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Frist abgelaufenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungen

25 Empfangs- und Wachdienst

BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BO-5311veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 444 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate01.01.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 506.000 Versicherte (Stand Dezember 2024). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 985 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin, dem Standort in Aachen und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr. Aufgrund des Umzugs der Hauptverwaltung Dortmund in ein neues Gebäude am Phoenix-See in Dortmund schreibt BIG direkt gesund die Dienstleistung „Empfangs- und Wachdienst“ neu aus. Die Vergabe erfolgt für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr. Leistungsbeginn ist der 01. Januar 2026.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro netto des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Abgabe der "Eigenerklärung Umsatz".
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung zum Umsatz für Empfangs- und Wachdienstleistungen in Euro netto des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Abgabe der "Eigenerklärung Umsatz".
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen … ganz lesen1. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen im Bereich Empfangs- und Wachdienst zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung zulässt. d. Es ist anzugeben, ob sich die jeweilige Referenz auf Empfangsleistungen und/oder Wachdienstleistungen bezieht. e. Es ist anzugeben, ob der Auftraggeber zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehört. f. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. g. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. 2. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zu Empfangsleistungen: Es ist anzugeben, ob mehr als 400 Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich des Empfangs waren. 3. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zu Wachdienstleistungen: Es ist anzugeben, ob die Wachdienstleistungen sich auf ein Bürogebäude mit mehr als 7.000 qm Grundfläche beziehen. B. Mindestanforderungen 1. Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen: a. Mindestens ein Referenzauftrag muss sowohl den Empfangsdienst als auch den Wachdienst als Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen über mindestens 24 Monate in den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) ausgeführt worden sein. 2. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zu Empfangsleistungen: a. Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Empfangsleistungen muss eine öffentliche Behörde sein. b. Bei einer Referenz müssen im Zuständigkeitsbereich des Empfangs – vorzugsweise im selben Gebäude – mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigt sein. 3. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zu Wachdienstleistungen: a. Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Wachdienstleistungen muss eine öffentliche Behörde sein. b. Bei einer Referenz muss die bewachte Bürofläche mindestens 7.000 qm umfassen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Es muss eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200-1:2022-10 oder jeweils vergleichbar vorhanden sein. Die Vergleichbarkeit muss gegebenenfalls vom Bieter bewiesen werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ziff. 3 der Anlage „Vertrag“ bestimmt: „Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin oder einen Dritten, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (inklusive Beschädigung/Vernichtung bewachte … ganz lesenZiff. 3 der Anlage „Vertrag“ bestimmt: „Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin oder einen Dritten, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (inklusive Beschädigung/Vernichtung bewachter Sachen) mit folgenden Einschlüssen vorzuhalten: reine Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden, das Abhandenkommen bewachter Sachen sowie Schlüssel-/Codekartenverlustdeckung. Die Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall betragen pauschal für: a. Personen- und Sachschäden (inklusive Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen): 5 Millionen €, b. reine Vermögensschäden: 500.000 €, c. Tätigkeitsschäden: 500.000 €, d. Abhandenkommen bewachter Sachen: 500.000 € und e. Schlüssel-/Codekartenverlust: 100.000 €. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils mindestens das Zweifache der Versicherungssummen.
Eintragung in das Handelsregister
Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
101 Tage
Angebotsöffnung
21.08.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3). Hilfe bei der Bedienung des subreport … ganz lesenDie Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3). Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 11.08.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markgrafenstr. 22, 10117 Berlin
Kontakt
ausschreibungen@big-direkt.de

Bei uns erfasst

52Bekanntmachungen
20Zuschlagsmeldungen

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124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a457293-5efd-4d30-9eaf-9530a3040230.