Abschluss von Rahmenvereinbarungen: Low-Code Umsetzungsressourcen
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-I-097veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 60 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 45 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
PD führt im Namen der Auftraggeber eine EU-weite Vergabe zur Schließung von Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen auf unterschiedlichen Low-Code-Plattformen durch. Im Verfahren vertritt PD folgende Auftraggeber: - Bundesrepublik Deutschland vertr. durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) - Land Brandenburg vertr. durch den Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) - Landeshauptstadt München - Stadtwerke München vertr. durch die Landeshauptstadt München - Land Baden-Württemberg vertr. IT Baden-Württemberg (BITBW) - Land Berlin vertr. durch Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei - Land Saarland vertr. durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie - Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland – eGo-Saar, vertr. durch das Land Saarland, dieses vertr. durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie - Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) - Zentralstelle der Länder für EDV-gestützte Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (ZEPP) - Land Hessen vertr. durch Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation - Freie und Hansestadt Hamburg vertr. durch die Sozialbehörde Hamburg - Land Mecklenburg-Vorpommern vertr. durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V, dieses vertr. durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales - Freistaat Bayern vertr. durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Freistaat Thüringen vertr. durch Ministerium für Digitales und Infrastruktur Die Rahmenvereinbarungen dienen der Bereitstellung von ext. Umsetzungsressourcen zur Entwicklung, Rollout, Applikationsbetrieb+Weiterentwicklung sowie Qualitätssicherung von Applikationen auf Basis von Low-Code-Plattformen. In der Regel wurde in den jew. abrufenden Stellen bereits die strategische Entscheidung für den Einsatz einer spez. Low-Code-Plattform getroffen wurde. Die Rahmenvereinbarungen konkretisieren den Bedarf an qualifizierten Dienstleistungen zur Realisierung von Applikationsprojekten auf den Plattformen und ermöglicht den flexiblen+effizienten Abruf der benötigten Ressourcen. I.R.d. Einzelabrufe können Auftraggeber die jew Bedarfe detaillierter spezifizieren+konkretisieren. Leistungsbedarfe gliedern sich wie folgt: Lose 1–5 Plattformspezifische Leistungen „Scoping, Umsetzung und Applikationsmanagement“: Die Lose adressieren Bedarf an umfassenden Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Low-Code-Applikationen auf den Plattformen ServiceNow, OutSystems, Appian, Pega + Alternative Plattformen (z.B. FormFlow.Ai, Mendix, Civento, Intrexx oder vergleichbare Low-Code-Plattformen). Die Leistungen umfassen Schaffung eines grundlegenden Verständnisses der Anforderungen (Scoping), Entwicklung+Implementierung der Applikationen, sowie anschließendes Applikationsmanagement (Applikationsbetrieb, Wartung, Support). Die Lose bilden die Grundlage für die operative Umsetzung von Low-Code-Projekten und stellen den laufenden Betrieb der Applikationen sicher. Abrufende Stellen können je nach Bedarf und getroffener Plattformauswahl aus dem entspr. Los abrufen und i.R.d. Einzelabrufs die jew Bedarfe konkretisieren. Lose 6–9 Plattformbezogene Leistung „Design- und Umsetzungs-Review“: Die Lose ergänzen die plattformspezifischen Umsetzungsleistungen durch unabhängige plattformspezifische Design- & Umsetzung-Reviews. Sie dienen der Qualitätssicherung + stellen die Einhaltung technischer, sicherheitsrelevanter+projektspezifischer Standards während des Entwicklungsprozesses sicher. Reviews werden für die Plattformen ServiceNow, OutSystems, Appian + Pega durchgeführt und tragen zur Risikominimierung sowie Steigerung der Applikationsqualität bei. Abrufende Stellen können je nach genutzter Plattform aus dem entspr. Los Leistungen abrufen und i.R.d. Einzelabrufs die jew. Bedarfe konkretisieren.
Beschreibung des Loses
Die für diese Rahmenvereinbarungen zu erbringenden Leistungen bestehen in der Entwicklung und Umsetzung einer oder mehrerer Low-Code-Applikation(en), sowie deren Applikationsmanagements für die Plattform Appians. Hierunter werden die nachfolgenden Leistungsbestandteile verstanden:
- Scoping - Umsetzung einer Lösung - Applikationsmanagement
Die Konkretisierung der einzelnen Leistungsbestandteile erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen eines Einzelabrufs. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungsbestandteile oder Teilleistungen separat abzurufen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: 36 Monate mit zweimaliger Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsan … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation gemäß § 134 Absatz 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße zehn Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#Bieter für eines der plattformspezifischen Lose zu „Scoping, Umsetzung und Applikationsmanagement“ (Lose 1–4) sind verpflichtet, sich zusätzlich für das entsprechende Los zu Design- und Um … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#Bieter für eines der plattformspezifischen Lose zu „Scoping, Umsetzung und Applikationsmanagement“ (Lose 1–4) sind verpflichtet, sich zusätzlich für das entsprechende Los zu Design- und Umsetzungsreview (Lose 6–9) zu bewerben. Umgekehrt besteht für die Bieter, die sich ausschließlich auf die Lose 6 bis 9 bewerben, keine Verpflichtung zur Bewerbung auf die Lose 1 bis 4.- Hinweis
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen haben über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) eine maximale Abrufobergrenze von 454.800.560 Euro brutto. Nach aktueller Schätzung entfallen hiervon 95 % des Volumens (432.060.532 Euro brutto) auf die Lose 1–5 (Scoping, Umsetz … ganz lesenkürzer
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen haben über die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) eine maximale Abrufobergrenze von 454.800.560 Euro brutto. Nach aktueller Schätzung entfallen hiervon 95 % des Volumens (432.060.532 Euro brutto) auf die Lose 1–5 (Scoping, Umsetzung und Applikationsmanagement) sowie 5 % (22.740.028 Euro brutto) auf die Lose 6–9 (Design- und Umsetzungsreview). Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bechtle GmbH & Co. KG, Bonn; KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
- VE_300-055 Gittertrennwände11.09.2025 · 2 Angebote
- Vergabe eines Reinigungsdienstleistungsvertrages für die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)15.08.2025 · 12 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens11 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 24.04.2025 auf 30.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 24.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 10.11.2026
- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbHFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Frist 01.12.2026
- Pflege und Weiterentwicklung des TarifdatenbanksystemsBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 08.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützungsleistungen für den operativen IT-BetriebMedizinischer Dienst Westfalen-LippeFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8bb151c-0543-44af-8b4c-f28ef8c157f4.