unterauftragnehmern muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: •Abgabe der Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit unmittelbar nach Zuschlagserteilung •Abgabe Vertraulichkeitsverpflichtung durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung •Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Auftrag … ganz lesenkürzer
Leistung: •Abgabe der Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit unmittelbar nach Zuschlagserteilung •Abgabe Vertraulichkeitsverpflichtung durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung •Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Auftraggebers an Informationssicherheit und Datenschutz bei der Projektbearbeitung haben die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften das Formular „Informationssicherheitskonzept Auftragnehmer“ ausgefüllt einzureichen •Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages inkl. Verpflichtung des Auftragnehmers gemäß dortiger Ziffer 2.5, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Beschäftigten und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten sowie, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheut unterliegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
- Website
- sid.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fsas Technologies GmbH Dresden2 Zuschläge
- GISA GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- PRISMA EUROPEAN Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
- platomo GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eba740cf-6375-4422-a449-50bff6c671c8.