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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Agenturleistungen ab 2025

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen

Aktenzeichen 1/2024veröffentlicht 16.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 890 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99084, Dresden, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fullthinking Kommunikationsagentur

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Rahmenverträge über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen: Los 1: "Fullthinking Kommunikationsagentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Fullthinking Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation sowie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Los 2: "Social Media-Agentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für organischen und bezahlten Content im Bereich Social Media in den regionalen Kanälen in Sachsen und Thüringen inklusive Monitoring und Reporting Die Social Media-Agentur soll bei der kreativen Umsetzung komplexer Themen und Aufträge unterstützen. Die Agenturen werden im Kollaborationsmodell eng miteinander und mit den sonstigen Dienstleistern - insbesondere mit der Mediaagentur - der Auftraggeberin zusammenarbeiten. Die Agenturen sollen dabei partnerschaftlich, kooperativ und auf Augenhöhe bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles agieren - sowohl miteinander als auch mit der Auftraggeberin selbst. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre pro Los ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR netto. In diesem Budget sind das Agenturhonorar, Produktions- und Umsetzungskosten (digital und klassisch) sowie bezogen auf das erste Vertragsjahr initiale Aufgaben enthalten. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Markt- und Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

2 Jahre–
2
Social Media-Agentur

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Rahmenverträge über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen: Los 1: "Fullthinking Kommunikationsagentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Fullthinking Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation sowie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Los 2: "Social Media-Agentur" Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für organischen und bezahlten Content im Bereich Social Media in den regionalen Kanälen in Sachsen und Thüringen inklusive Monitoring und Reporting Die Social Media-Agentur soll bei der kreativen Umsetzung komplexer Themen und Aufträge unterstützen. Die Agenturen werden im Kollaborationsmodell eng miteinander und mit den sonstigen Dienstleistern - insbesondere mit der Mediaagentur - der Auftraggeberin zusammenarbeiten. Die Agenturen sollen dabei partnerschaftlich, kooperativ und auf Augenhöhe bei der Verfolgung eines gemeinsamen Zieles agieren - sowohl miteinander als auch mit der Auftraggeberin selbst. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre pro Los ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR netto. In diesem Budget sind das Agenturhonorar, Produktions- und Umsetzungskosten (digital und klassisch) sowie bezogen auf das erste Vertragsjahr initiale Aufgaben enthalten. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Markt- und Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
LeistungDie Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Vergabeunterlagen sowie den Bewertungsmatrizen (Anlage 6-1 [Los 1] und Anlage 6-2 [Los 2] der Vergabeunterlagen).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 4-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einem Vertragspartner fristgemäß schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf des 31.12.2030 endet die Rahmenvereinbarung automat … ganz lesenbis zu 4-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einem Vertragspartner fristgemäß schriftlich gekündigt wird. Mit Ablauf des 31.12.2030 endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Um zum 01.01.2025 mit den Arbeiten gemäß der Rahmenvereinbarung beginnen zu können, ist es notwendig, dass die Agentur bereits im Jahr 2024 vorbereitende Arbeiten ausführt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die … ganz lesenAufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt das maximale Auftragsvolumen, welches innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren abgerufen werden kann, pro Los insgesamt maximal 7,5 Mio. EUR netto. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH1BL Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für Dienstleis … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRYH1BL Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für Dienstleistungen, die mit Marketingdienstleistungen (z.B. SEM-Betreuung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit interner Kommunikation wie z.B. Mitarbeitermagazin, etc., sonstige Magazine, weitere Dienstleistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Zusammenhang mit bisher nicht absehbaren Innovationen und technischen sowie kommunikativen Neuerungen, Kreation und Umsetzung von digitalen Maßnahmen wie z.B. Websites etc., Weiterentwicklung und Pflege des Corporate Design, Sonderprojekte wie VIP-Kalender und Geschäftsbericht, Mediaeinkauf, Druckdienstleistungen) im Zusammenhang stehen, bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.05.2024
  4. BekanntmachungFrist 30.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7531acbf-62b4-478f-8989-e46632902692.