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621 - Data Provider Presse-, Unternehmens- und Wirtschaftsinformationen

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1020 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Brutto-Gesamtpreis30 %
  • Servicequalität30 %
  • Datenqualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Data Provider Presse-, Unternehmens- und Wirtschaftsinformationen

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über das Text Mining von Presse-, Unternehmens- und Wirtschaftsinformationen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) für die NRW.BANK. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die NRW.BANK ruft die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch einseitige Erklärung in Textform ab. Dabei stehen folgende Abrufmöglichkeiten zur Auswahl: Artikelkontingente (Text Mining für je 500.000 weitere Artikel) und User-Kontingente (je 25 weitere User) Mit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung gelten das Text Mining für 2.000.000 Artikel durch 100 User als abgerufen. Eine weitergehende Abrufverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Text Mining von 6.000.000 Artikeln durch 400 User festgelegt. (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Brutto-Gesamtpreis30 %
Servicequalität30 %
Datenqualität40 %
Preis
Niedrigster Brutto-GesamtpreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
ServicequalitätZur Beurteilung der Servicequalität ist von jedem Bieter ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 08: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 08 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. In jedem Qualitätskonzept werden hinsichtlich der Servicequalität auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Servicequalität: Die Auftragnehmerin ist während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit für Anliegen und Anfragen der NRW.BANK ohne Wartezeiten durch möglichst gleichbleibende, sachkundige Ansprechpartner erreichbar; die Anliegen und Anfragen werden durch ein Supportteam möglichst kurzfristig bearbeitet. Die Angaben im Qualitätskonzept werden zu jedem genannten qualitativen Kriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck 08: Qualitätskonzept nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Vertragserfüllung erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb keine ausreichende Vertragserfüllung mehr erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unter-Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Qualität
DatenqualitätZur Beurteilung der Datenqualität ist von jedem Bieter ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 08: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 08 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. In jedem Qualitätskonzept werden hinsichtlich der Datenqualität auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Datenqualität: Die Auftragnehmerin wendet für ihr Text Mining eine ausgereifte, praxisbewährte Methode mit möglichst optimalen Filtern und Suchfunktionen sowie Textzusammenfassungen an und greift hierbei auf eine möglichst umfassende Datengrundlage zurück. Die Angaben im Qualitätskonzept werden zu jedem genannten qualitativen Kriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck 08: Qualitätskonzept nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Vertragserfüllung erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb keine ausreichende Vertragserfüllung mehr erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unter-Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK folgende Formel an: Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaf … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Text Mining mit Hilfe von KI) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verf … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Text Mining mit Hilfe von KI) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Text Mining mit Hilfe von KI) muss in den letzten zwei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.12.2020 bis zum 15.12.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprec … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.12.2020 bis zum 15.12.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen ist mindestens fünf Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen sämtlich erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind: - Text Mining von 5 Mio. Artikeln für einen Referenzkunden - mit Hilfe von KI (= Künstlicher Intelligenz) - innerhalb von zwölf abgeschlossenen Leistungsmonaten - im Zeitraum vom 06.12.2020 bis zum 06.12.2023 Zusätzlich ist bei mindestens einer dieser Referenzen das folgende Kriterium zu erfüllen: - der Referenzgeber ist Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar (der Nachweis der Vergleichbarkeit ist bieterseits zu führen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 MONTHS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a. der Text dieser Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) e. … ganz lesen1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a. der Text dieser Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05) g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a) h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz" j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften" k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance m. Anlage 12: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (Vordruck 08) n. Anlage 13: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o. Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DX4U I. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohnges … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DX4U I. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. II. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. III. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen Nr. Unterlage 1 Vordruck 01 Angebotsvordruck 2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 7 Vordruck 07 Preisblatt 8 Vordruck 08 Qualitätskonzept der Auftragnehmerin 9 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen) 10 Handelsregisterauszug IV. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft) 2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -(für jedes Mitglied) 5 Handelsregisterauszug (für jedes Mitglied) 6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen / für jedes betroffene Mitglied) V. Ergänzend mit bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für alle Nachunternehmer) 2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag) 5 Handelsregisterauszug (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag) 6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen (sofern erforderlich / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag )

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (46 Lose mit Angabe)
312.000 €Zuschlagswert im Median
134.675 € – 418.349 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa09269f-9db6-4186-b5d4-51f65d603720.