Agenturleistungen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 19/2026veröffentlicht 07.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- 6003132041-BwDLZ Dresden - Vergabe von Kraftfahrzeug-Instandsetzungs-Rahmenverträgen (Kfz-IRV) für die Bundeswehr am Standortbereich Frankenberg und MarienbergBundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden · DresdenFrist 04.12.2026
- Drohnengestütze Fallwildsuche und SchwarzwildtaxierungSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · DresdenFrist 01.12.2026
- Unterhaltungspflege - Semperoper und TheaterwerkstättenStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 04.12.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 6 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Agenturleistungen ab 2027
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Full-Thinking-Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation so-wie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR brutto. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Rechts-, Markt- oder Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen).
- Preis
- Die Kriterien zum Preis ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen sowie der Bewertungsmatrix (Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen).
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind unter Verwendung der Anlage 7-2 der Teilnahmebedingungen zwei Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) ausgeführten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (= Auftragsgegenstand gemäß Anlage 1 der Bewerbungsbedingung … ganz lesenkürzer
Es sind unter Verwendung der Anlage 7-2 der Teilnahmebedingungen zwei Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) ausgeführten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (= Auftragsgegenstand gemäß Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen wie z.B. einzelne Werbemittel/Assets oder nur Umsetzungen anhand eines einzelnen Kanals) vorzulegen. Sollte nur ein Referenzprojekt eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss. Nicht eingereichte Referenzprojekte werden mit 0 Punkten bewertet. Keine Einreichung von Referenzprojekten führt automatisch zum Ausschluss. Mit den Referenzprojekten ist zwingend nachzuweisen, dass an ihnen pro Referenzprojekt mindestens 1 der weiterhin zu benennenden Mitglieder des Kernteams (Anlage 7-3 der Teilnahmebedingungen) mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzprojekten angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist. Ein Referenzprojekt ist nur wertungsfähig, wenn es die nachfolgenden Anforderungen an die Darstellung zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte untereinander erfüllt: - Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojektdarstellung mit folgenden Bestandteilen: - Hintergrund/Problem/Herausforderung - Aufgabe/Zielsetzung - Strategische und prozessuale Herangehensweise - Umsetzung, Kreation - (Zwischen-)Ergebnis - Größe des Projektteams - Angabe, wie viele Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (FTE=Full Time Equivalent) an dem Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr mitgearbeitet haben - Angabe, wie viele Mitarbeiter aus dem Kernteam an dem Referenzprojekt in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet haben - Auftraggeber mit Adresse - Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ). Das Beratungsende eines Referenzprojekts darf nicht vor April 2023 liegen, andernfalls ist der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die vorstehenden Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teil 1 Kernteam: Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin und durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden darf. Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Biet … ganz lesenkürzer
Teil 1 Kernteam: Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin und durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden darf. Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt ein Kernteam-Mitglied im laufenden Vergabeverfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen. Hinweis: Einzelne Mitglieder des Kernteams können langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Dies gilt nicht für die beiden Hauptansprechpersonen im Tagesgeschäft; diese müssen festangestellte Mitarbeiter der Agentur sein. Ein nicht oder nicht vollständig benanntes Kernteam führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages vom Verfahren. Für die folgenden Positionen sind namentlich die festen Ansprechpartner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile maßgebend, sondern die beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen. Eine Person darf nur maximal eine Position begleiten (keine Doppel- oder Mehrfachfunktionen). Sollte es aus darzulegenden und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, eine Ansprechperson namentlich zu benennen, so ist diese jedenfalls so eindeutig zu beschreiben, dass ein genaues Bild von der Person entsteht. Die in den Anforderungen an die jeweiligen Profile geforderten Erfahrungen, Kenntnisse, das Know-how und das Wissen sind jeweils als mehrjährige Erfahrung/Kenntnisse (= mindestens zweijährig) zu verstehen. - Senior-Beratung/Strategie - übergeordnete Hauptansprechperson im Tagesgeschäft - Projektmanagement - operative Hauptansprechperson im Tagesgeschäft - Kreativdirektion - Head of Digital Unter Verwendung der Anlage 7-3 der Teilnahmebedingungen ist die berufliche Befähigung der genannten Mitglieder des Kernteams des Loses darzustellen, aus der nachvollziehbar hervorgeht: - Ausbildung/berufliche Qualifikation (Ausbildung, Studium, Volontariat, Trainee und/oder vergleichbare Aus- oder Weiterbildung), - Berufs- und Projekterfahrung im Bereich komplexer und schwer erklärbarer Produkte und Dienstleistungen (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber - sofern möglich - und Aufgaben), vorzugsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen und/oder in der privaten Versicherungswirtschaft, - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) und - Nachweis der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) unter Punkt III.2.3 für das jeweilige Profil genannten Anforderungen und Kompetenzen, welche nachfolgend aufgeführt werden. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die vorstehenden Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Anhand der in der jeweiligen Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Es erfolgt eine Bewertung des Kernteams (120 Punkte) sowie eine Bewertung der Deckung mit den vorgestellten Referenzprojekten (20 Punkte) gemäß Anlage 1 der Teilnahmebedingungen. Ergänzende Informationen zum Kernteam finden Sie bei "Teil 2 Kernteam".- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teil 2 Kernteam: (1) Senior-Beratung/Strategie - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Beratung und Strategie in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit ganzheitlichem (360°) Beratungsansatz - Fundierte Erfahrung in der strategischen Planung und Beratung von 360°-Kampagnen (online/offl … ganz lesenkürzer
Teil 2 Kernteam: (1) Senior-Beratung/Strategie - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Beratung und Strategie in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit ganzheitlichem (360°) Beratungsansatz - Fundierte Erfahrung in der strategischen Planung und Beratung von 360°-Kampagnen (online/offline) - Erfahrung in der ganzheitlichen Markenführung, einschließlich Arbeitgebermarken und Personalmarketing-Konzepten - Fundiertes Wissen in der Auswahl und Bewertung geeigneter Kommunikationskanäle und -instrumente (online/offline) zur Erreichung von Marketing-, Kommunikations- und Vertriebszielen - Erfahrung in der Entwicklung integrierter, zielgruppenorientierter Kommunikations- und Vertriebsstrategien (online/offline) - Strategische und kollaborative Zusammenarbeit mit dem internen Online-Marketing- und Social-Media- und Media-Dienstleistern - Erfahrung in Markt-, Meinungs-, Motiv-, Medien- und Trendforschung - Kenntnisse und Erfahrung im Kampagnen- und Projektmanagement (online/offline) sowie im Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen und -methoden - Erfahrung in der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekt-Budgets - Kenntnisse in der Betreuung und Projektabwicklung von Foto- und Bewegtbildproduktionen - Fundiertes Wissen in der Definition von Marketing-KPIs zur Erfolgs- und Performancemessung (online/offline) - Kenntnis und Verständnis aktueller sowie neu entstehender KI-Tools (2) Projektmanagement - Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Projektmanagement einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit ganzheitlichem Beratungsansatz (360°) - Erfahrung in der Realisierung crossmedialer Kommunikations-, Werbemaßnahmen, einschließlich Arbeitgebermarken und Personalmarketing-Konzepten - Erfahrung in der Teamplanung und in der Zusammenarbeit mit mehreren Dienstleistern zur Realisierung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen (Online/Offline) sowie grober Mediaplanung - Kenntnisse und Erfahrungen im Prozess-/Projektmanagement mit hoher Dienstleistungsorientierung sowie dem Einsatz entsprechender Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle - Strategische und kollaborative Zusammenarbeit mit dem internen Online-Marketing- und Social-Media- und Media-Dienstleistern - Kenntnisse in der Betreuung und Projektabwicklung von Foto- und Bewegbildproduktionen - Kenntnis von und Verständnis für aktuelle und neu entstehende KI-Tools (3) Kreativdirektion - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit ganzheitlichem Beratungsansatz (360°) - Erfahrung in der Entwicklung von Kommunikations- und Kreationsstrategien (online/offline) - Konzeption übergreifender, kreativer und wirkungsvoller gestalterischer, textlicher und redaktioneller Inhalte für alle crossmedialen Kommunikations- und Werbemaßnahmen, einschließlich Arbeitgebermarken und Personalmarketing-Konzepten - Strategische und kollaborative Zusammenarbeit mit dem internen Online-Marketing- und Social-Media- und Media-Dienstleistern - Erfahrung in der Supervision von Foto-, Funk- und Bewegbildproduktionen - Erfahrung in der Leitung von Teams mit Art Direktoren, Grafikern, Webdesignern/Webentwickler, Textern und Redakteuren - Kenntnis von und Verständnis für aktuelle und neu entstehende KI-Tools (4) Head of Digital - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung - davon 2 Jahre Führungserfahrung - in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz - Entwicklung von Digitalstrategien und digitalen Kommunikationslösungen einschließlich Arbeitgebermarken und Personalmarketing-Konzepten - Beratung bei digitalen markenstrategischen und strategisch-konzeptionellen Fragestellungen - Planung und Durchführung innovativer Strategie- und Digital-Projekte - Analyse von Marken, Unternehmen, Geschäfts- und Vertriebsmodellen, Märkten, Zielgruppen und Trends - Erstellung von Business Requirements, User Stories sowie funktionalen Anforderungen - Durchführen von Experten- und Stakeholder-Interviews, Konsolidierung von Maß-nahmen in operativ umsetzba …- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Darstellung der Qualitätssicherung in der Zusammenarbeit mit Kunden und Auftraggebern mit Ausführung zu folgenden Punkten: - grundsätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen - die allgemeine Erreichbarkeit und Reaktionszeiten - Vertretungs- und Abwesenheitsregelungen - Weiterbildungsmaßnahmen Darübe … ganz lesenkürzer
- Darstellung der Qualitätssicherung in der Zusammenarbeit mit Kunden und Auftraggebern mit Ausführung zu folgenden Punkten: - grundsätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen - die allgemeine Erreichbarkeit und Reaktionszeiten - Vertretungs- und Abwesenheitsregelungen - Weiterbildungsmaßnahmen Darüber hinaus ist auf die folgenden qualitätssichernden Punkte einzugehen: - Mit welchen Projektmanagement-Tools für Zusammenarbeit, Abstimmungen und Kollaboration wird gearbeitet und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten von Kunden und Auftraggebern darauf geregelt? - Wie finden Controlling und Monitoring aller Maßnahmen statt und wie wird die Transparenz zwischen Kunden/Auftraggebern und dem Auftragnehmer hergestellt (z.B. über Dashboards)?- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einem Vertragspartner fristgemäß schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf des 31.12.2032 endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit … ganz lesenkürzer
Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt das maximale Auftragsvolumen, welches innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von sechs Jahren abgerufen werden kann, insgesamt maximal 7,5 Mio. EUR netto. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYME5E# 1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP - https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des V … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYME5E# 1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP - https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über DTVP abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen. 3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zu Personen für die Anforderung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 6 der Teilnahmebedingungen). 4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 4 der Teilnahmebedingungen zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. 5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Teilnahmebedingungen benannten Erklärungen (Anlagen 5-2 bis 5-4 der Teilnahmebedingungen) sowie Nachweise einzureichen. 6) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen). 7) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.11.2026. 8) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für Dienstleistungen, die mit Marketingdienstleistungen (z.B. Dienstleistungen im Zusammenhang mit interner Kommunikation wie z.B. Mitarbeitermagazin, etc., sonstige Magazine, weitere Dienstleistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Zusammenhang mit bisher nicht absehbaren Innovationen und technischen sowie kommunikativen Neuerungen, Kreation und Umsetzung von digitalen Maßnahmen wie z.B. Websites etc., Pflege des Corporate Design, Sonderprojekte wie VIP-Kalender und Geschäftsbericht, Druckdienstleistungen, zielgruppenspezifische Informationsformate zu Reformen und gesundheitspolitischen Entwicklungen (z.B. Pressekonferenzen) im Zusammenhang stehen, bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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- Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Jyseleca mit dem Wirkstoff Filgotinib13.08.2026 · 1 Angebot
- Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab01.08.2026 · 1 Angebot
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Alle 148 offenen Ausschreibungen von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- zebra group GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b2cd22b-2059-443b-974b-5e0d2bebd74f.