Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V
Einkauf und Vergabemanagement der SBK · München, Bayern
Aktenzeichen 2025_24599veröffentlicht 04.05.2026erstmals 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,19 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,19 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Datenannahme und Digitalisierung0 %
- Sachliche-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung0 %
- Einhaltung des EU KI Acts0 %
- Ausschluss von Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen (2/2)0 %
- Bewertungskriterien50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Einkauf und Vergabemanagement der SBK
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Arzneimittelabrechnungsprüfung gemäß § 300 SGB V. Die auszuschreibende Abrechnungsdienstleistung umfasst insbesondere die vollständige Abwicklung der Abrechnungen aus dem Leistungsbereich Arzneimittel.
Beschreibung des Loses
Hierzu zählen die Datenannahme und -verarbeitung der von den Leistungserbringern übermittelten Abrechnungsdaten sowie die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die ordnungsgemäße Bezahlung der geprüften Abrechnungen. Weiterer Bestandteil der Dienstleistung ist die revisionssichere Archivierung der Abrechnungsdaten sowie der digitalisierten Verordnungsblätter. Zusätzlich sind die Originalverordnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben aufzubewahren. Außerdem benötigt der AG Anwendungen für Auswertungen, Einsichtnahmen der Daten, Berechnungen von Erstattungsbeträgen etc.
Für den Bereich der Abrechnung nach § 300 SGB V gehört außerdem die Digitalisierung von Papierbelegen zum Leistungsumfang, sofern keine Image-Daten geliefert werden oder keine anderweitige vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung digitaler Verordnungsdaten besteht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
- Qualität
- Datenannahme und DigitalisierungGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter übernimmt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zur Datenannahme, Digitalisierung und Datenverarbeitung. Eine Prozessdarstellung ist entsprechend einzureichen. Erfüllen Sie dies?
- Qualität
- Sachliche-rechnerische und pharmafachliche AbrechnungsprüfungGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter stellt die sachlich-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung gemäß Leistungsbeschreibung sicher. Eine Prozessdarstellung ist einzureichen. Erfüllen Sie dies?
- Qualität
- Einhaltung des EU KI ActsGewichtung (Punkte, genau) 0Der Bieter erklärt verbindlich, dass - sofern im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der Künstlichen Intelligenz eingesetzt werden - sämtliche einschlägigen Anforderungen der EU AI Act in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere die Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement, Datensicherheit sowie die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben für den jeweiligen Risikograd der eingesetzten KI-Systeme. Erfüllen Sie dies?
- Qualität
- Ausschluss von Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen (2/2)Gewichtung (Punkte, genau) 0Inhaltliche Mindestanforderungen Das Konzept muss sämtliche nachfolgend genannten Punkte enthalten. Die Aufzählung ist abschließend. Organisatorische Trennung Personelle Maßnahmen Technische Maßnahmen Regelungen zur Datenverwendung Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen Anforderungen an die Darstellung Die Darstellung muss: - konkret (keine bloßen Absichtserklärungen), - nachvollziehbar und - widerspruchsfrei sein. "Erfüllt": Es liegen keine Interessenskonflikte vor oder diese wurden im Konzept aufgehoben. "Nicht erfüllt": Das Konzept ist unvollständig, widersprüchlich oder lässt eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erkennen. Hinweis: Bitte verwenden Sie die Vorlage "Konzept Interessenskonflikte" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges). Dann laden Sie dies als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Konzept Interessenskonflikte". Das Konzept soll max. 2 DIN A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, etc.).
- Qualität
- BewertungskriterienGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung22 von 22 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Dokument RUS-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): "Eigenerklärung EU-Sanktionen VO 2022_576-2022-11.dox"
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darstellung Unternehmen bzw. Bietergemeinschaft (I) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bietergemeinschaft kurz dar. Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, seit wann Ihr Unternehmen das im Rahmen der Ausschreibung angeford … ganz lesenkürzer
Darstellung Unternehmen bzw. Bietergemeinschaft (I) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bietergemeinschaft kurz dar. Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, seit wann Ihr Unternehmen das im Rahmen der Ausschreibung angeforderte Themengebiet strategisch, fachlich und technisch entwickelt. Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Sie als Unternehmen besonders ausmacht. Die Darstellung ist informatorisch und fließt nicht in die Bewertung ein. Bitte laden Sie das Dokument "Darstellung Unternehmen" als PDF?Dokument hoch.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sollten Sie Ihr Angebot in Form einer Bewerber-Bietergemeinschaft abgeben wollen, nutzen Sie zwingend das Dokument "Bewerber-Bietergemeinschaft", welches Sie unter Vergabeunterlagen finden können.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftra … ganz lesenkürzer
Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Eignungsleihgebern geben. Bitte füllen Sie das unter Vergabeunterlagen zu findende Dokument aus und laden dies mit ihrem Teilnahmeantrag/ oder bei anderen Verfahren mit dem Angebot hoch.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Par. 123, 124 GWB (Teilnahmewettbewerb) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung für Unterauftragnehmer-Eignungsleihgeber. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Das entsprechende Dokument finden Sie unter den Vergabeunterlagen. Dieses Dokument ist zwingend in der vorgegebenen Form zu nutzen. Dieses Dokument ist beim Ein … ganz lesenkürzer
Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung für Unterauftragnehmer-Eignungsleihgeber. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Das entsprechende Dokument finden Sie unter den Vergabeunterlagen. Dieses Dokument ist zwingend in der vorgegebenen Form zu nutzen. Dieses Dokument ist beim Einsatz von Eignungsleihgeber zwingend von ihrem Eignungsleihgeber ausfüllen und laden dieses bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs oder bei allen anderen Verfahren mit Angebotsabgabe hoch. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern, für die sich sich nicht im Rahmen der Eignung bedienen müssen, können Sie das Dokument mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs/Angebot hochladen. Verpflichtend ist dieses Dokument für Unterauftragnehmer, die keine Eignungsleihgeber sind, jedoch vor Zuschlagserteilung einzureichen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschn. Umsatz bezüglich des Leistungsgegenstand - Der durchschnittliche Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand (Abrechnungsprüfung Arzneimittel sowie der Abrechnungsprüfung der Sonstigen Leistungserbringer nach §300 SGB V) in Euro (netto) der letzten drei Geschäftsjahre beträgt mindestens 80 … ganz lesenkürzer
Durchschn. Umsatz bezüglich des Leistungsgegenstand - Der durchschnittliche Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand (Abrechnungsprüfung Arzneimittel sowie der Abrechnungsprüfung der Sonstigen Leistungserbringer nach §300 SGB V) in Euro (netto) der letzten drei Geschäftsjahre beträgt mindestens 800.000EUR Euro pro Jahr. Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft, gilt z.B. 2024/2025 Besteht Ihr Unternehmen noch keine 3 Jahre, rechnen Sie bei den entsprechenden Jahreszahlen mit dem Wert "0". Erfüllen Sie dies?- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Haftpflichtversicherung § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über geeignete und branchenübliche Haftpflichtversicherung (z. B. Betriebs-/Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht bzw. IT-Haftpflicht) in Höhe von mind. 10 Mio. Euro, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht … ganz lesenkürzer
Haftpflichtversicherung § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über geeignete und branchenübliche Haftpflichtversicherung (z. B. Betriebs-/Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht bzw. IT-Haftpflicht) in Höhe von mind. 10 Mio. Euro, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Diese tritt auch für Verzugsschäden nach §288 BGB ein. Unter Verzugsschäden fallen dabei auch solche Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Bewerber im Rahmen der Abrechnungsdienstleistung nicht wie vereinbart fristgerecht an Leistungserbringer zahlt. Der Nachweis ist durch eine Versicherungsbestätigung oder eine entsprechende Versicherungspolice eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens zu erbringen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen. Der Nachweis ist mit dem Angebot hochzuladen. Der Nachweis kann alternativ auch durch eine verbindliche Zusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens erbracht werden, wonach im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abgeschlossen bzw. bestehende Deckungen entsprechend erhöht werden. Erfüllen Sie dies?- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätskontrollen § 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV - Ich/Wir werde(n) Kontrollen gestatten, die meine/unsere Produktionskapazität bzw. meine/unsere technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls meine/unsere Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die von mir/uns für die Qualitätskontrolle … ganz lesenkürzer
Qualitätskontrollen § 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV - Ich/Wir werde(n) Kontrollen gestatten, die meine/unsere Produktionskapazität bzw. meine/unsere technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls meine/unsere Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die von mir/uns für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen betreffen. Die Kontrollen erfolgen nach angemessener vorheriger Ankündigung, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Erfüllen Sie dies?- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anzahl der jährlichen Abrechnungen - Der Dienstleister muss sicherstellen, dass er das Volumen an jährlichen Abrechnungen leisten kann. Die durchschnittliche jährliche Abwicklungsmenge an Rezepten muss mindestens 10 Mio. pro Jahr in den letzten 3 Jahren betragen. Erfüllen Sie dies?
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens 3 geeignete Referenzen - Der Bewerber hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei geeigneten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Unternehmensreferenzen über Leistungen für gesetzliche Krankenkassen nachzuweisen. Mindestanforderungen an die Refere … ganz lesenkürzer
Mindestens 3 geeignete Referenzen - Der Bewerber hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei geeigneten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Unternehmensreferenzen über Leistungen für gesetzliche Krankenkassen nachzuweisen. Mindestanforderungen an die Referenzen: - Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. - Die Referenzen müssen in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags begonnen worden sein oder zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch bestehen. - Mindestens eine Referenz muss für eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland mit mindestens 500.000 Versicherten erbracht worden sein. - Alle Referenzen müssen Leistungen enthalten, die mit dem verpflichtenden Teil der Ausschreibung vergleichbar sind. Definition der Vergleichbarkeit Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen, die Leistungen im Bereich der Abrechnungsprüfung von Arzneimitteln oder sonstigen Leistungserbringern gemäß § 300 SGB V umfassen. Bitte verwenden Sie die Vorlage "Anlage Referenzen" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges) und füllen Sie die Felder aus der Vorlage vollständig aus. Dann laden Sie dies als PDF mit Ihrem Teilnahmeantrag hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Anlage Referenzen". Erfüllen Sie dies?- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mitarbeiterprofile (2/2) für den Einsatz der Abrechnungsprüfung § 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV - Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Studium (z. B. Apotheker/in, PTA, PKA) oder Nachweislich gleichwertige Qualifikation durch mehrjährige praktische Tätigkeit in der Arzn … ganz lesenkürzer
Mitarbeiterprofile (2/2) für den Einsatz der Abrechnungsprüfung § 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV - Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Studium (z. B. Apotheker/in, PTA, PKA) oder Nachweislich gleichwertige Qualifikation durch mehrjährige praktische Tätigkeit in der Arzneimittelabrechnungsprüfung Berufserfahrung/ Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung in der Prüfung von Arzneimittelabrechnungen, insbesondere im GKV-Bereich/ Erfahrung in der Prüfung von Preisbildung und Abrechnungsregelungen (z. B. AMPreisV, Rahmenverträge)/ Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen/ Fähigkeit zur systematischen Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung Rezepturprüfung: Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen über nachweisliche Erfahrung in der Prüfung von Rezepturen verfügen. Zusätzlich ist darzustellen, dass im vorgesehenen Personal auch Mitarbeitende mit technischem Verständnis für IT-gestützte Prüf- und Auswertungssysteme vorhanden sind. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit, der Anpassung oder der Weiterentwicklung von Prüf- und Auswertungssystemen darzulegen. Ein Mitarbeiterprofil gilt als geeignet, wenn die dargestellten Qualifikationen und Erfahrungen in nachvollziehbarer Weise den Anforderungen des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands entsprechen. Bitte verwenden Sie die Vorlage "Anlage Mitarbeiterprofile" und laden Sie diese vollständig ausgefüllt als PDF mit Ihrem Teilnahmeantrag hoch.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Personelle Kapazitäten und Vertretungsregelung - Der Bewerber muss über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen fristgerecht und ordnungsgemäß zu erbringen. Erfüllen Sie dies?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bereitstellung von Informationen und Kooperation bei Prüfungen des Auftraggebers - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Prüfungen durch berechtigte Dritte (z. B. Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer oder interne Revisionsstellen) zu unterstützen, soweit diese die vertragsgegenstä … ganz lesenkürzer
Bereitstellung von Informationen und Kooperation bei Prüfungen des Auftraggebers - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Prüfungen durch berechtigte Dritte (z. B. Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer oder interne Revisionsstellen) zu unterstützen, soweit diese die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen. Die Unterstützung umfasst insbesondere: - die rechtzeitige Bereitstellung der zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte, - die Mitwirkung an Interviews, - sowie die Ermöglichung von Vor-Ort- und Remote-Prüfungen, soweit dies erforderlich ist. Die Unterstützung ist auf den zur Durchführung der jeweiligen Prüfung erforderlichen Umfang beschränkt. Der Auftraggeber hat Prüfungen rechtzeitig vorher anzukündigen, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine berechtigten Interessen zu wahren, insbesondere: - den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, - sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die Unterstützung nicht zu verweigern, sondern in geeigneter Weise zu ermöglichen (z. B. durch Schwärzung, Zugriffsbeschränkungen oder Bereitstellung anonymisierter Daten), soweit dies rechtlich zulässig ist. Erfüllen Sie dies?- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK - Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen. Dieser Partnervertrag ist erforderlich, um: - die Schnittstellen der Branchensoftware BITMARCK_21c|ng ordnungsg … ganz lesenkürzer
Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK - Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen. Dieser Partnervertrag ist erforderlich, um: - die Schnittstellen der Branchensoftware BITMARCK_21c|ng ordnungsgemäß ansprechen zu können sowie - im Rahmen des Change- und Releasemanagements rechtzeitig über Änderungen an Schnittstellen- und Datenstrukturen informiert zu werden. Der Abschluss des Partnervertrags hat mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen. Hinweis: Der Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. durch Referenzen, Zertifikate, Bestätigung der BITMARCK) ist bereits mit Angebotsabgabe zu erbringen. Der formale Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK ist erst nach Zuschlag und vor Aufnahme der Leistungserbringung erforderlich. Erfüllen Sie dies?- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagement (QMS) nach ISO 9001 - Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2015 verfügen. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zerti … ganz lesenkürzer
Qualitätsmanagement (QMS) nach ISO 9001 - Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2015 verfügen. Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat muss den Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands abdecken. Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2015 verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat ist spätestens zum Beginn der Vertragsausführung vorzulegen und muss den Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes abdecken. Erfüllen Sie dies? Bitte laden sie das Zertifikat als Anhang hoch.- Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) (2/2) nach ISO/IEC 27001 - Der Geltungsbereich des Informationssicherheitsmanagementsystems muss alle für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Standorte sowie technischen Systeme und Plattformen umfassen. Dies gilt insbes … ganz lesenkürzer
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) (2/2) nach ISO/IEC 27001 - Der Geltungsbereich des Informationssicherheitsmanagementsystems muss alle für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Standorte sowie technischen Systeme und Plattformen umfassen. Dies gilt insbesondere für alle Umgebungen, in denen Daten des Auftraggebers verarbeitet, gespeichert oder übertragen werden, einschließlich der hierfür genutzten Betriebs- und Administrationsprozesse. - Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Zertifikat während der gesamten Vertragslaufzeit durchgehend gültig ist. Änderungen am Zertifikat oder am Geltungsbereich, die die Leistungserbringung oder die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers betreffen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch Änderungen am Geltungsbereich keine für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Erfüllen Sie dies? Bitte laden sie das Zertifikat als Anhang hoch.- Informationssicherheit
Einhaltung der Anforderungen an Cloud-Dienste (3/3) gemäß § 393 SGB V (sofern einschlägig) - Ergänzend zu den vorgenannten Nachweisen muss für einen Cloud-Computing-Dienst ein Maßnahmenplan vorliegen, der mindestens folgendes enthält: 1. eine Dokumentation, die sich an den einzelnen Basiskriterien d … ganz lesenkürzer
Einhaltung der Anforderungen an Cloud-Dienste (3/3) gemäß § 393 SGB V (sofern einschlägig) - Ergänzend zu den vorgenannten Nachweisen muss für einen Cloud-Computing-Dienst ein Maßnahmenplan vorliegen, der mindestens folgendes enthält: 1. eine Dokumentation, die sich an den einzelnen Basiskriterien des C5-Kriterienkatalogs ausrichtet und diejenigen Basiskriterien hervorhebt, die materiell nicht durch das bestehende Testat oder Zertifikat zugrundeliegenden Standard abgedeckt werden, 2. eine Dokumentation der individuellen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die ergriffen werden, um die unter Nummer 1 gekennzeichneten materiellen Lücken zwischen den Anforderungen des C5-Kriterienkatalogs und den Anforderungen des alternativen Standards zu beheben, 3. eine Meilensteinplanung, aus der hervorgeht, bis wann die einzelnen Vorkehrungen nach Nummer 2 derart umgesetzt sein sollen, dass die unter Nummer 1 gekennzeichneten materiellen Lücken zu den Anforderungen der Basiskriterien des C5-Kriterienkatalogs behoben sind; hierbei darf ein Zeitraum von zwölf Monaten ab der Erstellung der Meilensteinplanung nicht überschritten werden und 4. eine Dokumentation von Maßnahmen zur Erlangung eines C5-Typ-2-Testats für den Cloud-Computing-Dienst innerhalb von 18 Monaten ab Erstellung der Meilensteinplanung; hierunter fallen auch vertragliche Vereinbarungen mit einem Auditor zur Durchführung eines C5-Typ-2-Audits oder die Aufnahme von Vertragsverhandlungen hierzu. Der Maßnahmenplan und das Testat oder Zertifikat sind dem Auftraggeber, sowie dessen zuständiger Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme vorzuhalten. Erfüllen Sie dies?- Versorgungssicherheit
B3S-Standard für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer (2/2) - Bei der Auslagerung der kritischen Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags muss der Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber sicherstellen, dass die ausgelagerten Dienstleistungen (u.a. Datenverarbeitung, IT-Betrieb, Softwaree … ganz lesenkürzer
B3S-Standard für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer (2/2) - Bei der Auslagerung der kritischen Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags muss der Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber sicherstellen, dass die ausgelagerten Dienstleistungen (u.a. Datenverarbeitung, IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Rechenzentrumsbetrieb, Informationssicherheitsdienste etc.) sicher und mit entsprechender Qualität in die Wertschöpfungskette des AG eingebunden sind. Der AG ist berechtigt, im jährlichen Turnus ein Audit der Informationssicherheit sowie der IT-Security beim AN durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, den AG im Rahmen der Audits zu unterstützen. Dazu zählt u.a. Bereitstellung notwendiger relevanter Dokumentationen, Organisation von und Mitwirkung bei Interviews, Wirksamkeitsnachweise. Erfüllen Sie dies?- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Private Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V- Arzneimittel. Im Rahmen der optionalen Dienstleistung übernimmt die Auftragnehmerin die Prüfung und Bearbeitung von jährlich derzeit ca. 20.000 Rezepten der Auftraggeberin (AG) aus dem Bereich der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V. - Implementi … ganz lesenkürzer
- Private Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V- Arzneimittel. Im Rahmen der optionalen Dienstleistung übernimmt die Auftragnehmerin die Prüfung und Bearbeitung von jährlich derzeit ca. 20.000 Rezepten der Auftraggeberin (AG) aus dem Bereich der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V. - Implementierungsaufwände (Anbindung des Auftraggebers an das System des Auftragnehmers und die erforderlichen Schnittstellen). - Entwicklungsleistungen und nicht aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen erforderlich werden. - Die Nutzung eines BI.-Tools zur Analyse (KANN-Anforderung) Optionale Leistung. - Tool für Artikelrecherche Optionale Leistung (Kann-Anforderung) Die Auftragnehmerin kann ein Tool zur Recherche von nationalen und internationalen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten bereitstellen. - Digitale verlängerte Datenaufbewahrung (Aller Daten). - Durchführung von Schulungen für die Anwender des Auftraggebers (AG). - Tool für Erstattungsbeträge der Kostenerstattungen nach §13 Abs. 2 SGB V oder Wunscharzneimittel Optionale Leistung (KANN-Anforderung). Optional ist ein Tool zu entwickeln und bereitzustellen, das die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen der Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abbildet.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es liegen keine besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistung vor.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTQKJUUQ1# Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ganghoferstraße 29, 80339 München
- Website
- sbk.org
- Kontakt
- vergabemanagement@
sbk.org
Bei uns erfasst
- Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V11.10.2026 · 3 Angebote
- Allgemein Präventive Medizinische Screenings (BGM)22.09.2026
- Treasury Management System11.08.2026 · 2 Angebote
- Hochleistung GPU Server02.08.2026 · 3 Angebote
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- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.06.2026
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- BekanntmachungFrist 05.06.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46510d17-4eb8-4c64-8162-cb6d7ea68140.