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Frist abgelaufennational

Aktualisierung des Emissionskatasters Kleinfeuerungsanlagen des Landes Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)

Aktenzeichen 31.14/01/2024veröffentlicht 04.10.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 751 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Halle (Saale)
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der sachsen-anhaltinischen Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen und deren Abbildung in einem landesweiten Datensatz. Die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden (NO2, NOX), Feinstaub (PM2.5, PM10), Kohlenstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid stehen dabei im Fokus der Betrachtung. Grundlage der Ermittlungen ist der Anlagenbestand an Kleinfeuerungsanlagen für das Bezugsjahr 2023. Die Schornsteinfegerdaten sind eine belastbare Quelle zur Bestimmung dieser landesweiten Emissionsdaten. Diese Daten wurden vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen-Anhalt auf der Grundlage aller Kehrbezirke im Land Sachsen-Anhalt aggregiert und werden vom Auftraggeber für die Auswertungen im Rahmen dieses Projekts bereitgestellt. Es handelt sich um anonymisierte ortsbezogene Angaben mit Postleitzahlen, die daher keine adressenscharfe Darstellung der Daten erlauben. Es handelt sich um 255 Postleitzahlgebiete. Da allein die Postleitzahl nur eine aggregierte räumliche Zuordnung von Anlagenbestand, Endenergieverbrauch und Emissionen zulässt, ist diese auch als Einteilung der Kartendarstellungen zu wählen. Im Datenumfang sind die Datensätze von ca. 920.000 Kleinfeuerungsanlagen in Excel-Tabellen enthalten. Diese werden als Gesamtdatensatz und als Datensatz je PLZ-Gebiet übergeben. Die Excel-Tabellen sind differenziert nach Brennstoff (Heizöl, Gas, Festbrennstoffe), Leistungsklasse (0 ≤ 4 kW, > 4 ≤ 11 kW, > 11 ≤ 25 kW, > 25 ≤ 50 kW, > 50 ≤ 100 kW und > 100 kW). Eine Auflistung zu den möglichen Daten der Feuerstätten mit Erklärungen, die dem AN zur Verfügung gestellt werden befindet sich im Anhang, zudem wird ein Testdatensatz bereitgestellt. Der benötigte Datenumfang und die Formatierung, ist in der Auftaktberatung zwischen AN und AG zu klären. Plausibilitätskontrollen der Schornsteinfegerdaten erfolgten durch den AG. Die Postleitzahlen im Datenbestand wurden auf Gültigkeit und eventuelle Schreibfehler überprüft. Außerdem wurden die Gebäudedaten des ALKIS quantitativ verglichen und die Ergebnisse der 255 PLZ-Gebiete dem AN zur Verfügung gestellt. Zudem erfolgte ein Abgleich der Anlagenzahlen mit den Bevölkerungsdichten in den Postleitzahlbereichen. Die Abfrage der landesweiten Energiebilanzen erfolgt durch den AN, da diese dem AG nicht vorliegen. Die Kohlestatistik der Kohlewirtschaft e.V. Köln für 2023 wird bereitgestellt, die u.a. genaue Zahlen zum Brikettverbrauch in ST im Bereich Hausbrand/Kleinfeuerungsanlagen für 2023 enthält. Die vom AN durchgeführten Berechnungen und Analysen sind hierbei ein zentraler Teil der Dokumentation, die vom AG gefordert wird. Art und Umfang der Daten sind der Anlage zu dieser Leitungsbeschreibung zu entnehmen. Der AN muss für die Bewertung und Vergleichbarkeit, in seinem Angebot auf die Arbeitspakete (AP) eingehen und dem AG detaillierte Erläuterungen/Beschreibungen zur Vorgehensweise zu den einzelnen AP (z.B. Datenaufbereitung, Ermittlung Endenergieverbrauch und Emissionen) anführen. AP0: Auftaktberatung Auf Grundlage des Angebotes werden Detailfragen zur Klärung der Methodik und des benötigten Datenumfanges für die Berechnungen der sachsen-anhaltinischen Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen und deren Abbildung in einem landesweiten Datensatz besprochen. Hierbei wird die im Angebot formulierte Methodik präzisiert und der Datenaustausch und die Form der kommenden AP abgestimmt (Durchführung als ViKo, Datenlieferung über Austauschplattformen, etc.). AP1: Darstellung des Anlagenbestandes für das Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt An den AG ist eine graphische Darstellung (Diagramme) auf Landes und PLZ Ebene des Bestandes an Kleinfeuerungsanlagen differenziert nach Leistungsklasse, Brennstoff, Gerätetyp und Alter zu übergeben. AP2: Berechnung und Darstellung des Endenergieverbrauchs für das Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt. An den AG sind die Daten zum Endenergieverbrauch als graphische Darstellung (Diagramme) und differenziert nach Brennstoffen zu liefern. Dem gegenüber sollen die Daten aus statistischen Erhebungen des STALA gestellt werden. Bezogen auf PLZ ist dem AG eine tabellarische Übersicht (.xlsx) des Endenergieverbrauchs differenziert nach den Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien und Karten (geoTiff) vorzulegen. AP3: Berechnung der Jahresemissionen der Luftschadstoffe aus Punkt 2 für das Jahr 2023 An den Auftraggeber ist eine tabellarische Übersicht (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien vorzulegen. Für die Berechnung der Emissionen sollen die aktuellsten Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes verwendet werden AP4: Abgabe des Abschlussberichts Der Abschlussbericht umfasst alle in AP1 - AP4 vorgegebenen Leistungen incl. der möglichen Option 1 und 2. Die Leistung umfasst die Abgabe eines technischen Berichts sowie einer vollständigen Dokumentation und aller bei der Leistungsdurchführung zu Grunde gelegten Daten und Quellen. Der technische Bericht dient zur Beschreibung der wissenschaftlichen Methodik und veranschaulicht die Berechnungsschritte für die Emissionen der Luftschadstoffe. Die Berichte selbst sind als Microsoft Word-Datei dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Alle Ergebnisse sind dem AG zum Download zur Verfügung zu stellen. Option 1: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, CH4, N2O, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG ist eine tabellarische Übersicht (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Option2: Differenzierung der Emissionsergebnisse nach räumlicher Verteilung des Gebäudebestandes in den PLZ-Gebieten. Dabei wird der Volumenkörper der Wohngebäude (LOD1) zu Grunde gelegt, um die aggregierten Ergebnisse anteilig zu ermitteln. Daraus folgt zum einen eine gebäudescharfe Abgabe der Daten (Pointgeometry als Shape) und einer 1-km-Rasterung als GeoTiff an den AN. Option4: Jährliche Fortführung der landesweiten Jahresemissionen für die folgenden 2 Jahre ausgehend von den Schlussdaten für AP1 - AP4. Diese Option gilt nur für den Fall, dass zukünftig räumlich detailliertere Daten auf vorliegen und Haushaltsmittel vorliegen. Der AN muss im Zuge der Angebotserstellung, dem AG eine Aufstellung der AP 0 bis 4 und Optionen 1 bis 3, mit zugehöriger Aufwandsabschätzung und Kosten vorlegen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41c4a00c-e8ba-4392-8453-6e8a360ff82a.